Ehrenamt: Minijob und Übungsleiterpauschale kombiniert
Kirchliche Arbeitgeber nutzen laut WirtschaftsWoche zunehmend eine Lücke im Sozialrecht, um sich vor der Zahlung von Sozialabgaben etwa für Krankenkassen zu drücken. Nach Recherchen des Magazins werden immer häufiger Minijob und Übungsleiterpauschale kombiniert. Dabei wird eine Tätigkeit im Minijob zugleich als ehrenamtliche Leistung ausgewiesen. Dieses Schein-Ehrenamt ermöglicht es dann, zusätzliche 2400 Euro im Jahr abgabenfrei auszuzahlen.
Die Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale:
Arbeitnehmer und Selbstständige können mit der Übungsleiter-Pauschale bis zu 2.400 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei dazuverdienen. Der volle Jahres-Freibetrag kann selbst dann beansprucht werden, wenn nur wenige Monate im Jahr gearbeitet wurde.Folgende Voraussetzungen müssen nach Paragraf 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz erfüllt sein:
- Es handelt sich um einen Nebenjob
- Der Arbeitgeber ist eine gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Körperschaft
- Die Tätigkeit dient gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
Als begünstigte Arbeitgeber kommen alle Vereine, Verbände und Stiftungen in Frage, die von der Steuer befreit sind, weil sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Ziele haben. Zu den öffentlich-rechtlichen Körperschaften zählen etwa Volkshochschulen, Religionsgemeinschaften, Innungen, Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, Berufsgenossenschaften, Universitäten und Fachhochschulen außerdem Behörden und Einrichtungen des Bundes, der Länder, Kreise, Kreisverbände und Gemeinden.
Typische Tätigkeiten, die der Gesetzgeber fördert, sind zum Beispiel die des Sporttrainers, des Sport- oder Jugendwarts, des Chorleiters oder des Dozenten an einer Volkshochschule. Auch nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder die nebenberufliche Pflege alter, kranker sowie behinderter Menschen kann begünstigt sein. Bei einer Putzfrau oder einem Hausmeister gilt die Steuerbegünstigung aber in keinem Fall.
In Kombination mit Minijob bis 650 Euro steuerfrei
Die Kombination der Übungsleiterpauschale mit einem Minijob ist zulässig, wodurch bis zu 650 Euro Einkommen im Monat ohne Abzüge möglich werden (450 Euro Minijob-Gehalt plus 200 Euro Übungsleiterpauschale). Für die ersten 450 Euro zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeträge zur Kranken- und Rentenversicherung in Höhe von inzwischen 28 Prozent sowie die einheitliche Pauschalsteuer von 2 Prozent. Für die weiteren 200 Euro greift die Übungsleiter-Pauschale. Legt der Nebenjobber eine Steuerkarte vor, kann der Freibetrag schon während des Jahres berücksichtigt werden, ansonsten erst bei der Steuererklärung. Zusätzlich können unter anderem folgende Zahlungen steuerfrei sein:
- Aufwendungsersatz aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetz, EStG)
- Erstattung von Reisekosten zu auswärtigen Auftritten, Spielen und Einsätzen (§ 3 Nr. 16 EStG).
Ich kann keinem Träger empfehlen, solche Konstrukte zu versuchen. Sollte das Finanzamt einmal prüfen, können sich da über die Jahre, selbst bei kleinen Einrichtungen, schnell einmal mehrere Tausend Euro auflaufen, plus schnell mal 20-30 Tausend an Anwaltskosten, die immer noch besser sind, als enormen Bußgelder für die meist ehrenamtlichen Vorstände, für die sich nach so einem Bußgeld wahrscheinlich auch kein Nachfolger mehr findet. Was für einen Verein oder Verband tödlich werden könnte.
Hallo Armin,
gibt es dazu auch Urteile wo man das nachlesen kann.
Wir sind ein Pflegedienst (Diakonie und arbeiten mit dieses Modell)
Also Mitarbeiter arbeitet z.B. monatlich als Pflegefachkraft
50 Stunden *12 Euro ergibt 600 €
Davon werden 600 € minus 250 € Pauschale
Das heißt bei uns werden nur 350 € pauschal versteuert.
Hast du damit Erfahrung bzw. weiß du Einrichtungen wo das beanstandet wurde.
Hallo, wenn ich als Regelaltersrentner beispielsweise einen Minijob (450€) in einem Privathaushalt habe, wie würde sich da ein Ehrenamt mit 200€ Übungsleiterpauschale einer sozialen Einrichtung auswirken?
Freundlich grüßt
Horst Deitenbach
Hallo Herr Kunze, wie ist die Umsetzung bei Betriebsprüfungen dazu. Wie wird das da gehandhabt. Das wäre eigentlich jetzt interessant und von großem Interesse, da es viele Minijober im sozialen, gefragten Bereich gibt, die das betrifft.
Hallo,
es ist also möglich, bei dem selben Arbeitgeber einen Minijob und einen Übungsleitervertrag zu haben, auch wenn bei beiden die gleiche Tätigkeit ausgeübt wird?
Danke
viele Grüße
Kirstin