Der Tierarzt als Haushaltsnahe Dienstleistung (Az: 6 k 3010/10 E)

Das Steuerspar-Modell der Haushaltsnahen Dienstleistungen spornt landauf, landab zur Kreativität an. Schließlich ist die Ersparnis, Achtung Kalauer, nicht für die Katz. Vor kurzem ging es hier um einen Kölner, der für die Müllabfuhr eine Steuervergünstigung einstreichen wollte – er bekam eine klare Abfuhr vor Gericht.

Ein Mann für Münster war erfolgreicher: Er kann den Tierarzt Steuern mindernd geltend machen. Die Argumentation: Kommt ein Mechaniker ins Haus und repariert den Geschirrspüler, gibt es ohne Probleme den Zuschuss vom Finanzamt. Gleiches müsse gelten, wenn der Tierarzt nach Hause kommt und den Dackel behandelt.

Der Tierarzt muss nach Hause kommen

Denn: Tiere sind zwar keine Sachen. Aber: “Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist”, heißt es im Paragrafen 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Da der Gesetzgeber die Kreativität seiner Steuerzahler unterschätzt hat und Tiere nicht von Haushaltsnahen Dienstleistungen ausgenommen hat, müsse der Hausbesuch des Tierarztes begünstigt werden.

Das Finanzamt war zunächst tierisch erstaunt, im Prozess vor dem Finanzgericht Münster stimmte es dann aber einem Vergleich zu und erkannte den Tierarztbesuch zu Hause als Haushaltsnahe Dienstleistung an (Az: 6 k 3010/10 E). Ein Urteil wollten die Beamten wohl vermeiden, weil Urteile meist so viel veröffentlicht werden und andere Steuerzahler auf dumme Gedanken bringen.

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3 Gedanken zu „Der Tierarzt als Haushaltsnahe Dienstleistung (Az: 6 k 3010/10 E)

  1. Tilman Antworten

    Faszinierend. Und gerade ist mindestens einer meiner Katzen krank. Ich vermute aber, dass der Steuervorteil geringer w

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