„Ich reiche die Scheidung ein!“ Vor allem nach einem missratenen Urlaub wird dieser Vorsatz besonders häufig gefasst. Insgesamt scheitert in Deutschland jede dritte Ehe. Aber wie läuft eine Scheidung ab vor Gericht, gibt es eine Scheidung ohne Anwalt, was kostet eine Scheidung? Zu diesen typischen Fragen habe ich als Praktiker die Antworten zusammengestellt.
Was bedeutet Trennungsjahr?
Die Partner müssen sich als ersten Schritt trennen und so das Trennungsjahr beginnen. Das kann ganz formlos passieren, ein Anwalt in diesem Moment noch nicht zwingend notwendig. „Wer die Scheidung will, sollte aber später nachweisen können, wann genau die Trennung vollzogen wurde“, so der Düsseldorfer Familienrechtler Christoph Thieme. Das könnte durch Zeugen geschehen, die den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung bestätigen.
Muss während des Trennungsjahres einer der beiden ausziehen?
Nein, egal wem die bisherige Wohnung gehört oder wer sie gemietet hat: Beide Ehepartner haben das Recht, die Trennungszeit in der bisherigen Wohnung zu bleiben. Es darf jedoch keine „häusliche Gemeinschaft“ mehr bestehen. Die Trennung kann vollzogen werden, indem z.B. während des Trennungsjahres die Räume jeweils auf die Eheleute aufgeteilt werden.
Gibt es während des Trennungsjahres einen Anspruch auf Unterhalt?
Ja, bereits während des Trennungsjahres besteht ein Unterhaltsanspruch, und zwar auf „Trennungsunterhalt“. Voraussetzung: Einer der Partner ist bedürftig, der andere leistungsfähig. Der „Trennungsunterhalt“ wird berechnet wie der spätere “Nachscheidungsunterhalt” und längstens bis einen Monat nach der Verkündung des Scheidungsurteils gezahlt. Thieme: „Trennungsunterhalt muss sofort gefordert werden – nachträglich gibt es nichts.“
Ist ein Anwalt für die Scheidung nötig?
Zunächst muss grundsätzlich das Trennungsjahr abgewartet werden (Ausnahmen möglich z.B. bei Gewalttätigkeiten). Das Trennungsjahr wurde u.a. deshalb eingeführt, damit die Eheleute genügend Zeit haben, ihre Entscheidung zu überdenken. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann einer der beiden einen Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen. Dafür ist ein Anwalt notwendig, eine “Scheidung ohne Anwalt” geht nicht.
Was bedeutet Versorgungsausgleich?
Das Familiengericht bereitet den Versorgungsausgleich vor, also die Verteilung von Rentenansprüchen. Dafür erhalten die Ehepartner Unterlagen, in denen sie Angaben etwa zu ihrer gesetzlichen Rentenversicherung machen müssen. Das Familiengericht holt Auskünfte bei den Rententrägern ein und berechnet den Ausgleich. Das allein kann mehrere Monate dauern. Ist der Versorgungsausgleich erledigt, setzt das Familiengericht einen Verhandlungstermin fest.
Wie werden die gegenseitigen Ansprüche wie Unterhalt geklärt?
Bis zum Scheidungstermin müssen sich die Ehepartner, sofern noch keine drei Jahre getrennt, über einige Punkte einigen: Unterhalt, Hausrat, die Rechte an der Ehewohnung und – sofern minderjährige Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind – zusätzlich auf eine Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangsrechtes und der Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern.
Eine solche “Scheidungsfolgenvereinbarung” kann durch die Ehegatten selbst aufgesetzt werden, durch Rechtsanwälte, einen Notar oder alternativ kann das Familiengericht die Einigung protokollieren – dann aber müssen beide Eheleute beim Termin durch einen Rechtsanwalt vertreten sein. Kommt eine einvernehmliche Einigung nicht zustande, werden diese Angelegenheiten mit gesondertem Antrag anhängig gemacht und dann mit der Scheidung entschieden.
Was passiert im Scheidungs-Termin beim Familiengericht?
Die Eheleute werden befragt, wie sie den Zustand der Ehe sehen. Auch wenn einer dem Scheidungsantrag widerspricht, kann das Familiengericht die Scheidung aussprechen – es kommt darauf an, ob die Richterin oder der Richter die Ehe als gescheitert betrachtet. Der Termin dauert oft nur eine Viertelstunde.
Wie hoch sind die Kosten einer Scheidung?
Das hängt vom Streitwert ab, der nach Einkommen, Vermögen sowie den einzelnen Streitgegenständen (z.B. Umgangsrecht, Hausrat, Zugewinnausgleich) bestimmt wird. Die Ehepartner zahlen ihren Anwalt jeweils selber, die Gerichts- und Sachverständigengebühren werden geteilt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt typischerweise nur eine Erstberatung beim Anwalt. Der Durchschnittsverdiener sollte mit etwa 2000 bis 5000 Euro Kosten rechnen.
Scheidung: Alle Ratgeber im Überblick
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Nach Seitensprung möchte sich meine Freundin von ihrem Mann trennen lassen. Der Beitrag wäre für sie vom Interesse, denn sie möchte dem Kind frühzeitig nichts sagen. Den Tipp zur Trennung vom Unterhalt soll sie ernst überlegen, danke!