Steuerhinterziehung: 5 beliebte “Tricks”, die jeder Finanzbeamte schon kennt

Jetzt setzen sich viele Bundesbürger an das leidige Thema Steuererklärung. Der ein oder andere glaubt, er könne ganz einfach die Steuerschuld herunterschummeln. Allerdings sind die typischen Ticks den Finanzbeamten längst bekannt. Diese Maschen bei der Steuerhinterziehung gelten als die beliebtesten.

1. Fahrtkosten. Die Pendlerpauschale führt zu einer Versuchung: Ein paar Kilometer mehr beim täglichen Arbeitsweg ansetzen als wirklich gefahren wurden. Finanzbeamte sind mittlerweile aber auch online und überprüfen mit Routenplanern im Internet die angegebenen Strecken. Anerkannt wird grundsätzlich nur die kürzeste Strecke. Umwege akzeptiert der Fiskus nur, wenn die Strecke schneller ist.

2. Gewerkschaftsbeiträge. Dass den Gewerkschaften die Mitglieder weglaufen, wissen auch die Finanzbeamten. Deshalb schauen sie öfter mal bei den geltend gemachten Gewerkschaftsbeiträgen hin. Manche Arbeitnehmer setzen sie trotz Gewerkschaftsaustritt noch an. Verdächtig macht sich z.B., wer Jahr für Jahr den gleichen Beitrag angibt, obwohl sein Einkommen gestiegen ist. Gewerkschaftsbeiträge berechnen sich prozentual vom Einkommen.

3. Weiterbildung. Hat sich ein Arbeitnehmer für den Beruf weitergebildet, kann er die Kosten dafür geltend machen. Neben den Gebühren etwa für Seminare können auch beispielsweise Fahrkosten angesetzt werden. Das gilt natürlich nicht, wenn der Arbeitgeber Ersatz geleistet hat. Vor allem, wenn sehr teure Maßnahmen angegeben werden, die der Arbeitnehmer angeblich alleine gezahlt hat, werden Finanzbeamte misstrauisch.

4. Buchrechnungen. Arbeitnehmer können Fachliteratur als Werbungskosten geltend machen. Ein Marketingbuch wäre etwa für einen Vertriebsmitarbeiter kein Problem. Manche aber versuchen, zum Beispiel einen Krimi oder einen Reiseführer dem Finanzamt unterzujubeln. Anhand der ISBN-Nummer können Finanzbeamte den genauen Inhalt des Buches recherchieren. Ein Professor wurde erwischt und wegen Steuerhinterziehung sowie Urkundenfälschung: belangt (Urteil des Bayerischen Oberlandesgerichtes, Az: 4 St RR 2/98).

5. Arbeitszimmer und Möbel: Manche wollen z.B. ein Kinderzimmer als Arbeitszimmer deklarieren. Fast immer verlangen die Finanzämter einen Raumplan. Wenn dann fürs Kind kein eigenes Zimmer vorhanden ist, gibt es Stress. Immer öfter, so berichten Steuerberater, kommen Finanzbeamte auf Hausbesuch vorbei. Dann sollten die zuvor steuerlich geltend gemachten Büromöbel wie etwa die Sitzecke tatsächlich im Arbeitszimmer stehen – und nicht im privaten Wohnzimmer.

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