Schufa Eintrag löschen: Neue Regeln seit 28. März

Wenn Sie einen Kredit benötigen, die Bank ihn aber unerwartet abgelehnt hat, könnte das an einem Eintrag bei der Schufa Holding AG liegen, dem wohl bekanntesten Bonitätsauskunftsdienst in Deutschland. Die Daten stammen von Unternehmen, die Vertragspartner der Schufa sind, etwa Banken, Energieversorger, Telekommunikationsanbieter, Versandhändler und Unternehmen der Wohnungswirtschaft. Sie melden Zahlungsprobleme mit einem Kunden.

Manchmal sind die Daten schlicht falsch, manchmal veraltet, weil offene Rechnungen längst bezahlt wurden. Lesen Sie hier, wie Sie falsche oder veraltete Daten bei der Schufa löschen lassen können. Dabei sind Löschfristen zu beachten.

Kostenlosen Schufa Auszug anfordern

Ob ein Eintrag und in welcher Form besteht, lässt sich mit einer kostenlosen Datenauszug (nach Art. 15 DS-GVO) erfahren. Sie kann hier angefordert werden:

https://www.meineschufa.de/de/datenkopie

Es gibt auch noch eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft, etwa für die Wohnungsbewerbung. Um über Einträge infomiert zu sein, reicht der kostenlose Datenauszug aus.

Art. 15: Auskunftsrecht der betroffenen Person
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen (…)

#1 Falscher Eintrag

Wenn bei der Schufa ein falscher Eintrag besteht, etwa wegen einer Namensverwechslung oder einer falschen Rechnung, haben Sie einen Anspruch darauf, dass diese Eintrag unverzüglich gelöscht wird. Geschieht das nicht, können Sie diesen Antrag gerichtlich durchsetzen.  Schreiben Sie der Schufa am besten per Einschreiben mit Rückschein und setzen Sie eine Frist (siehe Musterbrief unten).

#2 Alter Eintrag

Für einige Einträge gibt es Löschfristen. Das bedeutet: Das bonitätsschädliche Verhalten ist zwar schon länger her, wird aber noch gezählt. Kreditanfragen werden zum Beispiel werden erst nach 12 Monaten gelöscht, unabhängig davon, ob der Kredit bewilligt oder abgelehnt wurde. Mehrere Kreditanfragen deuten darauf hin, dass Sie möglicherweise nicht zahlungsfähig sind und mehrere Kredite benötigen.

Mein Finanztipp: Das lässt sich vermeiden, indem Sie bei der Bank eine Konditionenanfrage stellen, also nicht einen Kredit beantragen, sondern nur die Konditionen wissen wollen.

Einträge über Rückzahlungsschwierigkeiten bleiben am längsten in der Schufa. Sobald die Schulden getilgt sind, dauert es drei Jahre, bis der Eintrag gelöscht wird. Die Zählung dieser drei Jahre beginnt jedoch mit dem Ende des Jahres, in dem die Schuld getilgt wurde. Wenn beispielsweise ein überfälliger Betrag im Frühjahr 2023 bezahlt wird, beginnt die Löschungsfrist erst am 1. Januar 2024. Der Eintrag wird drei Jahre später, am 1. Januar 2027, gelöscht.

UPDATE: Ebenso lange dauerte es bislang, bis Einträge über eine Privatinsolvenz gelöscht wurden. Die Schufa hat aber ab sofort (28.03.2023) die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Anlass ist ein Gerichtsverfahren beim Bundesgerichtshof. Der BGH hat dazu mitgeteilt, dass er das Verfahren aussetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Vermutlich geht die Schufa davon aus, dass sie das Verfahren verlieren wird. Damit müssten aber auch sonstige, weniger schwerwiegende Einträge auf sechs Monate begrenzt werden.

BIs zur Löschung enthält der Eintrag lediglich einen “Erledigungsvermerk”.  Es kann sein, dass eine alte, bereits bezahlte Rechnung noch in Ihren Schufa-Einträgen auftaucht, als wäre sie noch aktiv, weil die Schufa Löschungsfristen nicht eingehalten hat oder nicht darüber informiert wurde, dass sie bezahlt wurde. Dann besteht wie bei einem falschen Eintrag einen Anspruch darauf, dass der Eintrag gelöscht wird.

Wenn Sie die Löschung unberechtigter Einträge bei der Schufa beantragen möchten, können Sie dies tun über die Servicenummer (0611 – 92780), die montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr erreichbar ist, das Online-Abfrageformular oder per Brief:

SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln

Sollte sich die Schufa weigern, einen Eintrag zu löschen, gibt es immer noch die Möglichkeit, den Streit zu schlichten. Sie können sich an die Schufa-Ombudsperson wenden, um zu versuchen, den Streit zwischen Ihnen und der Schufa zu schlichten.

SCHUFA Ombudsmann
Postfach 5280
65042 Wiesbaden

Fax: 06 11 – 9 27 8 – 81 14
E-Mail: info@schufa-ombudsmann.de

Musterbrief Schufa

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine SCHUFA-Auskunft enthält unrichtige Angaben, die nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Ich füge Unterlagen (z.B. Zahlungsbeleg) bei, die dies belegen. Ich bitte Sie daher, die fehlerhaften Daten innerhalb einer Frist von drei Wochen zu korrigieren. Nach Löschung des Eintrags übermitteln Sie mir bitte eine berichtigte SCHUFA-Meldung gemäß Artikel 15 der DSGVO. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

 

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