BGH verbietet generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung (VIII ZR 168/12)

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Vermieters, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell untersagt, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist.

Eine solche AGB-Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet. Zugleich verstößt sie gegen den wesentlichen Grundgedanken der Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters. Ob eine Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne dieser Vorschrift gehört, erfordert eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall. Eine generelle Verbotsklausel würde – in Widerspruch dazu – eine Tierhaltung auch in den Fällen ausschließen, in denen eine solche Abwägung eindeutig zugunsten des Mieters ausfiele.

via Bundesgerichtshof (BGH) | Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung | Pressemitteilung | Pressemeldung.

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2 Gedanken zu „BGH verbietet generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung (VIII ZR 168/12)

  1. Udo Brzeski Antworten

    Ich 69 Jahre hatte genau 20 ´Jahre einen Mischlingshund,größe wie ein Spitz.Er gab mir,alleinstehend und Schwerbehindert einen Sinn zum Leben.Leider ist er am 6.10.2010 verstorben.Ich zog dann in eine andere Wohnung und mir wurde die Hundehaltung generell untersagt.Ich hätte nie gedacht das ich in diesen 3 Jahren so einen Körperlichen Verfall erleiden würde.Der kleine Hund war mein bester Freund und ich konnte für Ihn sorgen,also ich hatte eine Aufgabe.Ich begrüße das Urteil vom BGH und werde nun versuchen mich mit einem Tierheim in Verbindung setzen um einen kleinen Hund in Pflege zu nehmen.Einen eigenen Hund kann ich aus finanziellen Gründen nicht mehr halten da ich nur eine kleine Rente habe.Ich freue mich schon auf das erste kennenlernen mit einem anderen "Schnuffi"dem ich ein gutes zuhause geben kann.Werde jedoch zuerst die Wohnungmaklerin davon unterrichten das die Formel über das Verbot unwirksam ist.

    • Andreas Kunze Autor des BeitragsAntworten

      Lieber Herr Brzeski, ich habe selber einen Hund und weiß sehr gut, wie wichtig so ein kleiner Freund sein kann. Ich drücke ganz fest die Daumen, dass bald wieder jemand mit wedelndem Schwänzchen auf Sie wartet.

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