Hochwasser: 10 Tipps für die Schadensmeldung bei der Versicherung

Wer durch das Hochwasser Schäden erlitten hat, sollte sich gegenüber den Versicherungen nun richtig verhalten. Andernfalls können in den nächsten Wochen zusätzliche Probleme auftreten. Damit diese vermieden werden, gibt die Verbraucherzentrale Sachsen 10 Tipps für die Schadensmeldung und den Umgang mit Hausrat- und Gebäudeversicherungen.

Unternehmer und Handwerker müssen neben ihrem privaten auch den gewerblichen Versicherer informieren – hier geht es in der Regel um Gebäudeversicherungen, Geschäftsinhaltsversicherungen und um gewerbliche Haftpflichtversicherungen.

Schadenmeldung sofort einreichen

Selbst Versicherungskunden, die ihre Häuser vorübergehend verlassen mussten, dürfen die Schadensmeldung gegenüber dem Versicherer nicht vertrödeln – sie sollte unverzüglich eingereicht werden. Dafür reicht eine erste (nachweisbare) Kontaktaufnahme mit dem Versicherer, etwa per Mail oder per Fax.  Die ausführliche Schadensmeldung mit Bezifferung des Schadens kann später folgen.

Beweise für Schaden

Zerstörten Hausrat sollten Sie nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer entsorgen, denn dieser muss die Möglichkeit zur Begutachtung haben. Der Schaden sollte mit Fotos oder Videos dokumentiert sein.Versicherungsnehmer müssen dem Versicherer alle Auskünfte erteilen, die zur Feststellung der Schadenshöhe nötig sind.

Anspruch auf Abschlagzahlung

Sind die Erhebungen zur Schadenshöhe nicht innerhalb eines Monats seit der Schadensanzeige abgeschlossen, kann vom Versicherer ein Abschlag verlangt werden. Dabei richtet sich die Höhe nach der mindestens zu erwartenden Leistung.

Sachverständigenverfahren zur Schadenshöhe

Gibt es Streit über die Höhe des Gebäudeschadens, d.h. ist man mit dem Gutachten des Versicherers nicht einverstanden, kann auf Basis der Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren beantragt werden. So ein Verfahren führt zu bindenden Feststellungen, d.h. der Klageweg vor Gericht ist dann nicht mehr möglich. Gibt es Streit darüber, ob eine beschädigte Sache noch repariert werden kann oder neu angeschafft werden muss, kommt es letztlich auch auf ein Gutachten an.

Wer die Angelegenheit vor Gericht geklärt wissen will, sollte deshalb mittels spezialisierter anwaltlicher Hilfe ein selbstständiges Beweisverfahren einleiten.

Entschädigung fürs selber reparieren

Wer Schäden selbst reparieren will, bekommt auch Geld vom Versicherer – es kann aber zum Streit über die Erstattung der Mehrwertsteuer kommen. Wichtig ist, die Eigenleistungen zu dokumentieren.

Übrigens: Aufräumkosten, also Kosten für das Aufräumen und Wegräumen von beschädigten Sachen, sowie die Kosten für die Entsorgung, sind regelmäßig mitversichert.

Häufig vergessen werden die Folgekosten. Typisches Beispiel: Wenn das Wasser meterhoch in den Räumen stand, müssen die Trocknungsgeräte rund um die Uhr laufen – mit nicht unerheblichen Stromkosten. Betroffene sollten die Versicherung auch über diese Folgekosten des Hochwassers informieren.

 Die Versicherungsunterlagen und -policen sind dem Hochwasser zum Opfer gefallen? Rat der ERGO: “Rufen Sie Ihre Versicherung in jedem Fall an. Ihre Versicherungsdaten sind hinterlegt und ein Soforthelfer kann den Schaden dann schnellstmöglich begutachten.“

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2 Gedanken zu „Hochwasser: 10 Tipps für die Schadensmeldung bei der Versicherung

  1. Peter K Antworten

    Vielen Dank für den Artikel- Muss bei jedem Schaden, der der Versicherung gemeldet wird ein Gutachten für Schäden am Gebäude gemacht werden? An welche Fachkundige kann ich mich wenden wenn die Versicherung mir die Abfindungsvereinbarung vorlegt?

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