Freistellungsauftrag 2023: Fünf Tipps, um Steuer-Abzüge zu vermeiden

Wer bei seiner Bank oder Versicherung rechtzeitig einen Freistellungsauftrag stellt, vermeidet unnötige Abzüge, etwa für Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden.  Gerade jetzt ist das Thema wichtig, denn 2023 steigen die Sparerfreibeträge. Deshalb sollte der Freistellungsauftrag/ die Freistellungsaufträge angepasst werden.

Egal, ob das Geld auf dem Sparbuch gespart wird, auf dem Girokonto gehortet oder auf ein Bausparkonto eingezahlt wird: Um unnötige Steuerabzüge zu vermeiden, lohnt es sich, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Denn der Fiskus streicht ansonsten automatisch von allen Kapitalerträgen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein.

Mit dem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (FSA) können private Anleger ihren Finanzdienstleister beauftragen, ihre ersparten Zinsen und Dividenden vom Steuereinzug freizustellen. Voraussetzung ist, dass der Gewinn unter dem Steuerfreibetrag, auch Sparer-Pauschbetrag genannt, liegt. Dieser beläuft sich künftig für Ledige auf 1.000 Euro (bis 2022: 801 Euro jährlich), bei Ehepartnern auf 2.000 Euro (zuvor 1.602 Euro) pro Jahr. Der Freibetrag kann je nach Bedarf auf verschiedene Anbieter aufgeteilt werden.

Neue Freibeträge jährlich: 1.000  Euro oder 2.000 Euro (Verheiratete) ab 2023

Sind die Steuern erst einmal abgeführt, muss man in der Regel bis zur nächsten Steuererklärung warten, bevor man sein Geld zurückbekommt. Private Anleger sollten daher rechtzeitig daran denken, einen kostenlosen Freistellungsauftrag bei ihrem Finanzdienstleister zu stellen. Lesen Sie hier fünf Tipps rund um den Sparer-Pauschbetrag und den Freistellungsauftrag:

  1. Freibetrag aufteilen: Wenn verschiedene Sparverträge bei unterschiedlichen Kreditinstituten bestehen, lohnt es sich, den Freibetrag auf diese zu verteilen. Lässt etwa ein Tagesgeldkonto die meisten Zinsen erwarten, sollte ihm auch ein Großteil des Freibetrages zugeordnet werden. Achtung: In der Summe darf der Freistellungshöchstbetrag nicht überschritten werden.
  2. Freistellungsaufträge bei Versicherungen: Freistellungsaufträge für Kapitalerträge können Anleger nicht nur bei Banken einreichen. Auch bei anderen Finanzdienstleistern wie Versicherungen kann es sinnvoll sein, einen Auftrag einzurichten, etwa  bei einer vorzeitig ausgezahlten Lebensversicherung.
  3. Überblick behalten: Um die Übersicht zu behalten, tragen Anleger am besten alle Anlagen, Zinserträge und erteilten Freistellungsaufträge in einer Tabelle zusammen. Gut zu wissen: Bei Bedarf kann der Sparer-Pauschbetrag jederzeit angepasst werden.
  4. Aufträge auf Steuer-ID prüfen: Wer einen neuen Freistellungsauftrag stellt, muss seine Steueridentifikationsnummer (kurz Steuer-ID) angeben. Sie findet sich beispielsweise auf dem Steuerbescheid.
  5. Antragsfristen beachten: Zinsen werden in der Regel am Ende des Jahres gutgeschrieben. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sparer ihre Freistellungsaufträge eingerichtet haben. Um auf Nummer sicher zu gehen ist es ratsam, die Änderungen bis vier Wochen vor Jahresende einzureichen.

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