Wenn Mitarbeiter krank werden, stellt sich oft die Frage, wie lange der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Tabelle: Ãœberblick zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Frage | Antwort |
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Wie lange zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn? | Bis zu sechs Wochen bzw. 42 Kalendertage |
Gilt die Frist für jede neue Krankheit neu? | Ja |
Bekommt man erneut Lohnfortzahlung bei einer neuen Krankheit während der Krankschreibung? | Ja, es stehen erneut sechs Wochen Lohnfortzahlung zu |
Verlängert sich die Lohnfortzahlung bei einer neuen Krankheit während derselben Krankschreibung? | Nein |
Was passiert, wenn man innerhalb von 6 Monaten erneut wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig wird? | Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, es muss Krankengeld beantragt werden |
Zahlt der Arbeitgeber erneut für bis zu sechs Wochen den vollen Lohn bei mindestens sechs Monaten zwischen zwei Krankschreibungen wegen derselben Krankheit? | Ja |
Gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Das bedeutet, dass sie auch während ihrer Krankheit ihr reguläres Gehalt erhalten.
Dauer der Lohnfortzahlung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen kranken Mitarbeitern für bis zu sechs Wochen bzw. 42 Kalendertagen ihren vollen Lohn zu zahlen. Diese Frist gilt in der Regel für jede neue Krankheit neu.
Neue Krankheit während Krankschreibung
Wenn ein Mitarbeiter während seiner Krankschreibung an einer neuen Krankheit erkrankt, stehen ihm erneut sechs Wochen Lohnfortzahlung zu. Allerdings verlängert sich die Lohnfortzahlung nicht, wenn die neue Krankheit während derselben Krankschreibung auftritt.
Wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit
Wenn ein Mitarbeiter innerhalb von sechs Monaten erneut aufgrund derselben Krankheit arbeitsunfähig wird, hat er keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung. In diesem Fall muss er nach den sechs Wochen Krankengeld von der Krankenkasse beantragen. Liegen jedoch mindestens sechs Monate zwischen zwei Krankschreibungen wegen derselben Krankheit, zahlt der Arbeitgeber erneut für bis zu sechs Wochen den vollen Lohn.
Ende der Lohnfortzahlung
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag endet die Lohnfortzahlung mit dem Ende des Beschäftigungs-verhältnisses. Wenn der Arbeitgeber jedoch seinen Mitarbeiter aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit kündigt oder der Arbeitnehmer aus Gründen, die der Arbeitgeber zu verantworten hat, kündigt, muss die Lohnfortzahlung weiterhin erfolgen.
Zusammenfassung:
- Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren kranken Mitarbeitern für bis zu sechs Wochen den vollen Lohn zu zahlen.
- Die sechswöchige Frist beginnt am Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
- Bei einer erneuten Krankheit innerhalb von sechs Monaten besteht kein Anspruch auf erneute Lohnfortzahlung.
- Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse die finanzielle Unterstützung des Mitarbeiters in Form von Krankengeld.