Widerspruchsbelehrung Victoria Lebensversicherung: Schwere Kritik vom Bund der Versicherten (BdV)

Die Victoria Lebensversicherung (Ergo Versicherung) in Düsseldorf hat eine unzulässige Widerspruchsbelehrung verwendet, müsste Geld zurückzahlen. Doch Kunden, die die Widerspruchsbelehrung reklamieren, werden unfair zurückgewiesen – das behauptet der Bund der Versicherten.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Mai 2014 – IV ZR 76/11) können Kunden ihrem Vertrag ohne Beachtung einer Frist widersprechen, wenn die Belehrung über das Widerspruchsrecht fehlerhaft ist oder gänzlich unterblieben ist. Eine zuvor ausgesprochene Kündigung steht einem Widerspruch nicht entgegen, so der BGH in seinem Urteil. Millionen Versicherungskunden macht das möglich, ihren Lebensversicherungsverträgen, die im Zeitraum von 1994 bis 2007 nach dem Policenmodell geschlossen wurden, rückwirkend zu widersprechen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherer fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt haben.

Über die Hälfte der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungen sind falsch, so der Bund der Versicherten nach einer Prüfung. Doch die Versicherungen gehen damit unterschiedlich um: “Während die AachenMünchener Lebensversicherung AG und Standard Life Versicherung den Widerspruch akzeptieren, verschanzt sich die Victoria Lebensversicherung AG hinter laufenden Gerichtsverfahren”, heißt es. Die Victoria Lebensversicherung weise berechtigte Ansprüche mit Verweis auf anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zurück. “Ein verfassungsgerichtliches Verfahren berechtigt jedoch nicht, einen solchen Fall zu verschleppen”, so die Kritik des Verbandes.

Wenn der Widerspruch akzeptiert wird, bedeutet das: Kunden bekommen sämtliche eingezahlten Beiträge/ Prämien zuzüglich Zinse zurück. Lediglich die Kosten für einen etwaigen Risikoschutz müssen sie sich anrechnen lassen (etwa 10 Prozent). Wird der Widerspruch nicht akzeptiert, wie wohl bei der Victoria Lebensversicherung, bleibt aber auch der Weg der Klage, um sich das Geld zurückzuholen. Die Düsseldorfer Rechtsanwältin Katia Genkin sagt: “Mitunter reicht schon ein anwaltliches Schreiben und es gibt das ganze Geld zurück.”

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