Lärmbelästigung: Wann der Nachbar den Rasen mähen darf

Auch für die Lärmbelästigung im Garten gibt es Regeln. Und wer gegen die einschlägigen Vorschriften verstößt, muss mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen. Wann der Nachbar die Ruhe des Sonnenanbeters mit seinem Rasenmäher oder der Heckenschere stören darf und wann nicht, wird hier erläutert.

Was im Garten erlaubt bzw. nicht erlaubt ist, regelt die bundesweit geltende 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, auch Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung oder 32. BImschV genannt. Sie regelt den Betrieb von Geräten und Maschinen im Freien und soll vor Lärmbelästigung schützen. Welche Geräte- und Maschinenarten genau erfasst werden, ergibt sich aus dem Anhang zur Verordnung. Unter anderem sind dort genannt:

  • Heckenscheren
  • Rasenmäher
  • Rasentrimmer/Rasenkantenschneider
  • Schredder/Zerkleinerer
  • Wasserpumpen, die über Wasser betrieben werden

Diese Geräte dürfen in Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten an Sonn- und Feiertagen ganztätig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht betrieben werden. Wer seine Hecke oder seinen Rasen dagegen mit reiner Muskelkraft – sprich mit einer Handschere oder einem Handmäher – schneiden möchte, darf das jederzeit tun, schließlich ensteht nicht allzuviel Lärm, durch den der Nachbar gestört werden könnte. Weitergehende Betriebsverbote gelten für:

  • Freischneider
  • Grastrimmer/Graskantenschneider
  • Laubbläser
  • Laubsammler

Diese dürfen an Werktagen auch in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht benutzt werden. Anders sieht es z.B. in Dorf- oder Mischgebieten oder auch Gewerbegebieten aus: Für sie gilt die 32. BImschV nicht, d.h. dort dürfen Rasenmäher und Co. jederzeit betrieben werden.

Grenzen sind hier zumindest die allgemeine Nachtruhe und mögliche Sonderregelungen. Bevor der Rasenmäher oder die Heckenschere mittags angeworfen werden, sollte geklärt werden, ob die örtliche Gemeinde womöglich strengere Regelungen als die der 32. BImSchV vorsieht. In manchen Gemeinden gibt es nämlich eine Mittagsruhe, in der ebenfalls kein (Maschinen-)Lärm gestattet ist.

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14 Gedanken zu „Lärmbelästigung: Wann der Nachbar den Rasen mähen darf

  1. christel Antworten

    ich wohne in einer kleiner Siedlung- Mein neuer Nachbar benutzt seinen Rasentrimmer stundenlang (ca. 3-5 Stunden) ununterbrochen. Mittlerweile kann ich weder ein Buch lesen noch lernen. Kann man denn da nicht etwas machen. Als er neulich ganz normal die Wiese schnitt -gegen 21.30 Uhr- habe ich ihn ganz nett gefragt, ob er das nicht zu einem anderen Zeitpunkt machen könne und habe eine böse Antwort bekommen. Er ist übrigends Rentner.

  2. Jana Antworten

    Mein Supernachbar fängt bereits Anfang April an und das bis November ZWEIMAL in der Woche seinen Rasen zu mähen. Dies geschieht natürlich sehr gewissenhaft Millimeter für Millimeter, so dass er für eine Fläche von ca. 60 Quadratmeter jeweils eine Stunde braucht, da er den Rasen auch ordentlich überdüngt und jeden Tag mit dem Wassersprengler bearbeitet, so ständig seinen Mähsack leeren muss und das Teil an- und ausmacht. Aber der Mäher macht so schon genug Lärm.

    Kurz gesagt: sein Verhalten ist außerordentlich nervig. Seine überzogene Rasenpflege nervt, da sie Lärm erzeugt. Und Lärmgenerve macht krank.

    Meine Frage: ist das, was er macht rechtens (1x Woche Rasenmähen und dann zügig würde auch reichen)?

    Ist sein Verhalten rechtswidrig im Sinne des StGB, da unnötig oder auch lediglich schon durch seine P e n e t r a n z , die er an den Tag legt ?

  3. Matterhorn Antworten

    Darf ein Nachbar sein Motorrad wie er meint, auf Betriebstemparatur bringen warm laufen lassen ?

  4. Koenigskind Antworten

    Ich habe gleih 2 Fragen, einmal zur Ruhestörung. Es kann doch wirklich nicht sein, das Eltern Ihre Kinder ab 6.30 auf die Terrase abstellen, sich den ganzen Tag dazusetzen und die anderen Nachbarn durch Kind beschallen und durch Rauch belästigen. Werden denn arbeitende Menschen gar-nicht mehr geschützt. Mit Kindern kann man tatsächlich auch einmal etwas unternehmen, damit die Nachbarn auch einmal Ruhe haben.
    Und zweitens wie ist es möglich, dass ein Mieter, der sich als Firma ausgibt und für Gartenarbeit und Hausmeistertätigkeiten bezahlt wird, seinen Job nicht macht und trotzdem sein Geld erhält. Ich hatte bis vor einem Jahr gemindert, bis 2 Monatsmieten erreicht waren. Dann wieder 1 Jahr bezahlt. Unser Grundstück versinkt im Dreck und ich weiß nicht was ich tun soll.

  5. Andreas Antworten

    Hallo Herr Kunze,
    ich habe die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes jetzt ein paar mal durchgelesen, finde aber leider keinen Bezug zum Mischgebiet.
    Dieser Bezug ist für mich sehr wichtig!
    Vielleicht können sie mir helfen.

    Vielen Dank im voraus.
    Andreas

  6. Frage Antworten

    Einen Rasentrimmer darf man nach Ihrem Artikel bis 20 Uhr nutzen. Einen Grastrimmer nur bis 17 Uhr. Wo ist der Unterschied?

    • Goepel Antworten

      Unterschied zwischen Rasentrimmer und Grastrimmer? Unser Nachbar mäht mit einer Benzinmotorsense über Stunden und bis nach 20 Uhr und wundert sich, das man sauer ist. Handelt er richtig? Er ist der einzigste hier im reinen Wohngebiet.

  7. Kerstin Antworten

    Gibt es auch eine Regelung, wie lange am Stück gemäht werden darf ? Unser Nachbar mäht Samstags bis zu zehn !!! Stunden am Stück und unter der Woche auch noch ein bis zweimal über mehrere Stunden hinweg. Nervlich ist das eine immense Belastung.

  8. Jack Antworten

    Also, wenn ich das richtig verstehe darf ich nach 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr z.B. mein Laubbäser wieder benutzen, oder etwa nicht ?!

    Aber das ist ja wohl totaler Humbug!

    • Anonymous Antworten

      Richtig lesen will gelernt sein. Von 20-07.00 Uhr darf man NICHT laut sein! Gilt auch für den Laubbläser

  9. Bernd Antworten

    Hier auf der Seite gibt es auch noch weitere Informationen dazu, und nicht nur zum Thema Ruhestörungen sondern generell alles was einen “am Nachbarn” so stören könnte. http://w ww.nachbarrecht.com/aktuelle-themen/rasenmaeher-ruhestoerung.html

  10. Harry Antworten

    Andreas ist wieder da!

    Diese redaktionellen Beiträge finde ich zu den ernsten Themen, wie Finanzen hervorragend abwecheslungsreich.

    Sehr fundiert!

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