Schaden am Auto oder Haus: Diese Versicherungen zahlen für Silvester-Folgen

Silvester sind oft einige Schäden zu beklagen, etwa an Autos oder am Haus. Es gibt außerdem immer wieder Menschen, die zu Schaden kommen und verletzt werden. Wenn so etwas passiert: Welche Versicherung hilft bei Silvesterschäden? Hier meine Tipps.

Der Silvester Schaden in der Wohnung

Ein Feuer, ausgelöst etwa durch ein Tischfeuerwerk, ist ein Fall für die Hausratversicherung. Der Vorwurf „grobe Fahrlässigkeit“ könnte aufkommen, wenn der Versicherungskunde betrunken gezündelt hat oder etwa nur für draußen geeignetes Feuerwerk verwendet hat. Fliegt eine fremde Rakete in die Wohnung und löst ein Feuer aus, so greift ebenfalls der Schutz der Hausratversicherung. Sollte der Verantwortliche ermittelt werden können, so wird er oder seine Haftpflichtversicherung für das Silvester-Unglück aufkommen müssen. Übrigens: Auch betrunkene Personen haften für die von ihnen verursachten Schäden.

Schäden am Haus

Brennt ein Haus in Folge eines Feuerwerkskörper, so sind die Schäden am Dach oder den Mauern durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt – nicht aber zerstörte Wohnungseinrichtungen, denn dafür wäre eine Hausratversicherung zuständig. Werden Verantwortliche ermittelt, werden sie ebenfalls von der Versicherung in Regress genommen. Typischer Silvester-Unfug: Knallfrösche werden in Briefkästen geworfen. Für solche Schäden kann ebenfalls die Wohngebäudeversicherung in Anspruch genommen werden.

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Grobe Fahrlässigkeit  – zahlt die Versicherung trotzdem?

Mit dem Vorwurf „grobe Fahrlässigkeit“ konnten Versicherungsgesellschaften früher etwa nach einem Feuer die Regulierung komplett verweigern. Seit 2009 hat der Gesetzgeber aber für alle Verträge eine bessere Regelung vorgeschrieben: Bei „grober Fahrlässigkeit“ muss nun berücksichtigt werden, wie groß die Schuld des Kunden war und zumindest noch teilweise gezahlt werden. Gerade bei den typischen Silvesterschäden kann das für die Kunden ein erheblicher Vorteil sein.

Eine Besonderheit ist die private Haftpflichtversicherung: Sie Tritt ein, wenn etwa der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt. Wer einen Schaden bei anderen angerichtet hat, muss den Vorwurf „grobe Fahrlässigkeit“ aber überhaupt nicht fürchten. Die Privathaftpflicht-Versicherung deckt das seit jeher vollständig ab. Lediglich vorsätzlich verursachte Schäden sind ausgeschlossen, wie sie z.B. durch bewusst auf Personen oder Objekte gerichtete Silvesterraketen Autodächer entstehen können.

Schäden am Auto, etwa eine Delle im Dach durch Silvesteraketen

Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann. Etwa wenn Rowdys vorsätzlich ein Auto beschädigen, indem sie etwa Silvester Raketen gezielt dorthin abfeuern. Das wäre wegen des Vorsatzes nur über eine Vollkasko-Versicherung in der Autoversicherung gedeckt.

Ein Finblog-Leser schrieb mir dazu:

Bei uns ist, wie in Ihrem Artikel beschrieben, der Rest einer Rakete eingeschlagen. Unsere Versicherung (XYZ) ist nicht bereit, das als Teilkaskoschaden zu akzeptieren, sondern nur als Vollkaskoschaden. Sie schreiben in Ihrem Artikel , dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt. Wie läßt sich das juristisch untermauern? Können Sie mir Quellen nennen, die Ihrem Artikel zu Grunde liegen?

Nun ja, so eindeutig steht das nicht in den Versicherungsbedingungen drin. Schäden durch Brand oder Explosion sind eindeutig erfasst. Aber von Raketen steht da nichts. Ein Fachmann der HUK-Coburg klärte auf Anfrage auf:

Unter Explosion verstehen wir in der Kasko eine plötzliche Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht. Der adäquat kausal dadurch entstehende Schaden ist in der Teilkaskoversicherung gedeckt. Eine Feuerwerksrakete schießt in den Himmel, weil ein Zünder eine Treibladung in Funktion gesetzt hat. Diese Treibladung funktioniert so, dass die darin enthaltenen Stoffe sich plötzlich ausdehnen und die Rakete so antreiben. Das Herunterfallen ist, sofern die Rakete nicht die sog. Fluchtgeschwindigkeit erreicht und dem Schwerefeld der Erde entkommt, dann anschließend zwingend und damit noch adäquat kausal (bei Sylvesterraketen wird die Fluchtgeschwindigkeit im Regelfall nicht erreicht!). Daher sind die Schäden durch die Teilkasko gedeckt. Das gilt auch, wenn jemand eine Rakete vorsätzlich auf das Auto des Versicherungsnehmers richtet.

Das sollte jede andere Kfz-Versicherung überzeugen.

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3 Gedanken zu „Schaden am Auto oder Haus: Diese Versicherungen zahlen für Silvester-Folgen

  1. Feuerkünstler Antworten

    Auch meine Versicherung weigert sich den Schaden durch eine zurückkehrende Silvesterrakete als Teilkasko Schaden zu akzeptieren.

  2. Ferdinand Schneider Antworten

    Vorheriger Sylvester hatte ich Schäden an meinem Auto, weil Kinder ihr Feuerwerk zu nahe an meinem Auto angezündet haben. Dies führte auch zu einer Delle. Meine Versicherung hat den Schaden leider nicht bezahlt, aber es ist schön zu wissen, dass es Versicherungen gibt, die in einem solchen Fall bezahlen.

  3. Amalia B Antworten

    Vielen Dank für diese Informationen. Für eine reibungslose Kaskoabwicklung ist es ja wichtig zu wissen was überhaupt abgedeckt ist.

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