Wer Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erzielt, hat steuerpflichtige Einnahmen. Damit der Staat diese Erträge nicht ab dem ersten Euro besteuert, gewährt er einen Freibetrag. Um diesen optimal auszuschöpfen, müssen Bankkunden jedoch selbst aktiv werden. Die wichtigsten Fakten zur Einrichtung, Verteilung und Anpassung von Freistellungsaufträgen.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Mit einem Freistellungsauftrag weist der Kunde seine Bank an. Die Bank zahlt dann Erträge bis zur Höchstgrenze ohne Steuerabzug aus.
Welche Einnahmen zählen zu den Kapitalerträgen?
Kapitalerträge sind alle Einkünfte aus Geldvermögen. Dazu gehören etwa Zinsen auf Tages- oder Festgeldkonten. Ebenso zählen Dividenden aus Aktien oder Investmentfonds sowie Gewinne, die beim Verkauf von Wertpapieren erzielt werden, zu dieser Kategorie.
Wie hoch ist der gesetzliche Freibetrag?
Rechtlich stützt sich dies auf den Sparerpauschbetrag (§ 20 EStG). Seit einer Anhebung im Jahr 2023 liegt dieser Betrag bei 1.000 Euro für Alleinstehende. Gemeinsam veranlagte Ehepaare und Partner erhalten 2.000 Euro. Bestehende Aufträge wurden im Zuge der Gesetzesänderung 2023 von den Banken automatisch erhöht.
Was passiert ohne einen gültigen Freistellungsauftrag?
Ohne Auftrag führt die Bank die Steuern automatisch an das Finanzamt ab. Dies betrifft auch Beträge, die eigentlich unterhalb der gesetzlichen Freigrenze liegen. Fällig wird in der Regel die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent, zu der noch der Solidaritätszuschlag und, falls zutreffend, die Kirchensteuer addiert werden.
Lässt sich der Freibetrag auf mehrere Banken verteilen?
Sie können den Betrag auf mehrere Banken verteilen, solange Sie die Höchstgrenze insgesamt nicht überschreiten. Hat eine alleinstehende Person beispielsweise Kapitalanlagen bei drei Banken, kann sie den Betrag exakt nach den erwarteten Zinsen aufteilen: 400 Euro bei Bank A, 350 Euro bei Bank B und 250 Euro bei Bank C. Werden bei einem Institut 700 Euro freigestellt, verbleiben für alle weiteren Bankverbindungen zusammen noch 300 Euro.
Wie wird der Auftrag eingerichtet oder geändert?
Sie richten den Auftrag direkt bei Ihrer Bank ein – meist online oder per Formular. Für die Wirksamkeit des Auftrags müssen neben der Kunden- oder Kontonummer und den persönlichen Daten zwingend die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) sowie die Höhe des gewünschten Freibetrags angegeben werden.
Wann ist eine Anpassung des Freistellungsauftrags notwendig?
Prüfen und ändern Sie den Auftrag, wenn sich Ihre Finanzen oder Ihre Strategie wandeln. Das betrifft die Eröffnung neuer Konten, den Wechsel einer Kontoart (etwa vom Sparbuch zum Tagesgeld) oder schwankende Zinserträge durch auslaufende Festgeldanlagen und Umschichtungen. Auch familiäre Veränderungen wie Heirat, Scheidung, der Eintritt in die Rente sowie eine Erbschaft oder Schenkung, die das Kapitalvermögen erhöhen, erfordern eine Neujustierung der Freibeträge.
Wie lange behält ein Freistellungsauftrag seine Gültigkeit?
Ein erteilter Auftrag gilt in der Regel ab dem 1. Januar des jeweiligen Jahres. Er muss nicht jährlich neu eingerichtet werden, sondern bleibt so lange bestehen, bis der Kunde ihn ändert oder widerruft. Abhängig vom jeweiligen Kreditinstitut gibt es jedoch auch die Möglichkeit, den Auftrag gezielt nur für ein einzelnes Kalenderjahr zu befristen.
Was tun, wenn der Freistellungsauftrag vergessen wurde?
Haben Sie zu viel Steuer gezahlt, holen Sie sich das Geld über die Steuererklärung zurück. Als Nachweis dient eine Steuerbescheinigung der Bank. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz des Sparers unter 25 Prozent, führt das Finanzamt zudem eine Günstigerprüfung durch und erstattet die Differenz, falls die individuelle Besteuerung vorteilhafter ist.
Welche Konsequenzen drohen bei zu hoch angesetzten Freistellungsaufträgen?
Übersteigt die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge den gesetzlichen Höchstbetrag, kann das Finanzamt Rückfragen stellen, eine Korrektur fordern und die zu viel freigestellten Beträge im Nachhinein besteuern. Um bei mehreren Bankverbindungen die Übersicht zu behalten, kann es helfen, einzelnen Instituten vorübergehend einen Freistellungsauftrag über 0 Euro zu erteilen und die tatsächlichen Erträge sowie die verteilten Beträge in einer Übersichtstabelle zu dokumentieren.
Neue Freibeträge jährlich: 1.000 Euro oder 2.000 Euro (Verheiratete) ab 2023
Sind die Steuern erst einmal abgeführt, muss man in der Regel bis zur nächsten Steuererklärung warten, bevor man sein Geld zurückbekommt. Private Anleger sollten daher rechtzeitig daran denken, einen kostenlosen Freistellungsauftrag bei ihrem Finanzdienstleister zu stellen.
Gut zu wissen:
- Freistellungsaufträge bei Versicherungen: Freistellungsaufträge für Kapitalerträge können Anleger nicht nur bei Banken einreichen. Auch bei anderen Finanzdienstleistern wie Versicherungen kann es sinnvoll sein, einen Auftrag einzurichten, etwa bei einer vorzeitig ausgezahlten Lebensversicherung.
- Antragsfristen beachten: Zinsen werden in der Regel am Ende des Jahres gutgeschrieben. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sparer ihre Freistellungsaufträge eingerichtet haben. Um auf Nummer sicher zu gehen ist es ratsam, die Änderungen bis vier Wochen vor Jahresende einzureichen.
