Der Frankfurter Wirtschaftsjournalist Norbert Häring testet , ob es eine legale Möglichkeit gibt, den Haushaltsbeitrag (besser bekannt als GEZ-Gebühr) zu umgehen. Er will nur noch bar zahlen und hofft, dass dieses Verfahren einfach zu teuer ist und deswegen auf die Rundfunkgebühren verzichtet wird.
Seine Einzugsermächtigung für die Rundfunkgebühr hatte er zunächst widerrufen und erhielt daraufhin eine Aufforderung erhalten, das Geld zu überweisen. Das tut Häring aber nicht – mit Verweis auf das Bundesbankgesetz. Banknoten seien das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel dürfe nicht abgelehnt werden.
Grundgesetz: Bundesrecht bricht Landesrecht
Der so genannte “Beitragsservice” erklärte mittlerweile auf Presseanfragen hin, der Rundfunkbeitrag sei bargeldlos zu zahlen. Das sei ausdrücklich in § 9 Abs. 2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge geregelt.
Das könnte zu wenig Rechtsgrundlage sein, wie Kritiker anmerken: Das Bundesbankgesetz ist Bundesrecht, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als Vertrag von Bundesländern ist als Landesrecht einzustufen. Nach Art. 31 Grundgesetz gilt aber: “Bundesrecht bricht Landesrecht.”
Nachtrag: Der Fall liegt beim Bundesverfassungsgericht
Stand 2023: Durch mehrere Instanzen hat Norbert Häring letzlich verloren. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber immerhin klargestellt, dass Beitragspflichtige, die nachweislich kein Konto eröffnen können, eine kostenlose Möglichkeit haben müssen, den Rundfunkbeitrag bar zu entrichten. Norbert Häring hatte ein Konto. Er hat nun Verfassungsbeschwerde eingereicht. Mehr dazu hier https://norberthaering.de/aktuelles-vom-bargeld-prozess-stand-11-9-2019/
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