Gewährleistung: Jeder 4. Deutsche kennt Rechte bei Sonderangeboten nicht
Mangelhafte Ware muss der Händler in jedem Fall ersetzen oder nachbessern. Zudem muss niemand leichte qualitative Abstriche hinnehmen, auch nicht beim Kauf vergünstigter Produkte oder Leistungen. Mit anderen Worten: Volle Gewährleistung auch bei halbem Preis.
