Nichtraucherklauseln im Mietvertrag: Rechtlich zulässig oder nicht?

Nie mehr Rauchen: Das ist einer der häufigsten Neujahrs-Vorsätze. Und Motivation durchzuhalten, gibt es genug. Für Raucher wird die Luft immer dünner.  Mieter müssen sich mitunter vertraglich dazu verpflichten, niemals zur Kippe zu greifen – sonst droht der Rauswurf. Ist so etwas überhaupt zulässig?

Nicht alle Vertragsklauseln in Mietverträgen sind zulässig, manche werden von Gerichten gekippt. Wie sieht es mit einer Nichtrauchvereinbarung aus?

Daran entzündet sich derzeit der Streit unter den Juristen. Fragt man etwa den Mieterbund, sagen die: Nein, das kann nicht sein. Einige Mietrechtler, die nicht in der Lobbyarbeit tätig sind, sagen hingegen: Klar, wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit. Sie können im Prinzip alles vereinbaren, was nicht gegen Gesetz oder die guten Sitten verstößt. Wenn Mieter und Vermieter vereinbaren, es wird nicht geraucht, dann darf eben nicht geraucht werden.

Gibt es denn dazu schon Gerichtsurteile?

Ja, aber die sind ebenso unterschiedlich. Ein Amtsgericht sagte mal: Die Nichtrauch-Vereinbarung ist unzulässig. Ein anderes Gericht sagte: sie ist zulässig. Ich selber schätze das so ein: Tendenziell wird die Rechtsprechung zunehmend auf Seiten des Nichtraucherschutzes sein. Außerdem wird es darauf ankommen, ob ein Mieter eine solche Nichtraucher-Vereinbarung ganz bewusst und freiwillig unterschrieben hat oder ob sie ihm im Kleingedruckten untergejubelt wurde, also als Allgemeine Geschäftsbedingung. Vorformuliert als AGB dürfte die Nichtrauchervereinbarung unwirksam sein.

Dann könnte ein Zug an der Zigarette also den Auszug bedeuten?

Im Extremfall: ja. Aber sicher würde kein Gericht auch bei einer Nichtrauch-Vereinbarung eine Kündigung der Mietwohnung akzeptieren, weil jemand mal eine Zigarette geraucht hat oder weil ein Besucher das getan hat. Das müsste sicher mehrfach passieren. Vermutlich wird man das so regeln, dass man erst nach zweimaliger Abmahnung gekündigt werden kann, also mit Gelber Karte fürs Rauchen.

Aber wie ist das, wenn z.B. mein Partner anfängt zu rauchen oder ich rückfällig werde?

Dann müssten Sie das schnellstens unterbinden – was ja auch ein guter Anreiz sein kann, das Rauchen sein zu lassen oder wieder sein zu lassen. Außerdem wird den Rauchern das vermeintliche Vergnügen zu nehmen ja nicht ganz verboten. Bei neuen Nichtraucher-Wohnungen zum Beispiel in der Halle/ Saale soll es eine Raucher-Ecke in der Anlage geben, so wie Firmen Raucher-Ecken für ihre Mitarbeiter eingerichtet haben. Was für das Büro schon längst gilt, gilt dann eben auch für die Mietwohnung.

Gibt es Rauchverbote, die heute schon jeder Mieter beachten muss oder beachten sollte?

Ja, andere Mieter dürfen so oder so nicht belästigt werden. Und im Treppenhaus, Aufzug oder Waschküche ist Rauchen üblicherweise verboten und da gibt es keine Meinungsverschieden darüber, dass ein solches Verbot gilt. Ob das Rauchverbot auch für eine Mietwohnung wirksam vereinbart werden kann – das werden wir in den nächsten Jahren sehen.

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