Minijobs 2013: So stellen Sie Antrag für Rentenpflicht-Befreiung

Ab dem 1. Januar 2013 unterliegen Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob) ausüben, grundsätzlich der Versicherungs- und vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Von der neuen Rentenversicherungspflicht können Minijobber eine Befreiung erhalten – sie müssen dafür den richtigen Antrag stellen.

Antrag für Befreiung gilt für alle Minijobs

Bei den Minijobs gibt es ab 2013 einige Änderungen (Überblick). Eine der wichtigsten ist ohne Zweifel die generelle Rentenversicherungpflicht. Der Minijobber kann aber dem Arbeitgeber  mitteilen, dass er die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wünscht. Sehr wichtig dabei. Übt der Minijobber  mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen aus, kann der Antrag auf Befreiung nur einheitlich für alle zeitgleich ausgeübten geringfügigen Beschäftigungen gestellt werden, so die Minijob-Zentrale. Und weiter heißt es:

Über den Befreiungsantrag hat der Arbeitnehmer alle weiteren auch zukünftige – Arbeitgeber zu informieren, bei denen er eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt. Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist für die Dauer der Beschäftigung(en) bindend; sie kann nicht widerrufen werden.

Musterbrief für Antrag auf Befreiung veröffentlicht

Die Befreiung wirkt laut Minijob-Zentrale grundsätzlich ab Beginn des Kalendermonats des Eingangs beim Arbeitgeber, frühestens ab Beschäftigungsbeginn. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber der Minijob-Zentrale die Befreiung bis zur nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Befreiungsantrages bei ihm meldet. Anderenfalls beginnt die Befreiung erst nach Ablauf des Kalendermonats, der dem Kalendermonat des Eingangs der Meldung bei der Minijob-Zentrale folgt.

Für den [highlight]Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht hat die Behörde ein offizielles Formschreiben veröffentlicht [/highlight](Download-Link). Ein Antrag kann aber auch mit abweichenden Schreiben gestellt werden. Es müssen jedoch die wesentlichen Daten vorhanden sein.

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