Urteil: Sicherere Geldanlage darf kein Klumpenrisiko haben (2/21 O 44/11)

Hat ein Bankkunde seinen Berater darauf hingewiesen, dass er als Rentner und auf Grund vormaliger Aktienverluste eine “sichere” Kapitalanlage suche, so hat er Anspruch auf Schadenersatz gegen das Geldinstitut, wenn 23 Prozent seiner (hier insgesamt 100.000 € betragenden) Aktienfonds in ein Zertifikat umgeschichtet worden sind (LG Frankfurt am Main, 2/21 O 44/11). Dieser als “Klumpenrisiko” bezeichnete Vermögensmix entsprach nicht mehr der gewünschten breiten Streuung in unterschiedliche Produkte. In diesem Fall erreichte der Ertrag des Zertifikats nicht einmal die Hälfte der versprochenen Rendite.

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