Hausratversicherung: Rolex-Raub versichert

Dass eine Hausratversicherung bei Raub außerhalb der Wohnung zahlen muss, ist vielen Kunden gar nicht bekannt. Wichtig ist das insbesondere für Urlauber, die z.B. auf offener Strasse überfallen werden und danach möglicherweise ihre Handtasche oder Uhr los sind. Entscheidend dabei: Der “Hausrat” muss dem Opfer mit Gewalt abgenommen worden sein – wird die Handtasche unbemerkt von der Schulter geschnappt, war es ein unversicherter Trickdiebstahl.

Wenn es richtig teuer wird, dann lassen sich Hausratversicherer natürlich was einfallen, um die Schadenregulierung zu verweigern. Wie in dem Fall eines Mannes, der mit seiner goldenen Rolex für 8.250 Euro am Arm durch Neapel spaziert und beraubt worden war. Die Hausratversicherer nannte es grob fahrlässig, seine Luxus-Uhr in Neapel zu zeigen. Beim Oberlandesgericht Köln (Az. 9 U 26/05, rechtskräftig) wurde die Versicherungsgesellschaft indes zur Zahlung verdonnert. Auszug Pressemitteilung:

Der Senat führte in der Urteilsbegründung weiter aus, die beklagte Hausratversicherung könne sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen, da der Versicherungsfall, d. h. der Raub der Uhr, vom klagenden Kölner nicht grob fahrlässig herbeigeführt worden sei. Dieser habe zwar eine wertvolle, nicht aber auffällige Uhr zur Schau getragen.

Auch sei er nicht alleine, im Dunkeln oder auf abgelegenen Straßen unterwegs gewesen, sondern habe sich in Begleitung auch ortskundiger Einheimischer mitten am Tag auf einer belebten Einkaufstraße in Neapel befunden. Mit anderen Fällen, in denen von der Rechtsprechung grobe Fahrlässigkeit bejaht worden war, sei der Fall deshalb nicht zu vergleichen. Das Tatopfer habe keine Veranlassung gehabt, die Einkaufstraße in Neapel als besonders gefährlich einzustufen; sein Verhalten stelle kein grobes außer Acht lassen der verkehrsüblichen Sorgfalt dar.

 

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