Reiserecht: Vorsicht bei diesen Formulierungen im Katalog

Eine Reisepreisminderung kann ein Urlauber dann geltend machen, wenn die Reise nicht das hält, was der Reisekatalog oder die Internetseite versprochen hat. Aber Achtung: Wenn die Mängel genannt wurden, kann es später schwierig werden, Ansprüche durchzusetzen. Man muss schon genau lesen: Achten Sie auf diese Formulierungen im Katalog!

Beheizbarer Pool: Ein “beheizbarer Pool” heißt nicht, dass er auch tatsächlich beheizt wird, sondern nur, dass es möglich ist, ihn zu beheizen. Juristisch ist das von erheblicher Bedeutung, denn ein Reisender kann nur auf die Leistungen pochen, die ihm konkret zugesagt wurden.

Per Direktflug: Der Urlauber sollte sich auf mindestens eine Zwischenlandung einstellen. Ein Beispiel: Nach dem Start in Düsseldorf landet der Flieger Richtung Türkei in Leipzig, um weitere Gäste einzusammeln. „Direktflug“ heißt nur, dass der Reisende nicht umzusteigen braucht. Ohne jede Unterbrechung wäre es ein Non-Stop-Flug.

Kurzer Transfer zum Flughafen: Schön, wenn der Weg zwischen Hotel und Flughafen kurz ist. Aber der Flughafen liegt dann meist in der Nähe, über das Dröhnen der Flieger in der Hotelanlage braucht sich also bei so einem Hinweis niemand zu wundern.

Zentral gelegenes Hotel: Vor allem in südlichen Ländern kann der Urlauber bei einer solchen Formulierung damit rechnen, dass er rund um die Uhr über den Lärm des Straßenverkehrs fluchen wird, über ausgelassene Touristen meist ebenso. Im Zentrum ist eben viel los.
Eine aufstrebende Gegend: Es handelt sich vermutlich um einen noch unterentwickelten Urlaubsort, in dem mehr Bauarbeiter als Touristen anzutreffen sind. Der Blick vom Balkon könnte auf einen Wald von Baukränen fallen, das Hämmern die Nerven rauben.

Direkt am Meer: Morgens die Hoteltür aufstoßen und sich nach wenigen Schritten über den weichen Sand ins Meer stürzen. Wahrhaft traumhaft diese Vorstellung. Aber: Der Strand wird hier nicht erwähnt – das Hotel liegt vermutlich an einer Steilküste oder am Hafen.

Nur 10 Minuten zum Strand: Wenn das Verkehrsmittel nicht genannt wird, ist höchste Vorsicht geboten. Mit dem Taxi oder dem Linienbus mag das mit 10 Minuten hinkommen, zu Fuß kann es aber einen halbstündigen Marsch bedeuten.

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