Hund im Taxi: Neues Urteil

Darf ein Hund mit in Taxi? Muss der Taxi-Fahrer einen Hund mitnehmen? Eindeutig ja, entschieden Hamburger Gerichte. In diesem Fall, über den der Tierschutzverband Tasso berichtet, ging es sogar zum zwei Hunde, denen die Beförderung verweigert wurde.

Mit einem Jack-Russel-Terrier und einem Beagle wollten zwei Männer im Juni 2013 in ein Hamburger Taxi steigen. Als der erste Mann mit seinem Hund auf der Beifahrerseite eingestiegen war und das Ziel genannt hatte, verweigerte der Taxifahrer jedoch die Beförderung der Männer zusammen mit den Hunden. Gründe nannte er den beiden Männern nicht.

300 Euro Bußgeld für Taxifahrer, der Hunde-Transport verweigerte

Aufgrund einer Beschwerde erließ die zuständige Behörde gegen den Taxifahrer einen Bußgeldbescheid. Da er damit nicht einverstanden war, kam die Sache vor das Amtsgericht Hamburg. Vor Gericht versuchte der Taxifahrer sich nachträglich zu rechtfertigen. Angeblich habe er geglaubt, dass im hinteren Fußraum kein Platz für den zweiten Hund gewesen sei. Das Gericht war jedoch der Ansicht, dass dies „nachträglich zusammenphantasierte Schutzbehauptungen“ seien. Das Gericht war vielmehr davon überzeugt, dass der Taxifahrer schlicht und ergreifend unwillig war, die vier mitzunehmen.

[toggle title_open=”Das sagen die Gesetze” title_closed=”Das sagen die Gesetze” hide=”yes” border=”yes” style=”default” excerpt_length=”0″ read_more_text=”Read More” read_less_text=”Read Less” include_excerpt_html=”no”]Aus § 22 des Personenbeförderungsgesetzes die grundsätzliche Pflicht zur Beförderung von Personen. Der Fahrgast hingegen muss während der Fahrt seine Sachen und seine Tiere sicher verstauen und beaufsichtigen, damit von ihnen weder für den Taxifahrer, noch für andere Fahrgäste Gefahren ausgehen, so Taddo. Dabei gilt für Tiere die gesetzliche Einschränkung, dass sie nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden dürfen und daher im Fußraum sitzen müssen – so § 15 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr.[/toggle]

Das Amtsgericht verurteilte den (bisher noch nicht auffällig gewordenen) Taxifahrer wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen die Beförderungspflicht zu einem Bußgeld in Höhe von 300 Euro (Az. 234 OWi 163/13). Dies wollte der Taxifahrer nicht hinnehmen und legte Rechtsbeschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (OLG) ein. Das OLG jedoch verwarf seine Beschwerde, da es ebenfalls von einer schwerwiegenden Verletzung der Beförderungspflicht überzeugt ist. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Hamburgs rechtskräftig. Ähnlich entschied schon viele Jahren das Oberlandesgericht Hamm (Az: 3 Ss OWi 61/92). Ein großer Hund, wie ein Dobermann, kann aber je nach Platzangebot ein Risiko darstellen. In so einem Fall darf der Taxifahrer den Transport ablehnen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az: IV/5 Ss (OWi)/03 – OWi 6/04).

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Ein Gedanke zu „Hund im Taxi: Neues Urteil

  1. Thomas Otto Antworten

    darf vom Fahrer des Krankentransport oder sehr alten Menschen ein fremder Hund mitgenommen.?
    Was ist wenn ein zu transportierender Mensch eine Tierhaarallergie hat ?

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