Weihnachtsgeld: Die 12 wichtigsten Fragen

Im November bekommen viele Arbeitnehmer Weihnachtsgeld ausgezahlt. Andere hingegen erhalten nichts oder nur sehr wenig. Wer hat eigentlich Anspruch auf Weihnachtsgeld, wie hoch muss es sein und in welchen Fällen kann es zurückgefordert werden? Ich beantworte hier die aus meiner Sicht wichtigsten Fragen.

Was ist Weihnachtsgeld, wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Das Weihnachtsgeld ist eine mögliche Sonderzahlung eines Arbeitgebers und kommt als Extra zum regulären Gehalt hinzu. Der Anspruch ergibt sich meist aus dem Tarifvertrag, aus einer Betriebsvereinbarung oder dem persönlichen Arbeitsvertrag. Wurde nichts vereinbart, besteht grundsätzlich kein Weihnachtsgeld-Anspruch.

Kann es Weihnachtsgeld auch ohne Vereinbarung geben?

Ja, hat ein Arbeitnehmer in drei aufeinander folgenden Jahren ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld erhalten, so soll er sich laut Rechtsprechung selbst ohne schriftliche Vereinbarung darauf weiterhin verlassen können. Der Anspruch gilt dann auf Grund einer so genannten „betrieblicher Übung“ als stillschweigend vereinbart. Der Arbeitnehmer kann in so einem Fall mindestens so viel fordern, wie er in der Vergangenheit als geringsten Betrag erhalten hat.

Wo beantragt man Weihnachtsgeld?

Wenn ein Anspruch besteht, muss kein besonderer Antrag gestellt werden. Das Weihnachtsgeld wird wie regulärer Lohn gezahlt.

Wann wird Weihnachtsgeld gestrichen?

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sind in der Regel befristet oder können gekündigt werden. Fehlt eine Anschlussvereinbarung, kann der Arbeitgeber Weihnachtsgeld verweigern. Außerdem bestehen zumeist Ausstiegsklauseln, falls sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Notlage befindet. Bei arbeitsvertraglichen Regelungen ist es üblich, dass sich Arbeitgeber vorbehalten, von Jahr zu Jahr neu über das Weihnachtsgeld zu entscheiden. Dieser Widerrufsvorbehalt muss mit jeder Zahlung erneut deutlich gemacht werden.

Weihnachtsgeld – wer zahlt wieviel?

Das hängt von der Vereinbarung ab. Mitunter handelt es sich um ein volles Monatsgehalt, es kann aber auch mehr oder weniger sein. Aktuell beträgt es laut Umfragen im Schnitt um 1.600 Euro. Immer öfter wird versucht, die Höhe der Sonderzahlungen von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens abhängig zu machen. Bei solchen Tarifverträgen wird dann eine Spanne genannt, wonach das Weihnachtsgeld z.B. 80 bis 120 Prozent eines Monatsgehaltes beträgt.  Eine Online-Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung, die zwischen Juli und September erhoben wurden, ergab die Zahlen:

Tabelle Weihnachtsgeld 2015 (kann 2018 anders sein)

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Gut zu wissen: Unterschiedliches Weihnachtsgeld für Arbeiter und Angestellte ist nur dann zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Dieser könnte beispielsweise lauten können, dass ein Unternehmen Angestellte stärker ans Unternehmen binden müsse, da sie nur schwer auf dem Arbeitsmarkt zu finden sind (BAG, Az: 10 AZR 640/04).

Was wird vom Weihnachtsgeld abgezogen?

Die Sonderzahlung des Arbeitgebers ist wie das reguläre Gehalt voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Wieviel bleibt übrig, hängt also vor allem vom persönlichen Steuersatz ab. Wer schon viel verdient, bekommt mehr abgezogen. Als Rechner kann man einen normalen Lohnsteuerrechner verwenden, um herauszufinden, was netto vom Weihnachsgeld bleibt.

Wann muss man Weihnachtsgeld zurückzahlen?

Das Weihnachtsgeld gilt als Treueprämie. Deshalb ist es bei entsprechender Rückzahlungsklausel voll zurückzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer im Folgejahr bis 31. März den Betrieb verlässt (außer bei Kleinstbeträgen). Wer gekündigt hat – Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – spielt keine Rolle.

Gibt es anteiliges Weihnachtsgeld?

Es gelten in der Regel Stichtagsregelungen, wonach der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Zahlung noch Mitarbeiter sein muss. Anteiliges Weihnachtsgeld – wie etwa Urlaubsgeld – gibt es dann nicht. Hat ein Arbeitnehmer also z.B. das Unternehmen Ende Oktober verlassen, bekommt er bei einer Weihnachtsgeldzahlung im November nichts mehr.

Aber: Hat das Weih­nachts­geld einen “Misch­cha­rak­ter”, das Weih­nachts­geld soll also so­wohl die er­brach­te Ar­beits­leis­tung be­zah­len als auch die Be­triebs­treue des Ar­beit­neh­mers an­er­ken­nen, dann besteht nach neuester Rechtsprechung zumindest Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld (BAG-Ur­teile 10 AZR 612/10, 10 AZR 848/12).

Gibt es Weihnachtsgeld in Elternzeit?

Ein Arbeitgeber muss Mitarbeitern im Erziehungsurlaub (heute: Elternzeit) grundsätzlich kein Weihnachtsgeld zahlen, wenn das tarif- oder arbeitsvertraglich während dieser Zeit nicht ausdrücklich geregelt ist (LAG Rheinland-Pfalz, Az: 5 Sa 852/02).

Besteht ein Anspruch bei Teilzeit?

Teilzeit: Einem Teilzeitbeschäftigten steht ein Weihnachtsgeld zu, das dem Verhältnis der vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten entspricht (BAG, Az: 10 AZR 629/99).

Bekommen Beamte auch Weihnachtsgeld?

Ja, seit 2012 erhalten Beamte, Richter und Soldaten des Bundes sechzig Prozent (zuvor: 30 Prozent) eines Monatsgehalts als Weihnachtsgeld. Das gilt jedoch nur für Bundesbeamte. Die Besoldung der Beamten der Kommunen und Länder wird von jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

Kann Weihnachtsgeld gepfändet werden?

Die Verbraucherzentrale NRW gibt folgende Tipps:

  • Beim P-Konto läuft in Sachen Pfändungsschutz eigentlich (fast) alles automatisch. Unabhängig von der Art des Einkommens ist ein Sockelbetrag von 1.073,88 Euro immer geschützt – zuzüglich weiterer Freibeträge für Unterhaltsverpflichtungen und bestimmter anderer gesetzlich geschützter Gutschriften wie zum Beispiel das Kindergeld. Vorausgesetzt, der Bank liegt eine Bescheinigung des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialamts/Jobcenters oder einer Schuldnerberatungsstelle vor, dass es sich um solche geschützten Geldeingänge handelt.
  • Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens bis zum Betrag von 500 Euro, sind unpfändbar (§ 850 a Zivilprozessordnung). Das Weihnachtsgeld lässt sich jedoch nicht wie die geschützten Geldeingänge bescheinigen, sondern die Freigabe muss umgehend beim jeweiligen Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle, die den Pfändungsbeschluss ausgestellt hat, separat beantragt werden. Einen Musterbrief hierzu gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/weihnachtsgeld-p-konto.

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Ein Gedanke zu „Weihnachtsgeld: Die 12 wichtigsten Fragen

  1. Mario Dietze Antworten

    Kann ich als EU -Rentner irgendwo Weihnachtsgeld beantragen? Meine Frau bekommt ALG1 und ist momentan in einer Umschulung. Hab 3 Kinder und eine Enkeltochter ?

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