Chef-Kontrolle bei Krankschreibung: Was ist erlaubt?

Tesla-Bosse machten Hausbesuche bei krankgeschriebenen Mitarbeitern – aber ist das überhaupt zulässig? Arbeitnehmer-Rechte und Arbeitgeber-Interessen prallen hier aufeinander. Dieser Ratgeberartikel klärt die wichtigsten Fragen rund um die Kontrolle der Krankschreibung.

Darf der Arbeitgeber die Krankschreibung überprüfen lassen?

Ja, bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber die Krankenkasse beauftragen, eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst einzuleiten. Voraussetzung sind begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber erhält das Ergebnis nur, wenn die Einschätzung des Medizinischen Dienstes von der des Arztes abweicht.

Wann sind Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründet?

Begründete Zweifel liegen vor, wenn beispielsweise:

  • auffällig häufige Kurzerkrankungen
  • Arbeitsunfähigkeit fällt häufig auf Montag oder Freitag
  • rückwirkende oder sehr lange Krankschreibungen
  • Krankschreibung direkt nach Kündigungsausspruch bis zum Ende der Kündigungsfrist
  • vorher angekündigte Erkrankung
  • Erkrankung nach nicht genehmigtem Urlaub
  • häufige Krankschreibungen nach oder vor Urlaub

Darf der Arbeitgeber Detektive einsetzen?

Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen. Es muss ein konkreter Verdacht einer schweren Pflichtverletzung, wie der Vortäuschung einer Krankheit, vorliegen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dies in einem Urteil vom 19.02.2015 bestätigt.

Was droht bei einer vorgetäuschten Krankschreibung?

Bei einer nachgewiesenen Vortäuschung droht die fristlose Kündigung. Zusätzlich kann der Arbeitnehmer die Kosten der Überwachung tragen müssen.

Was gilt bei einer Krankschreibung nach Kündigung?

Dauert die Krankschreibung exakt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, kann dies Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen, wie das BAG festgestellt hat. In einem Urteil vom 13.12.2023 (Az: 5 AZR 137/23) konkretisierte das BAG die Voraussetzungen für die Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Muss der Arbeitnehmer dem Chef die Tür öffnen oder ans Telefon gehen?

Ein Anruf des Chefs, um gute Besserung zu wünschen oder dringende Fragen zu stellen, ist nicht verboten. Man ist jedoch nicht verpflichtet, Details über die Erkrankung preiszugeben.

Ein Chef darf zu Hause vorbeischauen, aber er darf nicht ohne Erlaubnis die Wohnung betreten. Das Eindringen in die Wohnung ohne Erlaubnis wäre ein Hausfriedensbruch und könnte als Nötigung gewertet werden.

Merke: Es besteht keine Verpflichtung, dem Arbeitgeber die Tür zu öffnen oder ans Telefon zu gehen.

Darf der Arbeitnehmer während der Krankschreibung das Haus verlassen?

Ja, Aktivitäten, die die Genesung fördern, sind erlaubt. Verboten sind jedoch Tätigkeiten, die die Beschwerden verschlimmern könnten.

Erlaubt Verboten
Einkaufen gehen Beschwerden verschlimmernde Tätigkeiten
Bekannte besuchen
Sport (wenn förderlich)

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Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigert?

Klagt der Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung ein, prüft das Gericht bei begründeten Zweifeln die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit. Gegebenenfalls muss der Arbeitnehmer den Arzt von der Schweigepflicht entbinden.

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