Scheidungskosten doch steuerlich absetzbar (neues Urteil)

Die Kosten für eine Scheidung, genauer: den Scheidungsprozess, sind außergewöhnliche Belastungen und können von der Steuer abgesetzt werden, hat das Finanzgerichts Münster entschieden (Az: 4 K 1829/14 E). Dem steht auch nicht ein Gesetz aus dem Jahr 2013 entgegen, wonach Scheidungskosten nur noch unter engen Voraussetzungen abzugsfähig sein sollen.

Scheidungskosten absetzen: Es geht doch noch ( 4 K 1976/14)

Scheidungskosten können weiterhin als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden, lassen sich also absetzen. So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Urteil vom 16. Oktober 2014, Az. 4 K 1976/14; Revision zugelassen), berichtet der der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen.