Für das eigene Häuschen legen sich die meisten Baufinanzierer krumm und sparen jeden Cent. Zur Schuldentilgung lassen sich aber auch die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) vom Chef einsetzen. Damit lässt sich viel Geld sparen.
„Eine bessere Anlage für die VL des Arbeitgebers als die Kredittilgung gibt es nicht“, sagt Jörg Sahr, Experte für Baufinanzierung bei der Stiftung Warentest in Berlin. „Wer zum Beispiel monatlich 40 Euro VL zusätzlich auf sein Kreditkonto einzahlt, verringert seine Restschuld bei einem Zinssatz von fünf Prozent nach zehn Jahren um gut 6.200 Euro.“
Der Grund, warum die VL-Anlage als Tilgung so lohnt: Zwei Prozent gesparter Kreditzins sind gleichzusetzen mit zwei Prozent Rendite einer Geldanlage – nach Steuern. So viel Rendite wirft derzeit keine sicherere Geldanlage ab.
VL vom Arbeitgeber direkt auf das Hypothekenkonto
Die Vermögenswirksamen Leistungen lassen sich auf verschiedenen Wegen zur Tilgung verwenden: „Der Arbeitnehmer kann die VL vom Arbeitgeber direkt auf das Darlehenskonto überweisen lassen“, sagt Experte Sahr. „Er gibt dafür lediglich die Kontoverbindung für das Darlehenskonto an. Oder er lässt er sich das Geld auf das eigene Konto überweisen. In diesem Fall muss er dem Arbeitgeber eine Kreditbestätigung seiner Bank vorlegen.“
Gute Vorbereitung ist alles: “Der Baufinanzierer sollte sich bereits bei der Aufnahme eines Hypothekendarlehens für eine teilweise Tilgung durch vermögenswirksame Leistungen entscheiden”, so Jörg Sahr. Das sei am sinnvollsten, denn während der Zinsbindungsfrist sei kaum ein Kreditinstitute bereit, eine höhere Tilgung durch VL nachträglich zu vereinbaren. Die Überweisung direkt auf das Kreditkonto ist dann nicht möglich.
Teilweise Tilgung durch vermögenswirksame Leistungen rechtzeitig vereinbaren
Anders sieht es beim Bausparvertrag aus. „Weil der Bausparer jederzeit zusätzlich tilgen darf, kann er sich auch später noch entscheiden, seine Vermögenswirksamen Leistungen auf das Darlehenskonto einzahlen zu lassen“, sagt Sahr. Der Bausparer ist damit deutlich schneller schuldenfrei.
Vermögenswirksame Leistungen können alle Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter sowie Berufs- und Zeitsoldaten vom Arbeitgeber erhalten. Wie viel die Firma beisteuert, steht im jeweiligen Tarif- oder Arbeitsvertrag. Es sind zwischen 8 und 40 Euro monatlich; in einem Jahr kommen also zwischen 96 und 480 Euro zusammen. Arbeitnehmer mit niedrigem zu versteuernden Einkommen (Alleinstehende maximal 17.900 Euro, Ehepaare 35.800 Euro) erhalten darüber hinaus vom Finanzamt zusätzlich neun Prozent Sparzulage auf VL-Beträge bis zu 470 Euro im Jahr.
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