Mit Mietrechtsreform soll mehr Schutz für Vermieter kommen, insbesondere vor Mietnomaden. Das neue Mietrecht erlaubt jetzt eine härtere Gangart gegen die Miet-Gauner, schreibt die BHW Bausparkasse. Das neue Mietrecht wird noch in diesem Frühjahr in Kraft treten.
Mietnomaden blenden mit einem seriösen Auftritt, zahlen aber keine Miete. Und hat sie der Vermieter per Gerichtsbeschluss endlich aus seiner Wohnung entfernt, ist diese häufig in einem so schlechten Zustand, dass eine komplette Renovierung notwendig ist. Bis zu 15.000 Mietnomaden verursachen in Deutschland teils hohe Schäden bei Vermietern. Sie richten durchschnittlich einen Schaden von 25.000 bis 30.000 Euro an, schätzt der Eigentümerverband Haus & Grund. Leidtragende sind laut dem Bundesjustizministerium nicht etwa große Wohnungsunternehmen, sondern vor allem private Vermieter, denen 60 Prozent der Mietwohnungen gehören.
Räumungsurteile gegen Mietnomaden werden durch Mietrechtsreform beschleunigt
Die unseriösen Mieter konnten sich früher oft auf den Kündigungsschutz durch das Mietrecht berufen. Es dauerte häufig lange, bis der Vermieter sich vor Gericht durchsetzen konnte. Nun wird den Betrügern die Grundlage entzogen: Das Gericht kann Beklagte verpflichten, während des Prozesses Mietzahlungen als Sicherheit zu leisten. “Kleine Vermieter profitieren von der Neuregelung”, sagt Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse. “Sie können deutlich schneller als bislang ein Räumungsurteil erwirken.” Neu ist auch: Eine fehlende Kautionszahlung stuft der Gesetzgeber jetzt als einen Kündigungsgrund ein – ohne vorherige Abmahnung.
Damit es gar nicht erst zum Streitfall kommt, können Vermieter schon bei der Mietersuche vorbeugen. Wer sichergehen will, sollte es nicht bei der Vorlage von Gehaltsnachweisen belassen. “Ein Gehaltsnachweis kann gefälscht sein. Wer eine Wohnung vergibt, sollte sich vom Interessenten eine Bestätigung des vorherigen Vermieters vorlegen lassen, dass er keine Mietschulden hat”, sagt der BHW-Sprecher. Der Vermieter kann sich die Zahlungsfähigkeit des Wohnungsinteressenten auch durch eine Bonitätsauskunft bescheinigen lassen. Die holt der Mieter bei Auskunfteien wie der Schufa ein.
Stimmt, eine Bestätigung eines vorherigen Vermieters ist sooo viel fälschungssicherer als ein Gehaltsnachweis…das da noch keiner drauf gekommen ist…
Richtig und wichtig, denn wenn die Idee Gesetz wird, dass Vermieter in Zukunft den Makler allein zahlen müssen (ohne das hier und jetzt weiter bewerten zu wollen), sehe ich durchaus die Gefahr, dass Bonitätsprüfung und Co. nicht mehr so professionell und stringent durchgeführt werden.
Sie schreiben: "Neu ist auch: Eine fehlende Kautionszahlung stuft der Gesetzgeber jetzt als einen Kündigungsgrund ein – ohne vorherige Abmahnung."
Das stimmt. Allerdings ist zu ergänzen, dass der Mieter für eine fristlose Kündigung mindestens mit zwei Monatsmieten im Verzug sein muss. Ist der geschuldete Betrag geringer, greift die neue Regel nicht. Vergleiche § 569 Abs. 2a BGB n.F.