Das Finanzamt betrachtet finanzielle oder materielle Schenkungen, etwa einer Immobilie, als vorgezogene Erbfall und erhebt Erbschaftssteuer, sollte sich die Summe nicht in den geltenden Freibeträgen bewegen. Die Höhe der Steuer ist dabei variabel und hängt von den Faktoren Verwandtschaftsverhältnis, Steuerklasse und dem Wert der Schenkung ab. Der Anspruch auf den Freibetrag besteht jedoch alle zehn Jahre.
Eine Schenkung muss innerhalb einer Frist von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet oder von einem Notar gerichtlich festgehalten werden. Grundsätzlich muss die Schenkungssteuer von dem Beschenkten entrichtet und in einer Schenkungssteuererklärung aufgeführt werden. Zu beachten ist, dass der Schenker ebenfalls haftet, wenn die Steuer nicht beglichen wird.
Um zu ermitteln, ob bei der Schenkung von Immobilien die zugelassenen Freibeträge überschritten werden, wird für gewöhnlich der aktuelle Verkehrswert berechnet. Ansonsten wird die Schenkungssteuer wie bei jedem anderen Vermögenswert auch berechnet. „Allerdings können sich Ehegatten und Lebenspartner selbstgenutztes Wohneigentum steuerfrei schenken. Auch für vermietete Wohnimmobilien räumt der Gesetzgeber Vergünstigungen ein. Denn für alle Beschenkten sind zehn Prozent des Verkehrswertes steuerfrei“, erklärt Hanno Heintzenberg, Geschäftsführer von McMakler.
Ein Blick auf die Tabelle mit den Freibeträgen und Steuersätzen macht deutlich, welchen großen Einfluss die familiäre Beziehung, auf den zu zahlenden Betrag hat. Schenkt ein Ehepartner seiner Frau beispielsweise eine Immobilie im Wert von einer halben Million Euro, so ist die Zuwendung für sie abgabenfrei. Sollten sie jedoch in einer unverheirateten Partnerschaft leben, so müsste bereits eine Schenkung von mehr als 20.000 Euro versteuert werden. Wer ein bisschen mehr von seinem Geschenk haben möchte, für den gibt es vier legale Tipps die Schenkungssteuer beim Immobilien zu umgehen.
1. Heirat: Wer in einer langjährigen Partnerschaft eine Schenkung tätigen möchte, spart erheblich durch eine Heirat. Denn im Zuge einer Eheschließung wird der zugelassene Freibetrag von 20.000 auf 500.000 angehoben.
2.In Raten schenken: Eine Methode, die ein wenig mehr Geduld voraussetzt, ist Schenkungen im Abstand von zehn Jahren, innerhalb der zugelassenen Freibeträge, zu tätigen. Da die Freibeträge alle zehn Jahre neu ausgereizt werden dürfen, kann man so auch ohne Umwege größere Schenkungen tätigen. Das macht bei Immobilien natürlich nur Sinn, wenn sich die Immobilie aufteilen lässt, etwa einzelne Eigentumswohnungen.
3. Kettenschenkung: Die sehr beliebte Kettenschenkung erfordert einen guten Familienzusammenhalt. Bei dieser Methode erstreckt sich die Schenkung über mehrere Angehörige, um die zugelassenen Freibeträge optimal zu nutzen. „Diese Praxis ist besonders bei Schenkungen von Großeltern zu Enkeln beliebt. Verschenken Großeltern Beträge über dem gesetzten Freibetrag von 200.000 Euro, ist es ratsam diesen erstmal an das eigene Kind zu verschenken, wo der Freibetrag 400.000 Euro beträgt. Das Elternteil verschenkt das Geld daraufhin weiter an sein Kind, denn hier gilt der gleiche Freibetrag“, so Heintzenberg von McMakler.
4. Gelegenheitsgeschenke: Hierbei profitieren Schenker von der Großzügigkeit des Gesetzesgebers, bei besonderen Anlässen von der Erhebung einer Schenkungssteuer abzusehen. Für Gelegenheitsgeschenke ist die Größenordnung nicht klar definiert, wodurch der Schenker einen relativ weiten Handlungsspielraum hat, auch bei Immobilien. Akzeptiert werden Geburtstage, Abitur, Examen, Hochzeiten, Jubiläen. Auch wenn es erlaubt ist zur richtigen Gelegenheit tiefer in die Tasche zu greifen, sollte das Geschenk in einer angemessenen Relation zum Gesamtvermögen stehen.
Die Gelegenheitsgeschenke scheinen in großer Abhängigkeit von der Großzügigkeit des Gesetzesgebers zu stehen. Dankbar für den Tipp zu der Kettenschenkung und in Ratten zahlen! Mal sehen, was der Onkel am günstigsten findet.
Bei der Kettenschenkung entsteht also ein 3-Schritte-Weg! Der kann auch von der Schwester der Mutter zur Nichte verlaufen? Was wäre dann sinnvoller: eine Schenkung oder ein Vermieten an die Verwandten? Danke für die Infos!