Unterversicherung kann teuer werden, denn wird der Hausrat unterversichert, bleiben Verbraucher im Schadenfall anteilig auf den Kosten sitzen. Damit es im Schadenfall keine bösen Überraschungen gibt und die Versicherung auch tatsächlich den gesamten Schaden reguliert, muss die Versicherungssumme den kompletten Hausrat abdecken. Andernfalls liegt eine Unterversicherung vor und der Versicherte hat im Schadenfall das Nachsehen.
Normalerweise erstattet die Hausratversicherung im Schadenfall den kompletten Neuwert des beschädigten Hausrates. Liegt der tatsächliche Wert der gesamten Wohnungseinrichtung jedoch über der in der Police angegebenen Versicherungssumme, liegt eine Unterversicherung vor und Schäden werden nur anteilig vom Versicherer reguliert.
Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: Bei einem Einbruchdiebstahl in eine Wohnung, die mit 40.000 Euro versichert ist, entsteht ein Schaden von 10.000 Euro. Bei einer Prüfung stellt sich jedoch heraus, dass der tatsächliche Wert des Hausrates bei 50.000 Euro liegt. Durch die Unterversicherung beschränkt sich die Schadensregulierung des Versicherers auf 8.000 Euro – auf der Differenz zum tatsächlichen Schaden in Höhe von 2.000 Euro bleibt der Versicherungsnehmer daher sitzen.
Unterversichert durch Fehleinschätzungen oder Neuanschaffungen
Doch wie kommt es zu einer Unterversicherung? Oft unterschätzen Verbraucher den Wert des eigenen Hausrates schlichtweg und geben eine zu geringe Versicherungssumme an. Aber auch teure Neuanschaffungen können zu einer Unterversicherung führen – der ehemals angegebene Versicherungswert ist dann nicht mehr aktuell und der Hausrat somit unterversichert.
Um eine Unterversicherung und den im Schadenfall damit verbundenen Ärger zu vermeiden, sollten Verbraucher den Wert der gesamten Wohnungseinrichtung beim Abschluss der Hausratversicherung möglichst genau angeben und regelmäßig überprüfen. Da dies jedoch eine aufwändige Schätzung des gesamten Hausstandes voraussetzt, bieten Versicherungen eine einfachere Lösung an: den Unterversicherungsverzicht.
Wird dieser vereinbart, errechnet sich die Versicherungssumme pauschal aus der Wohnfläche sowie einem vom Versicherer festgelegten Betrag pro Quadratmeter (je nach Versicherer zwischen 600 und 700 Euro). So entfällt die komplizierte Bewertung des Hausrats und im Schadenfall laufen Verbraucher nicht Gefahr, einen Teil des Schadens selbst tragen zu müssen.
Wer bereits eine Hausratversicherung hat, sollte also prüfen, ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde. Wer hingegen gerade auf der Suche nach einer neuen oder günstigeren Police ist, dem helfen Vergleichsportale im Internet. Hier können Verbraucher verschiedene Hausratversicherungen miteinander vergleichen und bei Bedarf direkt wechseln. Der empfohlene Unterversicherungsverzicht wird hier automatisch eingestellt, sofern Verbraucher keine andere Auswahl treffen.
PS: Nicht sinnvoll ist die Untersicherungsverzichtsklausel m.E., wenn der Wert des Hausrats deutlich unter der Pauschale von 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter liegt.
Ihr "P.S." möchte ich gern deutlich unterstreichen … und noch weiter fassen.
Die Unterversicherungsverzichtsklausel dient in erster Linie nicht der der Vermeidung der vermeintlichen Unterversicherungsfalle, sondern in der Regel der "Prämienoptimierung" der Versicherer. Die Mehrzahl der deutschen Haushalte hat sicher keinen Gesamtwert von € 65.000 (Mittel der Pauschale von € 600 – € 700 / qm) bei einer Wohnungsgröße von 100 qm. Im Zweifel belegt das schnell ein "Summenermittlungsliste – Hausrat", die wir unseren Kunden gern mitgeben, um eben die Versicherungsumme zu überprüfen.
Fazit:
Risiken vermeiden (z.B. Unterversicherung) ist immer angeraten; jedoch sollte man nicht vorschnell überflüssige Versicherungsprämien zahlen.
Gruß
Frank Rindermann