In der Autoversicherung gibt es so viele Rabatte: für Wenig-Fahrer, Garagen-Parker, Allein-Fahrer, für Zweitwagen-Besitzer. Bei der jüngsten Wechselrunde in der Autoversicherung dürften Hunderttausende davon Gebrauch gemacht haben, um eine günstige Prämie zu bekommen. Aber nun fährt bei manchen die Unsicherheit mit: Was kann eigentlich passieren, wenn der Autofahrer schummelt oder geschummelt hat und gegen die Rabatt-Bedingungen verstößt? Verliert man den Versicherungsschutz?
Durchschnittlich zahlen die Verbraucher in Deutschland jedes Jahr Versicherungsprämien von mehr als 2.000 Euro für private Versicherungen. Einen großen Anteil daran nimmt oft die Autoversicherung ein. Alleine der Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland eine Pflichtversicherung für jeden Kfz-Halter ist, führt mitunter zu jährlichen Beiträgen von über 500 Euro. Entscheidet sich der Halter noch für eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung, kann der Jahresbeitrag leicht die Marke von 1.000 Euro übersteigen. Die meisten Versicherer bieten allerdings verschiedene Rabatte auf die Versicherungsprämie an, falls der Versicherte mit seinem Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllen kann.
Wofür gibt es bei der Autoversicherung Preisnachlässe?
Die meisten Kfz-Versicherer bieten verschiedene Preisnachlässe in diversen Rubriken an, um so neue Kunden zu gewinnen und bisherige Bestandskunden zu halten. So können Autofahrer die Versicherungsprämie zum Beispiel im Bereich der Teil- und der Vollkaskoversicherung durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduzieren. Auch das schadensfreie Fahren wird belohnt, denn durch den Schadenfreiheitsrabatt kann die Versicherungsprämie auf Dauer ebenfalls deutlich reduziert werden. Darüber hinaus gibt es noch weitere mögliche Rabatte, die der Versicherte auf Basis verschiedener Angaben erhalten kann.
So gewähren viele Kfz-Versicherer zum Beispiel Rabatte für Versicherte, die jährlich relativ wenig Kilometer mit dem Fahrzeug zurücklegen (Wenig-Fahrer). Darüber hinaus wird oftmals belohnt, falls das Fahrzeug über Nacht in der Garage untergestellt (Garagen-Parker) wird, nur der Versicherte das Auto (Alleinfahrer) nutzt oder falls der Versicherte eine eigene Immobilie besitzt. Was jedoch sind die Folgen von falschen Angaben, die der Versicherte eventuell macht, um den Beitrag zu senken? Und was kann passieren, falls ausnahmsweise einmal gegen eine vereinbarte Regelung verstoßen wird?
Rabatt durch falsche Kilometerangaben gefährdet
Die Zweitwagen-Regelung wird gerne genutzt, damit Fahranfänger keinen sehr hohen Beitrag von 225 Prozent und mehr zahlen müssen. Stattdessen wird das Fahrzeug zum Beispiel auf den Vater versichert, sodass dieser beispielsweise für den Zweitwagen nur 100 Prozent an Prämie zahlen muss. Selbstverständlich ist dieser “Trick” auch den Kfz-Versicherern bekannt, sodass es im Vertrag (des Vaters) meistens eine Klausel gibt, dass es keinen Fahrer unter beispielsweise 21 Jahren geben darf. Sollte der Versicherer nun feststellen, dass der Zweitwagen tatsächlich nur vom beispielsweise 18-jährigen Sohn genutzt wird, hat er durchaus die Möglichkeit, den eigentlich bisher zu zahlenden Mehrbeitrag nachträglich einzufordern. Falls der Versicherer sehr penibel ist, kann der Vertrag sogar wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gekündigt werden, was jedoch eine drastische und selten durchgeführte Maßnahme ist.
Mitunter kann bei einer wissentlich falschen Angabe auch eine Vertragsstrafe drohen. Ganz ähnlich verhält es sich, falls der Versicherer einen Verstoß bei den anderen vereinbarten Konditionen bemerkt. Ist das Fahrzeug zum Beispiel nicht wie angegeben regelmäßig in einer Garage unterstellt, so kann der Versicherer eine Nachzahlung des Beitrages fordern, der ihm durch den zu Unrecht gegebenen Rabatt entgangen ist. Aber auch hier ist es in der Praxis oftmals so, dass der Versicherer lediglich ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Verstoßes den Rabatt “entfernt” oder dem Versicherten ausdrücklich darauf hinweist, sich zukünftig an die Vereinbarung zu halten, auf der der Preisnachlass basiert.
Welche Nachteile drohen im Schadensfall?
Während die Folge bei einem dauerhaften oder einmaligen Verstoß gegen die getroffenen Zusatzvereinbarungen meistens also maximal die Nachzahlung der Ersparnis bedeutet, beschäftigt viele Versicherte vor allem die Frage, was in einem Schadensfall passiert, wenn zuvor falsche Angaben gemacht wurden. Eins ist ganz klar: Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss immer für einen geschädigten Dritten zahlen. So will es das Pflichtversicherungsgesetz. Die Frage ist dann, ob die Autoversicherung Forderungen an den Kunden stellen kann. Bei der Kaskoversicherung indes kommt eine Leistungsverweigerung in Betracht.
In der Vergangenheit gab es bereits viele Gerichtsurteile, die sich mit Fällen beschäftigten, in denen der Kfz-Versicherer eine Leistung nach einem Schaden verweigerte, weil der Versicherte falsche Angaben gemacht hatte. Inhaltlich fielen die Urteile zum Teil sehr unterschiedlich aus, da es auf verschiedene Punkte ankommt. So wird von vielen Gerichten zum Beispiel unterschieden, ob der Versicherte bewusst und vorsätzlich bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hatte oder eher fahrlässig gegen die Vorgaben verstoßen hat.
So verloren zum Beispiel Autofahrer laut Direct Line ihren Teil- oder Vollkaskoschutz, weil ihnen nachgewiesen werden konnte, dass sie beim Vertragsabschluss zwar eine maximale Kilometerleistung von beispielsweise 15.000 Kilometer im Jahr angaben, jedoch bereits planten, mindestens 30.000 Kilometer im Jahr zu fahren. Auf der anderen Seite wurden die Klagen einiger Versicherer in ähnlichen Fällen abgewiesen, da die Überschreitung der angegebenen Maximal-Kilometer vom Versicherten nicht vorsätzlich erfolgte.
Das Fazit: Versicherte sollten bei den Vertragsbestandteilen, die zu einem Preisnachlass in der Autoversicherung führen können, korrekte Angaben machen. Denn nur wegen eines Preisnachlasses von vielleicht 50 Euro im Jahr das Risiko einzugehen, viel Ärger zu bekommen, lohnt keinesfalls. In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird das Opfer immer entschädigt. In der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung kann es hingegen einen Verlust des Versicherungsschutzes geben, auch wenn stets der jeweilige Einzelfall – mitunter auch vom Gericht – beurteilt werden muss.
Kfz-Versicherung: Alle Ratgeber im Überblick
[posts_data_table tag=”kfz-versicherung” sort_by=”title” columns=”title,content” content_length=25 rows_per_page=”5″]