BGH-Urteil: ZusatzgebĂ¼hren bei Pfändungsschutzkonten verboten
Pfändungsschutzkonten bewahren Ă¼berschuldete Verbraucher vor der Pfändung ihres gesamten Bankguthabens und sichern zumindest die Beträge ab, die fĂ¼r das Allernotwendigste gebraucht werden. Der Bundesgerichtshof jetzt die bisher Ă¼blichen ZusatzgebĂ¼hren der …
