Vorfälligkeitsentschädigung Commerzbank: Pauschale verboten (23 U 50/12, rechtskräftig)

Eine Pauschale bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung oder Nichtabnahmeentschädigung für einen Immobilienkredit, wie sie u.a. die Commerzbank in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis vorsieht, ist rechtswidrig. Nach erfolgreicher Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg 2012 vor dem Landesgericht Frankfurt am Main ging die Commerzbank in Berufung. Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte nun ebenfalls zu Gunsten der Verbraucherzentrale und verbot einen Pauschalpreis bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (Az: 23 U 50/12, nicht rechtskräftig).