Rechtschutzversicherungen müssen Geld-Anlegern helfen (BGH, IV ZR 84/12, IV ZR 174/12)
Die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendeten “Effektenklausel” und “Prospekthaftungsklausel” sind unwirksam, hat heute der Bundesgerichtshof entschieden ( IV ZR 84/12, IV ZR 174/12). Das Urteil ist wichtig für …