WEG-Recht: Streit um Fenster lässt sich vermeiden

Gehören die Fenster zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum der WEG, also der Wohneigentumsgemeinschaft? Wer muss für die Instandhaltung der Fenster aufkommen? Typische Fragen innerhalb einer WEG – der Verein wohnen im eigentum hat Infos zusammengestellt.

Die Instandhaltung, Reparatur und Erneuerung der Fenster ist zwar in der Regel Gemeinschaftssache, denn Fenster sind nach dem Wohnungseigentumsgesetz immer Gemeinschaftseigentum. Muss ein Fenster gestrichen, repariert oder gar ausgetauscht werden, müssen eigentlich alle Eigentümer gemeinsam dafür aufkommen.

WEG-Sonderregelungen zu Fenstern möglich

Die Teilungserklärung kann allerdings Sonderregelungen enthalten und bestimmen, dass jeder WEG-Eigentümer die Instandsetzung oder auch den Austausch „seiner“ Fenster selbst bezahlen muss. Welches Rahmenmaterial beim neuen Fenster verwendet werden oder welche Farbe der Anstrich haben darf, entscheidet in der Regel trotzdem die Gemeinschaft. „Sind die übrigen Fenster im Haus aus Holz oder Aluminium, dürfen einzelne Eigentümer keine kostengünstigen PVC-Fensterrahmen wählen – und umgekehrt“, sagt Gabriele Heinrich,
die Geschäftsführerin von wohnen im eigentum.

Ein Problem: Die Sonderregelungen in den Teilungserklärungen der WEG sind nicht immer eindeutig und rechtskonform. Das ist aber die Voraussetzung dafür, dass Kosten nicht von der Gemeinschaft getragen, sondern vom Wohnungseigentümer bezahlt werden müssen (BGH, Urteil vom 22.11.2013, AZ: V ZR 46/13). Deshalb urteilen die Gerichte im Streitfall unterschiedlich.

Urteil: Instandhaltungspflicht beim Fenster bedeutet auch Gestaltungsrecht

Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg im vergangenen Jahr geht beispielsweise mit der Instandhaltungspflicht auch das Gestaltungsrecht auf die einzelnen Eigentümer über (LG Hamburg, Urteil v. 09.04.14). Müssen Eigentümer die Kosten für den Austausch ihrer Fenster laut Teilungserklärung selbst tragen, können sie von den Miteigentümern nicht zum Einbau bestimmter Fenster verpflichtet werden.

Besser sei es aber, erst die Zustimmung der Miteigentümer einzuholen, so Frau Heinrich. Wohnungskäufer sollten neben der Teilungserklärung auch die Beschluss-Sammlung einsehen. So erfahren sie, ob in der Wohnanlage vielleicht die Sanierung der Fenster ansteht, die sie mit bezahlen müssen. Weitere Infos:

http://www.wohnen-im-eigentum.de/eigentumswohnung/etw_eigentumsaufteilung.html

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3 Gedanken zu „WEG-Recht: Streit um Fenster lässt sich vermeiden

  1. Franz Miller Antworten

    Interessant, dass ich in einer WEG immer die Meinung der anderen Eigentümer mit einbeziehen muss, wenn ich zum Beispiel ein Fenster reparieren und dabei den Rahmen tauschen möchte. Bei einer normalen Vermietung scheint das nicht der Fall zu sein, denn meine Freundin ist die einzige in ihrem Haus, die noch Fenster aus Holz statt welcher aus Kunststoff hat. In meinem Fall habe ich ja in der WEG mit meiner Instandhaltungspflicht immerhin ein gewisses Gestaltungsrecht.

  2. Nora Antworten

    Ich stelle mich die gleichen Fragen und möchte gerne verstehen, wer für den Austausch der Fenster bezahlen muss. Gut zu wissen, dass der WEG Eigentümer dafür aufkommen muss. Ich muss mein Fenster reparieren und werde definitiv den Eigentümer kontaktieren. Danke für den Beitrag!

  3. Markus Richter Antworten

    Bei uns in der Wohnung ist eine Fensterreparatur dringend gebraucht, wahrscheinlich sogar eine komplette Erneuerung. Gut zu wissen, dass auch wenn die Kosten für solche Tätigkeiten auf dien Eigentümer fallen, können wir trotzdem die Farbe und Rahmenmaterial auswählen.

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