Die richtige Krankmeldung als Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten in Bezug auf die Krankmeldung zu kennen. Eine korrekte und rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit kann mögliche Konsequenzen verhindern.

Wann benötige ich eine Krankmeldung und wie melde ich mich krank?

Gemäß § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Diese Mitteilung kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. In vielen Unternehmen gilt eine Meldefrist von spätestens bis zum Beginn der regulären Arbeitszeit.

Gesetzliche Grundlage: Das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt den Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. Gemäß diesem Gesetz darf ein Arbeitnehmer maximal drei Kalendertage ohne ärztliches Attest der Arbeit fernbleiben.

Ist die Krankmeldung per Mail möglich?

Ja, man kann sich per Mail krank melden. Das Gesetz macht dazu keine Vorgaben. Der Arbeitgeber muss lediglich informiert sein. Gibt es aber bereits Ärger mit dem Arbeitgeber, sollte die Krankmeldung nachweisbar sein. Sonst könnte der Arbeitgeber irgendwann sagen, er habe nie was erhalten. In solchen Fällen könnte man die Krankmeldung per Mail gleich an mehrere Empfänger schicken, etwa den Vorgesetzten, die Sekretärin, Kollegen. Es wird dann schwieriger zu behaupten, die Mail mit der Krankmeldung sei nie angekommen. Einer Vorlage oder eines Musters bedarf es eigentlich. Es reicht der Satz: Ich bin krank und kann nicht arbeiten.

Wann ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erforderlich?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU, inzwischen auch elektronisch, s. unten)  benötigen Sie bei einem Fernbleiben, das länger als drei Tage dauert. Die AU muss spätestens am dritten Tag der Krankheit beim Arbeitgeber eingehen.

Eine Krankschreibung durch einen Arzt kann auch rückwirkend erfolgen, sofern sie innerhalb von 3 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird.

Wochenenden sind bei der Drei-Tage-Frist mit einzubeziehen. Ist man beispielsweise an einem Mittwoch erkrankt, müsste die Krankschreibung prinzipiell an einem Samstag beim Arbeitgeber eingehen. Ausnahmsweise ist dann jedoch auch der Montag ausreichend.

Seit 2023: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit 2023 müssen nur noch privat Krankenversicherte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform beim Arbeitgeber einreichen,  und zwar wie bisher spätestens ab dem vierten Kalendertag. Für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer stellt der Arzt nun eine Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) aus, die automatisch an die Krankenkasse übermittelt wird.

Der Arbeitgeber kann die eAU am Folgetag bei der Krankenkasse abrufen. Der Arbeitgeber enthält dann folgende Daten:

  • Name der versicherten Person
  • der Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • das Merkmal als Erst- oder Folgebescheinigung
Weiterhin muss der gesetzlich Krankenversicherte den Arbeitgeber selbst über die Krankmeldung informieren. Der Arbeitgeber wird nicht von der Krankenkasse darüber informiert.

Darf ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online kaufen?

Die Antwort dürfte eigentlich klar sein: Nein, natürlich nicht. Das ist Betrug. Allerdings wird es in der Zukunft häufiger der Fall sein, dass Ärzte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online ausstellen. Denn es gibt einen Trend zur Tele-Medizin. Das bedeutet, der Arzt spricht mit dem erkrankten Arbeitnehmer zum Beispiel per Video-Chat, hört sich die Beschwerden an und erstellt ohne Praxis-Besuch einen Behandlungsvorschlag und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das ist dann legal.

Darf der Arbeitgeber die Krankmeldung überprüfen?

Ja, er darf Mitarbeiter dafür zu Hause besuchen, er kann auch einen Detektiv anheuern. Üblicher ist, dass die Krankenkasse eingeschaltet wird, die dann eine Untersuchung über den “Medizinischen Dienst” veranlasst. Erkenntnisse über die Krankheit dürfen aber weder Krankenkasse noch Medizinischer Dienst weiterleiten.

Muss ein kranker Arbeitnehmer stets zu Hause bleiben?

Nein, er kann grundsätzlich alles tun, was der Genesung nicht schadet. Je nach Erkrankung darf ein Krankgeschriebener also sowohl selber im Supermarkt einkaufen gehen als auch Spaziergänge machen. Eine Reise kann ebenfalls erlaubt sein, wenn ein Arzt dem kranken Mitarbeiter zwecks einer schnelleren Heilung dazu geraten hat (Bundesarbeitsgericht, Az: 2 AZR 358/85). Wenn hingegen jemand mit einer schweren Bronchitis in einer verrauchten Kneipe sitzt, wird es kritisch: Die Genesung dürfte zumindest verzögert werden.

Was droht einer vorgetäuschten Krankheit?

Wer sich krankschreiben lässt, ohne krank zu sein und dann zum Beispiel putzmunter durch die Discotheken zieht oder einem Nebenjob nachgeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Ein sofortiger Rausschmiss droht ebenso, wenn ein Arbeitnehmer wegen eines nicht gewährten Urlaubes mit der Krankmeldung droht – und sich dann tatsächlich krank meldet. Selbst eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung reicht dann nicht aus, das gestörte Vertrauensverhältnis zu reparieren (Landesarbeitsgericht Köln, Az: 7 Sa 462/01).

Wie lange gibt es Lohnfortzahlung?

Bis zu sechs Wochen wegen einer Krankheit. Dieser Anspruch erneuert sich, wenn der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

Kann es zu einer Abmahnung oder Kündigung wegen fehlender Krankmeldung kommen?

Bei fehlender oder verspäteter Krankmeldung besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Abmahnung seitens des Arbeitgebers. Es ist daher wichtig, die gesetzlichen Vorgaben zur Krankmeldung einzuhalten und sich rechtzeitig krankzumelden, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG Hessen 12 Sa 522/10) bestätigte die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters, der innerhalb von sechs Jahren vier Abmahnungen für sieben verspätete Krankmeldungen erhielt. Die Schwere des Verstoßes und die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielen dabei eine Rolle.

Zusammenfassung

  • Eine korrekte und rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit kann mögliche Konsequenzen verhindern.
  • Gemäß § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
  • Wie lange Sie ohne ärztliches Attest aus Krankheitsgründen der Arbeit fernbleiben dürfen, wird in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgeschrieben.

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2 Gedanken zu „Die richtige Krankmeldung als Arbeitnehmer

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