Kirchensteuer abmelden: So geht es einfach

Seit langer Zeit ist der Rückgang der Kirchenmitglieder ein ständiges Thema. Einer der häufig genannten Gründe für den Austritt aus den Kirchen ist die Kirchensteuer, die der Staat einzieht und weiterleitet. Welche Punkte sind dabei zu berücksichtigen? Existieren andere Möglichkeiten als den Austritt aus der Kirche?

Grundlagen der Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die von anerkannten Religionsgemeinschaften als Körperschaft des öffentlichen Rechts von ihren Mitgliedern erhoben werden kann. Man ist zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet, wenn man Mitglied einer solchen Gemeinschaft ist und seinen Haupt- oder gewöhnlichen Wohnsitz im Inland hat. Die Kirchensteuer wird hauptsächlich auf das Einkommen erhoben. Zusätzlich existieren jedoch auch die Kirchensteuer auf Grundbesitz sowie das allgemeine und das besondere Kirchgeld.

So hoch ist die Kirchensteuer

In Abhängigkeit vom Bundesland liegt die Kirchensteuer bei 8% oder 9% der zu zahlenden Einkommensteuer, und in Baden-Württemberg sowie Bayern wird zusätzlich ein Kirchgeld erhoben. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen ebenfalls der Kirchensteuerpflicht, wobei 8 oder 9 Prozent der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent erhoben werden.

Im Jahr 2020 haben Personen, die kirchensteuerpflichtig waren, rund 300 Euro pro Kopf jährlich an den Staat gezahlt, wie das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft in einer 2021 veröffentlichten Untersuchung für Angehörige der evangelischen sowie katholischen Kirche ermittelt hat. Insgesamt werden jedes Jahr etwa 13 Milliarden Euro Kirchensteuer erhoben.

Wer Kirchensteuer zahlen muss

Die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer hängt von der Mitgliedschaft in einer spezifischen Kirche oder Glaubensgemeinschaft ab. Ein Hauptwohnsitz in Deutschland ist zudem Voraussetzung. Für die unten aufgeführten Kirchen und Glaubensgemeinschaften zieht der Staat Steuern ein (Beispiele):

  • Die Evangelische Kirche in Deutschland
  • Die Diözesen der Katholischen Kirche
  • Israelitische Glaubensgemeinschaften
  • Jüdische Gemeinden
  • Katholische Diözesen der Altkatholischen Kirche
  • Einheitsreligiöse Versammlung der Freien Protestanten

Viele islamische Gruppen, zum Beispiel, werden nicht als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannt, weshalb vom Staat keine Kirchensteuer für sie erhoben wird. Andere Gruppierungen, wie die Alevitische Gemeinschaft oder Jehovas Zeugen, haben zwar den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, verzichten jedoch darauf, dass der Staat in ihrem Namen Kirchensteuern einzieht.

Kirchenteuer sparen: 3 Optionen

Es gibt im Wesentlichen drei Optionen, um bei der Kirchensteuer zu sparen.

  1. den Austritt aus der Kirche
  2. die Kappung für sehr hohe Einkommen
  3. die steuerliche Absetzbarkeit

Kirchenaustritt: Kirchensteuer abmelden:

Um keine Kirchensteuer mehr zahlen zu müssen, ist der Austritt aus der Kirchengemeinschaft der effektivste Weg. Diejenigen, die diesen Schritt gehen wollen, müssen eine Behörde aufsuchen – abhängig vom jeweiligen Bundesland kann dies das Standesamt, das Einwohnermeldeamt oder das Amtsgericht sein.

An dieser Stelle gilt es, ein vorgesehenes Dokument auszufüllen und vorzulegen; zudem kann in einigen Bundesländern eine Gebühr für die Bearbeitung erhoben werden (für detaillierte Informationen siehe weiter unten). Diese administrativen Anforderungen können es Personen, die die Kirche verlassen wollen, eher erschweren.

 Zuständig   Gebühr 
Baden-Württemberg Standesamt oder Notar Je Kommune 10-60€
Bayern Standesamt oder Notar 25€
Berlin Amtsgericht oder Notar 30€
Brandenburg Amtsgericht oder Notar –
Bremen Standesamt oder Notar oder Kirche 5.50€
Hamburg Standesamt oder Notar 30€
Hessen Stadtverwaltung oder Notar 30€
Mecklenburg-Vorpommern Standesamt oder Notar 12€
Niedersachsen Standesamt oder Notar 25€
Nordrhein-Westfalen Amtsgericht oder Notar 30€
Rheinland-Pfalz Standesamt oder Notar 30€
Saarland Standesamt oder Notar 32€
Sachsen Standesamt oder Notar 30€
Sachsen-Anhalt Standesamt oder Notar 30€
Schleswig-Holstein Standesamt oder Notar 30€
Thüringen Standesamt oder Notar 30€

Es ist ratsam, die Bescheinigung über den Kirchenaustritt zu verwahren, um möglichen Unklarheiten, die später auftreten könnten, vorzubeugen. Des Weiteren sollte man im Hinterkopf behalten, dass im Jahr des Austritts die Kirchensteuer noch voll zu entrichten ist.

Kirchensteuer kappen

Eine Möglichkeit, um weniger Kirchensteuer zu zahlen, ohne die Kirche zu verlassen, ist außer in Bayern verfügbar: die Begrenzung der Kirchensteuer. Das heißt, wenn die Kirchensteuer im Vergleich zum Einkommen eine bestimmte Grenze erreicht, wird sie auf ein Maximum beschränkt. So wird eine zu hohe Belastung durch die Kirchensteuer verhindert.

Bei Personen, bei denen die Kirchensteuer begrenzt wird, richtet sich diese nicht länger nach dem üblichen Maß der Einkommenssteuer, sondern nach einem prozentualen Satz des Einkommens. Die genauen Bestimmungen für die Begrenzung unterscheiden sich je nach Bundesland und die Höchstgrenze der Kirchensteuer bewegt sich zwischen 2,75 und 4 Prozent des Einkommens.

Die spezifische Anwendung der Deckelung der Kirchensteuer variiert je nach Bundesland. In Regionen wie Rheinland-Pfalz, dem Saarland oder Hessen ist es notwendig, einen Antrag auf Begrenzung einzureichen, während in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein oder Berlin die Finanzbehörden die Deckelung automatisch berücksichtigen und somit die Kirchensteuer eigenständig begrenzen.

Kirchensteuer von der Steuer absetzen

Mindestens ein Teil der bezahlten Kirchensteuer kann zurückgeholt werden, indem man eine Einkommensteuererklärung einreicht. Die Kirchensteuer kann dabei von der Gesamtsteuer abgezogen werden. Durch ihre vollständige Abzugsfähigkeit als Sonderausgabe kann die Gesamtsteuerbelastung verringert und eine Erstattung überzahlter Steuern erreicht werden.

Um die Kirchensteuer in der Steuererklärung geltend zu machen, ist es notwendig, die Eintragung in Zeile 4 des Formulars für Sonderausgaben vorzunehmen. An dieser Stelle wird der bezahlte Betrag der Kirchensteuer (und gegebenenfalls des Kirchgeldes) vermerkt – dieser lässt sich üblicherweise auf der Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber auffinden.

Die Kirchensteuer, die auf Kapitalerträge entrichtet wird, lässt sich nicht von der Steuer abziehen.

Pro und Contra Kirchenaustritt

Bei der Erwägung, aus der Kirche auszutreten, sollte man nicht nur die finanziellen Konsequenzen in Betracht ziehen. Auch spirituelle und gesellschaftliche Faktoren sind wichtige Überlegungen in diesem Zusammenhang. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass mit dem Austritt die Möglichkeit entfällt, an kulturellen und religiösen Zeremonien wie Taufen oder kirchlichen Trauungen teilzunehmen.

 

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