Für das Finanzportal Monero habe ich an einem “Vergleich der Vergleicher” mitgearbeitet. Es wurden fünf Vergleichsportale getetest, und zwar bei der Suche nach einer günstigen KFZ-Versicherungen. Das Fazit: Alle fünf haben günstige Tarife ausgeworfen, wenngleich teilweise mit sehr verschiedenen Versicherern. Zwar machten die Prämienunterschiede mitunter mehr als zehn Prozent aus, dennoch lagen die Jahresprämien bei den beiden Beispielen dicht beieinander.
Ein “Testsieger” wurde deshalb nicht gekürt, zumal sich die Ergebnisse offenbar jeden Tag ändern. Das hat vor kurzem auch Öko-Test bei einem ähnlichen Vergleichsportal-Test festgestellt. Ein Vergleichsanbieter wurde disqualifiziert: Geld.de. Das lag daran, dass Geld.de kurz vor dem Finale, also nach Eingabe aller Fahrzeugdaten usw. damit ankommt, dass der Nutzer seine persönlichen Daten preisgeben soll, unter anderem Anschrift, Telefonnummer und E-Mail.
Gerd Bielenberg empört über Geld.de
Schlimmer noch: Der Nutzer von Geld.de soll per Datenschutzerklärung akzeptieren, dass er per Mail oder Telefon über “Neuigkeiten” informiert wird. “Ein uneingeschränkter Freibrief für Werbung” wie Monero-Chef Gerd Bielenberg meint. Ohne diesen Freibrief gibt es von Geld.de keinen Vergleich. Der Wortlaut (mit Original-Zeichensetzung):
Ja, bitte senden Sie mir ein unverbindliches und individuelles Angebot zu. Ich bin damit einverstanden, dass hierzu meine Daten an die betreffenden Versicherungsgesellschaften weitergeleitet werden. Als besonderen Service erhalte ich zusätzlich per E-Mail die Vergleichsübersicht zugesandt und werde über Neuigkeiten im Finanzbereich, als auch telefonisch über andere Bereiche informiert.
Für Monero war Geld.de damit nicht akzeptabel. Aber wie sieht es juristisch aus? Ist es überhaupt zulässig, auf diese Art und Weise persönliche Daten und Werbe-Einwilligung einzusammeln?
Ich sprach dazu mit der Verbraucherzentrale NRW. Dass eine Vergleichsauswertung an die Preisgabe persönlicher Daten gekoppelt wird, ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz generell zulässig (§ 28, Absatz 3b). Schließlich gibt es genug andere Anbieter, wo solche Vergleiche ohne Adressangaben möglich sind.
“Unzulässig ist es aber, die Einwilligung in Werbemaßnahmen in eine Datenschutzerklärung zu verpacken”, sagt Helga Zander-Hayat, Leiterin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale NRW. Inbesondere die Einwilligung, zu Werbezwecken angerufen zu werden, müsse ausdrücklich erfolgen. Ansonsten könne das als Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG, § 7) geahndet werden.
Wer Geld.de und ggf. andere Vergleichsportale mit ähnlichen “Datenschutzbestimmungen” nutzen möchte, kann (und sollte) m.E. mit Wegwerf-Emails und Fantasieangaben die Anonymität wahren.
Geld.de gibt die Daten vor allem auch nicht nur an die normalen Vermittler weiter, die Daten gehen auch an recht windige Unternehmen die einen dann mit Ping Anrufen usw. nerven. Die Rufnummern sind dann auch gerne mal in Spanien registriert. Ich habe extra eine Rufnummer verwendet die ich sonst nirgendwo angebe. Gleicherma