Drohnen als Weihnachtsgeschenk: Diese Vorschriften müssen Sie beachten

Drohnen werden zu Weihnachten immer häufiger verschenkt. Aber: Wer seine Drohne nicht nur auf Modellflugplätzen in die Luft steigen möchte, muss sich bis zum ersten Flug mit Plakettenpflicht, Flugverbotszonen, Flughöhe und Führerschein befassen, so die Verbraucherzentrale Hessen.

Kennzeichen: Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, benötigen eine feuerfeste Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers – auch dann, wenn sie nur auf Modellflugplätzen zum Einsatz kommen.

Für mehr Sicherheit: Flugverbotszonen und Flughöhe: Außerhalb von Modellflugplätzen dürfen Drohnen maximal 100 Meter hoch fliegen – es sei denn, der Besitzer hat eine Ausnahmegenehmigung. Schon länger gilt: In der Nähe von Flughäfen dürfen Drohnen nicht in die Luft steigen. Nun gilt das unter anderem auch für

  • Menschenansammlungen und Hauptverkehrswege,
  • Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr,
  • sensible Bereiche wie Bundesbehörden, Industrieanlagen, Gefängnisse und Krankenhäuser,
  • Naturschutzgebiete
  • und Wohngrundstücke, wenn die Drohnen über eine Kamera verfügt oder schwerer als 250 Gramm ist. Ausnahme: die ausdrückliche Erlaubnis der Bewohner liegt vor.

Führerschein und Genehmigung: Für Drohnen ab einem Gewicht von zwei Kilogramm benötigen Hobby-Piloten einen Kenntnisnachweis. Diesen gibt es beim Luftfahrt-Bundesamt oder bei Luftsportvereinen. Wer bereits eine gültige Pilotenlizenz hat, kann damit auch seine Drohnen in die Luft bringen. Eine ausdrückliche Aufstiegsgenehmigung der Landesluftfahrtbehörde ist erforderlich für Drohnen, die mehr als fünf Kilogramm wiegen.

Versicherung: Wer einen Schaden verursacht, muss auch dafür einstehen. Das gilt auch für Hobby-Piloten. Vor dem ersten Flug ist daher unbedingt zu klären, ob die private Haftpflichtversicherung ausreicht. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt davon ab, was die Versicherungsbedingungen vorsehen. Die Klauseln der Versicherer sind in diesem Punkt uneinheitlich. Übernimmt die private Haftpflichtversicherung den Schaden nicht, muss eine Zusatzversicherung her. Kommt es wegen Schäden zum Prozess, kann es sehr teuer werden.

Test: Einen guten Überblick über Drohnen mit einem Gewicht bis zu zwei Kilo bietet die Stiftung Warentest in ihrem aktuellen Test.

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