Wer als Steuerhinterzieher enttarnt wurde, will zumeist als Erstes wissen: Welche Strafe droht wegen Steuerhinterziehung? Was ist vielleicht schon verjährt? Ich habe die Antworten auf die gerade in diesen Tagen typischen Fragen zur Steuerhinterziehung zusammengestellt, also insbesondere Strafe, Verjährung, Selbstanzeige.
Strafrechtlich ist ein Steuerhinterzieher bereits nach fünf Jahren aus dem Schneider (§ 78 Strafgesetzbuch), nur in besonders schweren Fällen ab 50.000 Euro hinterzogener Steuer nach 10 Jahren. Die strafrechtliche Verjährungsfrist läuft ab dem Moment, wenn der unrichtige Steuerbescheid zugeht, also nicht bereits mit Abgabe der Steuererklärung. Steuernachforderungen sind generell bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich (§ 169 Abgabenordnung), bei „Steuerverkürzung“ (kein Vorsatz) bis zu fünf Jahre. Diese steuerliche Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung oder Steueranmeldung eingereicht wurde.
Für die Geld-Strafe gibt es Strafmaßtabellen
Die Strafe: Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen angegeben. Ein Tagessatz entspricht etwa einem Dreißigstel des monatlichen Nettoverdienstes. Oder mit anderen Worten: 30 Tagessätze entsprechen einem Monatsnetto. Die Zahl der Tagesätze hängt von der Höhe der hinterzogenen Steuer ab. Finanzämter, Staatsanwaltschaften und Gerichte orientieren sich dabei an Strafmaßtabellen der Oberfinanzdirektionen (OFDs). Die Spannbreite dabei ist erheblich, sowohl innerhalb einer OFD als auch von OFD zu OFD.
Steueranwälte sprechen von einem Nord-Süd-Gefälle: Im Norden wird demnach strenger bestraft als im Süden. Ein Beispiel: Bei 5.000 Euro hinterzogenen Steuern muss man sich auf etwa 30 bis 60 Tagessätze einstellen. Bei einem Monatsnetto von 3.000 Euro ergibt sich ein Tagessatz von 100 Euro. Die Geldstrafe könnte also zwischen 3.000 bis zu 6.000 Euro betragen.
Bei hinterzogenen Steuern von mehr als 100.000 Euro ist in der Regel bereits eine Haftstrafe zu verhängen, urteilte der Bundesgerichtshof 2008 in einem Grundsatzurteil (Aktenzeichen 1 StR 416/08). Bei Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro muss der Angeklagte in der Regel ins Gefängnis , so der Bundesgerichtshof in einem anderen Urteil (Aktenzeichen 1 StR 525/11). Die Haftstrafe kann bis zu zehn Jahre dauern.
Nachzahlung kommt zur Geldstrafe hinzu
Die Nachzahlung: Bei einer entdeckten Steuerhinterziehung korrigiert das Finanzamt die Jahre, in denen die Einnahmen nicht oder nur zum Teil angegeben worden sind. Gleichzeitig werden Hinterziehungszinsen festgesetzt, und zwar 0,5{c4d35b5792cc51988bd071904680d4e9fed7c45edf4ebb9d0c6fbda6f40d0c1b} für jeden vollen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids, in dem die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde (§§ 235, 238 Abgabenordnung). Pro Jahr sind es also sechs Prozent.
Bei 10 Jahren Nachberechnung von 5.000 Euro hinterzogenen Steuern kann sich aufgrund der hohen Zinsen ein Nachzahlungsbetrag von rund 9.000 Euro ergeben. Die Geldstrafe kommt obendrauf. Bei Steuerverkürzung (kein Vorsatz) können Steuernachzahlung sowie die Hinterziehungszinsen nur für die letzten fünf Jahre gefordert werden.
Trotz Selbstanzeige ist Nachzahlung zu leisten
Die Selbstanzeige: Wer erfolgreich von der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung Gebrauch macht, wird nicht bestraft, muss aber ebenfalls die Steuern und Hinterziehungszinsen bezahlen. Bei Steuerhinterziehung von 50.000 bis zu 100 000 Euro entfällt die Strafe aber nur noch dann, wenn der neben den Hinterziehungszinsen ein Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogenen Steuern gezahlt wird.
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Hallo ich war drei Jahre in der falschen Steuerklasse weil ich getrennt von meiner Frau war bzw. Bin sprich in der Steuerklasse 3 und 5 . Weiß jemand wo mit ich jetzt rechnen muss ? Gruß Thorsten
Man spricht von bis zu 50T€ Steuerhinterziehung und darüber, was versteht man unter 50T€ Steuerhinterziehung? ist das der Betrag der an das Finanzamt hätte gezahlt werden müssen oder ist das der Betrag aus dem die Steuern hätten fließen müssen?
Der Betrag den man an’s Finanzamt zahlen hätte müssen.
Mit etwas Glück kommt man auch mit weit weniger durch.
Ab 90 Tagessätze ist man zudem Vorbestraft, was wieder eine ganze Reihe an weiteren Problemen mit sich bringen kann.