Altersvorsorge mit Riester, Betrieb oder Rürup- ein Überblick über die Reformen

Haben Sie noch den Überblick in dem Förderdschungel rund um die Altersvorsorge mit Riester, Betrieb oder Rürup? Wenn ja: Glückwunsch! Wenn nicht, dann finden Sie hier einen Wegweiser.

Riester-Rente

Für zertifizierte Finanzangebote wie Rentenversicherungen, Fonds- oder Banksparpläne zahlt der Staat eine Förderung, die entweder aus staatlichen Zulagen und/ oder in der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge als Sonderausgaben besteht. Die jüngste Rentenreform brachte unter anderem die Pflicht zu Uni-Sex-Tarifen. Seit 2006 müssen die Rentenversicherer gleiche Tarife für Männer und Frauen anbieten, bislang erhält eine Frau bei gleichen Einzahlungen etwa 10 bis 15 Prozent weniger Rente. Grund dafür: die längere Lebenserwartung der Frauen. Da die Riester-Rente Lücken der gesetzlichen Rente ausgleichen soll, ist nun das Prinzip “Gleiche Rente für gleichen Beitrag” aus der gesetzlichen Rente übertragen worden. Für bis Ende 2005 abgeschlossene Verträge ändert sich in diesem Punkt aber nichts.

Betriebs-Rente

Sie wird oft Betriebsrente genannt, was aber mitunter zu Missverständnissen führt. Denn mit Leistungen des Betriebes hat die “Eichel-Rente” grundsätzlich nichts zu tun. Vielmehr handelt es sich um eine private Vorsorge, bei der Teile des Gehaltes unmittelbar fürs Alter investiert werden. Die Rente kommt nicht vom Betrieb, sondern wird über den Betrieb abgewickelt. Bis zu vier Prozent des Bruttogehaltes kann der Arbeitnehmer investieren (z.B. in einen Pensionskasse oder einen Pensionsfonds), maximal 2.496 Euro in 2005.

Entgeltumwandlung nennt sich das. Für diesen Sparlohn fallen keine Steuern an, bis 2008 auch keine Sozialabgaben. Wegen des Steuervorteils kam der Begriff “Eichel-Rente” auf. Denn je nach Steuersatz trägt der Staat indirekt gut die Hälfte der Prämien. Später werden aber auch für diese Leistung Steuern fällig. Das gilt auch für die beliebte “Direktversicherung”. Sie wird seit 2005 wie eine „Eichel-Rente“ behandelt. Kleines Plus: Bei den steuerfreien Beiträgen gibt es einen Zuschlag von 1 800 Euro im Jahr. Die bislang praktizierte günstige Pauschalbesteuerung entfällt.

Rürup-Rente

Seit 2005 können Sparer Aufwendungen für die gesetzliche und die private Rente teilweise als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Das geht zurück auf die vom Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup geführte Kommission zur Reform der Alterseinkünfte. Bis zum Höchstbetrag von zunächst 12.000 Euro bei Alleinstehenden und 24.000 Euro bei Verheirateten können zunächst 60 Prozent der Aufwendungen abgesetzt werden.

Der abzugsfähige Anteil erhöht sich bis zum Jahr 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte, ab 2025 mindern also 100 Prozent der Aufwendungen die Steuern – die Obergrenze liegt dann jedoch bei 20.000 und 40.000 Euro. Im Gegenzug werden die Renten mehr und mehr steuerpflichtig. Leistungen, die 2040 oder später beginnen, sind voll zu versteuern.

Die Vorschriften für die “Rürup-Rente” sind noch restriktiver als bei der “Riester-Rente”: Die Rentenzahlungen dürfen frühestens ab dem 60. Lebensjahr fließen, die Kunden dürfen den Vertrag weder übertragen oder vererben. Wie bei der gesetzlichen Rente verfällt das Geld bei einem frühzeitigem Tod. Eine Einmalauszahlung, etwa für den Immobilienerwerb, ist nicht vorgesehen.

Privatrente

Die privaten Leibrenten der Lebensversicherer sind durch das Alterseinkünftegesetz ebenfalls betroffen, und zwar positiv. Denn neu geregelt werden auch die so genannten Ertragsanteile bei Renten. Mit diesen Sätzen ermittelt der Fiskus pauschal, wie viel von einer Rente lediglich die Rückzahlung eigenen Geldes ist – und wie viel Kapitalertrag. Bislang belief sich der Ertragsanteil für eine Privatrente mit Beginn ab dem 65. Lebensjahr 27 Prozent. So viel von seiner Rente muss der Kunde versteuern. Die Sätze sinken als Folge des Alterseinkünftegesetzes. Bei einem 65jährigen Rentenempfänger sind nur noch 18 Prozent der Rente zu versteuern. Davon profitieren auch Kunden, die ihren Vertrag bereits vor 2005 abgeschlossen haben. Voraussetzung ist allerdings, dass alle Beiträge zu dieser Rente aus versteuertem Einkommen bezahlt und nicht gefördert wurden.

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Ein Gedanke zu „Altersvorsorge mit Riester, Betrieb oder Rürup- ein Überblick über die Reformen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert