Schon seit 2008 ist der Energieausweis Pflicht, wenn Immobilien verkauft oder vermietet werden. Im Alltag hat der Energieausweis aber keine große Bedeutung. Das wird sich wohl künftig auf Grund neuer Regeln ändern. Hausbesitzern drohen erhebliche Bußgelder, wenn sie nicht daran halten.
Bislang muss ein Energieausweis bei jeder Neu-Vermietung und bei jedem Verkauf von Alt- wie Neubauten auf Anfrage gezeigt werden – ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Die Anfragen sind in der Praxis nicht besonders zahlreich – wohl auch, weil mit dem Energieausweis für das gesamte Gebäude kaum Rückschlüsse auf den Energieverbrauch einer einzelnen Wohnung möglich sind.
Nun wird die deutsche Energieeinsparverordnung verschärft. Künftig gilt: Der Energieausweis muss unaufgefordert bei jeder Besichtigung einer Wohnung oder eines Hauses vorgezeigt werden. Darüber hinaus müssen wesentliche Energie-Informationen (Kennwert der Gesamtenergieeffizienz und des Primärenergieverbrauchs) bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Das Bußgeld bei Verstößen soll weiterhin bis 15.000 Euro betragen können.
Weiterhin zwei Typen von Energieausweis
Ob die Vergleichbarkeit von Immobilien im Hinblick auf den Energieverbrauch dadurch verbessert wird, ist fraglich. Denn es bleibt bei dem System der zwei verschiedenen Energieausweis-Typen:
Der “Bedarfs-Ausweis”. Bei dieser Variante kommt es auf den Bauzustand der Immobilie an, wofür eine gründliche Untersuchung notwendig ist. Die Energie-Einstufung der Immobilie etwa durch einen Ingenieur oder Architekten ergibt sich dann aus dem Zustand der Heizanlage und der Gebäudedämmung sowie dem daraus resultierenden Wärmeverlust.
Der „Verbrauchs-Ausweis“. Hier wird die in den Vorjahren tatsächlich verbrauchte Energie benotet. Der weniger genaue „Verbrauchs-Ausweis“ war der Wunsch von Eigentümerverbänden, um die Kosten für den neuen Energiepass möglichst gering zu halten. Wer die Immobilie selbst bewohnt und daran auch nichts ändern will, kann wegen des Stichtages gelassen sein. Eine generelle Passpflicht für Eigentümer gibt es nicht und wird es auch nicht geben. Ftx
Habe mir heute eine 52 qm wóhnung angeschaut. Alles ok. Als ich nach dem Energieausweis nachfagte, sagte man mir, dass sie so etwas nicht kenne. Soll man dann besser die Finger von der Wohnung lassen?
Das wäre für mich kein Entscheidungskriterium.
Ich habe da auch eine Frage:
Ich fragte den Makler kürzlich nach dem Energieauseis der angebotenen Immobilie. Nun, das Haus hat keinen. Es gehört seit kurzem nämlich drei Erben die es veräußern wollen. Die ehemalige Besitzerin ist kürzlich verstorben. Müssten die Erben jetzt noch einen erstellen lassen?
Danke im Voraus
MfG
m.E.: Ja. Die Erben sind Rechtsnachfolger und haben die gleichen Rechte und Pflichten.
Hallo,
und wenn man zum Fest-Warmmietpreis vermietet und nicht den Verbrauch berechnet? Muss man dann einen Energieausweis vorzeigen? Oder ist das dann nicht nötig, da die feste Warmmiete ja klar ist?
Danke!
morphium
Ist die Frage ernst gemeint? Energiespar-Fundamentalisten werden vermutlich bei solchen Mietverträgen das Bußgeld verdoppeln wollen, weil zum sorglosen Umgang mit der Energie motiviert wird.
Ja, ist sie 🙂 Also muss man auch dort einen Energieausweis vorzeigen?
Ich würde sagen: Ja.