Für offene Immobilienfonds gelten ab 2013 strengere Regeln, durch die Privatanleger besser geschützt werden sollen. Auslöser dafür war, dass in der Finanzkrise vor allem institutionelle Anleger durch massive Mittelabflüsse einige offene Immobilienfonds in Liquiditätsnot gebracht hatten. Das führte zu großen Kursverlusten. Das sind die wichtigsten Neu-Regelungen für offene Immobilienfonds sind:
Mindesthaltedauer für Bestandsanleger
Wer ab dem 1. Januar 2013 neu in offene Immobilienfonds investiert, muss die Fondsanteile mindestens 24 Monate halten. Wer bis zum 31. Dezember 2012 investiert hat, für den gilt die Haltefrist nicht.
Kündigungsfrist für alle Anleger
Ab 1. Januar 2013 wird sowohl für Neu- als auch für Bestandsanleger eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten eingeführt.
Freibeträge für alle Anleger
Es gilt ab 2013 ein Freibeträge von 30.000 Euro je Kalenderhalbjahr, unabhängig von allen Fristen:
- Beispiel 1: Ein Bestandsanleger (vor 1.1.2013 investiert) hat Fondsanteile im Kurswert von 40.000 Euro. Er muss generell die 12-monatige Kündigungsfrist beachten. Aber: Auf Grund der Freibetragsregelung könnte er sich sofort 30.000 Euro auszahlen lassen, weitere 10.000 Euro nach einem halben Jahr.
- Beispiel 2: Ein Neuanleger muss sowohl die Mindesthalte- als auch die Kündigungsfrist beachten. Trotzdem könnte er sich innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf insgesamt 120.000 Euro auszahlen lassen, jedes Halbjahr 30.000 Euro.
Die meisten Sparer werden von den neuen Fristen somit gar nichts merken. Die Fondsgattung insgesamt wird indes profitieren, da Großinvestoren mit massiven Anteilsrückgaben nun keinen Schaden mehr anrichten können. Der Branchenverband BVI hat zu den neuen Freibeträgen außerdem folgendes Schaubild veröffentlicht.
Weitere Neuregelungen bei offenen Immobilienfonds betreffen zum einen die Immobilien-Bewertung: Die Bewertung der einzelnen Immobilien soll einmal pro Kalender-Quartal erfolgen. Bislang reichte einmal jährlich.
Zum anderen wird es noch eine Neuregelung bei der zulässigen Fremdkapitalquote geben: Die zulässige Fremdkapitalquote bei offenen Immobilienfonds wird ab 2015 von 50 Prozent auf maximal 30 Prozent abgesenkt.