BGH-Urteil: Vorfälligkeitsentschädigung bei Sondertilgung zurückholen

Wer eine Baufinanzierung vorzeitig zurückzahlt, soll an die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. War aber eine Sondertilgung vereinbart, muss die Berechnung geringer ausfallen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil XI ZR 388/14  entschieden.

Die Klausel mit Sondertilgung wird so zu barem Geld, zumindest teilweise lässt nach sich nach Meinung von Juristen nun eine Vorfälligkeitsentschädigung noch zurückholen. 

Es ging beim BGH um die Klausel in einen Kredit-Vertrag für Verbraucher:

Zukünftige Sondertilgungsrechte werden im Rahmen vorzeitiger Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt.

Ungültig! Die Bank muss trotzdem die mögliche Sondertilgung einrechnen. “Die generelle Nichtberücksichtigung vereinbarter künftiger Sondertilgungsrechte bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung führt zu einer von der Schadensberechnung nicht gedeckten Überkompensation der Beklagten”, heißt es beim BGH. Die Klausel sei deshalb mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, unvereinbar..”Die Überkompensation wird nicht anderweit ausgeglichen oder auch nur abgeschwächt.”

Mit anderen Worten: Die Bank kassiert zu viel Geld. Oder hat vielleicht schon zu viel Geld kassiert – das lässt sich nun zurückholen.

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Mein Finanztip: Rechnen Sie alte Vorfälligkeitsentschädigungen nach

Es ist so: Wenn ein Kredit mit mehr als 10-Jähriger Zinsbindung bereits länger als 10 Jahre läuft, kann der Kreditkunde ohne weitere Verpflichtungen aussteigen – er muss lediglich die Restschuld tilgen. Wird die Immobilie verkauft, hat der Kreditkunde schon bei Laufzeiten unterhalb von zehn Jahren einen Anspruch darauf, aus dem Vertrag herauszukommen.

Aber: Die Bank kann im Gegenzug eine Vorfälligkeitsentschädigung beanspruchen, so ebenfalls der Bundesgerichtshof (Az: XI ZR 226/02). Damit soll die Bank einen Ausgleich dafür enthalten, dass sie an dem Kunden nicht mehr wie kalkuliert verdienen kann.

Dem Zinsverlust wegen des vorzeitig zurückgezahlten Kredits muss das Kreditinstitut gegenüberstellen, was es bei der Wiederanlage des Geldes einnimmt. Nur die Differenz darf in Rechnung gestellt werden. Allerdings haben Banken gerade bei Baufinanzierungen oft Sondertilgungsrechte vereinbart. Ein Kreditkunde kann dann z.B. fünf oder zehn Prozent der Restsumme jährlich zusätzlich tilgen, um Zinsen zu sparen.

Streit um Vorfälligkeitsentschädigung: Rechtschutzversicherung zahlt

Bei einer Vorfälligkeitsentschädigung muss das berücksichtigt werden. Das kann laut Verbraucherzentralen Tausende Euro Ersparnis ausmachen. Der BGH hat nun klargestellt, dass die Sondertilgung immer berücksichtigt werden muss und dieses Recht auch nicht per Klausel einfach ausgeschlossen werden darf.

Vor allem wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte seine Ansprüche von einem Anwalt prüfen lassen. Dafür wird errechnet, wie hoch eine Vorfälligkeitsentschädigung gewesen wäre, wenn die Sondertilgung berücksichtigt worden wäre. Mindestens aus den vergangenen drei Jahren sind die Ansprüche nicht verjährt. Längere Fristen bis zu zehn Jahren sind aber auch denkbar.

 

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