Silvester: Fahrgast-Recht im Taxi

Das Thema Taxi scheint gefragt zu sein. Lesen Sie hier die  wichtigsten Fragen und Antworten zum Recht im Taxi. Die wichtigsten Vorschriften für das Taxi-Gewerbe sind im bundeseinheitlichen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Demnach hat zum Beispiel der Taxifahrer eine Beförderungspflicht. Weitere Vorschriften sind in den kommunalen, nicht einheitlichen Taxiverordnungen enthalten.

Muss das erste Taxi genommen werden?

Nein, allein der Kunde entscheidet, mit welchem Taxi er fahren möchte. Der gewählte Taxifahrer ist auch dann in der Pflicht, wenn er bereits einen anderen Bestelltermin hat (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az: 3 ObOWi 29/97).

Dürfen Kurzstrecken abgelehnt werden?

Nein, auch bei kurzen Fahrten von nur einigen hundert Metern greift die Beförderungspflicht, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: 5 Ss OWi 91/96). In diesem Fall wollte eine Familie mit viel Gepäck vom Flughafen-Ausgang zum Flughafen-Parkplatz.

Welche Strecke muss der Taxifahrer wählen?

Er hat den kürzesten Weg zu nehmen, sofern der Fahrgast nichts Anderes wünscht. Kilometer-Schinderei durch Umwege ist unzulässig. Wer glaubt, geneppt worden zu sein, sollte sich eine Quittung mit Abfahrtsort und Ziel geben lassen. Taxizentrale oder Ordnungsamt können dann prüfen, ob der Preis angemessen war. Wer aus Wut einfach aussteigt, muss die Fahrkosten bis dahin zahlen (Amtsgericht Frankfurt/ Main, Az: 32 C 32 83/03–48).

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Ab wann darf der Taxameter laufen?

Generell erst mit Fahrbeginn. Das Einladen des Gepäcks darf nichts kosten, entschied das Oberlandesgericht Celle (Az: 22 Ss 215/97). Das Gleiche gilt für das Ausladen. Wenn aber das Taxi bestellt wurde, etwa zu einem Restaurant, kann der Taxameter eingeschaltet werden, sobald der Fahrgast über die Ankunft des Taxis informiert wurde (Quelle: Berliner Taxinnung).

Sind die Taxi-Preise einheitlich?

Nein, von Stadt zu Stadt gibt es unterschiedliche Grund- und Kilometerpreise. Auch Zuschläge sind unterschiedlich. „So zahlt man in München zum Beispiel extra für Gepäck, in Berlin hingegen für bargeldlose Bezahlung“, hat der Automobilclub ADAC herausgefunden. Der vom Taxameter angezeigte Preis ist massgeblich bei allen Fahrten im Tarifgebiet – ausserhalb kann der Preis frei vereinbart werden.

Muss ein Betrunkener für Schäden im Taxi haften?

Ja, wenn ein Betrunkener zum Beispiel im Taxi erbricht, muss er nicht nur für die Reinigung zahlen – kann der Wagen wegen Gestank eine Zeitlang nicht benutzt werden, ist sogar der Nutzungsausfall zu ersetzen (Amtsgericht Köln, Az: 145 C 37/05)

Kann Hunde-Mitnahme im Taxi abgelehnt werden?

De Beförderungspflicht umfasst grundsätzlich auch Hunde, urteilte das Oberlandesgericht Hamm (Az: 3 Ss OWi 61/92). Ein grosser Hund, wie ein Dobermann, kann aber je nach Platzangebot ein Risiko darstellen. In so einem Fall darf der Taxifahrer den Transport ablehnen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az: IV/5 Ss (OWi)/03 – OWi 6/04). Allergien sind ein anderer Grund, warum Taxifahrer abwinken.

Darf der Taxifahrer den Fahrgast festhalten?

Das kann zulässig sein, wenn der Fahrgast den Preis nicht oder nicht voll bezahlt und verschwinden will. Dem Taxifahrer steht dann das so genannte Selbsthilferecht zu, und zwar so lange, bis die Polizei eintrifft (Amtsgericht Grevenbroich, Az: 5 Ds 6 Js 136/00).

Auszug Personenbeförderungsgesetz § 22 Beförderungspflicht

Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn

1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,

2. die Beförderung mit den regelmässig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und

3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.

Mein Taxi Erlebnis am Hauptbahnhof von Mainz (Posting von 2005)

Mein Hund und ich waren heute wieder auf Dienstreise. Es ging von Düsseldorf nach Mainz, wo ich in der ZDF-Drehscheibe mittags ein paar Tipps zum Thema Abfindung gab. Vorher aber gab es Aufregung, und zwar am Mainzer Hauptbahnhof. “Hund nix fahrn”, hatte uns der Fahrer des Taxi Nr. 92 erklärt. Klar, das leuchtete mir ein: Ich würde den Kleinen auch nicht ans Steuer lassen.

Der Mann mit dem rustikalen Aussehen meinte aber: Er will mich mit dem Hund nicht mitnehmen. Das leuchtete mir dann nicht mehr ein. Denn die Beförderungpflicht besteht auch für Kunden mit Hunden, wie mehrere Gerichte entschieden haben (u.a. Oberlandesgericht Hamm, Az: 3 Ss OWi 61/92). Wenn nix fahre Wauwau, dann Ordnungamt Buhsgeld. Eine vertiefende Diskussion scheiterte aber an Verständigungsschwierigkeiten.

Vielleicht war es ganz gut so, dass wir uns ein anderes Taxi genommen haben. Sollte die stieselige Stoppelbacke aus Wagen 92 die Stadt ebenso kennen wie seine Berufsregeln und die deutsche Sprache, wären wir vermutlich nicht am Lerchenberg, sondern in Ludwigshafen oder sonstwo angekommen. 

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