Wenn es bei der Baufinanzierung eng wird, kommt schnell die Eigenleistung zur Sprache. Dass, was der Bauherr selber oder mit Freunden erledigt, wirkt wie eine Eigenkapitalspritze. Werden zum Beispiel 20.000 Euro eingespart, so entspricht das einem um diesen Betrag höheren Eigenkapital.
Die meisten Banken und Sparkassen denken eher skeptisch, wenn der Bauherr mit seinen handwerklichen Fähigkeiten prahlt und so die Finanzierung retten will. Mehr als 10 oder 15 Prozent der reinen Baukosten akzeptieren sie meist nicht als „Muskelhypothek“. Bei einem Reihenhaus mit 250.000 Euro reinen Baukosten würde eine Ersparnis von 25.000 Euro (10 Prozent) bereits etwa 800 Arbeitsstunden bedeuten.
Welche Eigenleistungen gerne gesehen werden
Dabei kommt es natürlich auf den jeweiligen Bauherren an: Einem geübten Installateur oder Maler mit entsprechendem Kollegen- und Bekanntenkreis werden die Geldhäuser mehr zutrauen als einem Versicherungssachbearbeiter. Der hauptberufliche Handwerker hat neben der Routine außerdem oft den Vorteil, dass er sich teures Werkzeug nicht erst extra anschaffen muss.
Trockenbauarbeiten, Außenanlagen herstellen, Fliesen und Fußboden verlegen, Tapezier- und Malerarbeiten sind häufig anzutreffende Eigenleistungen am Bau. Bauträger sind oft sehr aufgeschlossen, wenn sie von dem Wunsch des Bauherren hören, mit anpacken zu dürfen. Das hat mitunter einen guten Grund: Sie sparen möglicherweise Leistungen für 15.000 Euro ein, geben aber nur 10.000 Euro „Rabatt“.
Problematisch sind Eigenleistungen, die eng mit Leistungen des Bauträgers verbunden sind, etwa Hausdämmung und das nachfolgende Verputzen. Einerseits kann es für den Bauherren teuer werden, wenn der Zeitplan wegen zu langsamer Arbeit durcheinander gerät. Solche Verzugskosten müsste er sich anrechnen lassen. Andererseits gerät die Gewährleistung in Gefahr. Wenn zum Beispiel Risse in der Fassade auftauchen, kann es mühsam werden zu klären, wer daran die Schuld trägt – der Bauherr oder der Bauträger.
Baufinanzierung: Alle Ratgeber im Überblick
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Der richtige Zeitpunkt für Eigenleistungen
Eigenleistungen sollten deshalb möglichst erst dann beginnen, wenn die Hauptarbeiten erledigt sind. Also: Erst die Fußbodenheizung durch den Profi, dann der Belag durch den willigen Laien. Bevor er zu Werke geht, sollte sich der Bauherr mit Zwischenprüfungen davon überzeugen, dass die Arbeiten bis dahin korrekt gemacht wurden. Ohne Sachverständigen geht das kaum. Das Recht, Zwischenprüfungen zu machen, sollte vertraglich festgehalten werden. Selbstverständlich ist es jedenfalls nicht, denn dass „Hausrecht“ hat bis zur vollständigen Bezahlung normalerweise der Bauträger.
Im Vertrag sollte möglichst genau beschrieben sein, im welchem Zustand das Haus für weitere Eigenleistungen übergeben wird, „Veredelter Rohbau“ finden manche Juristen zu ungenau, eine „Komplettheitsklausel“ kann absichern, dass alles vorhanden ist, was zu einem funktionsfähigen Haus gehört. Die Eigenleistungen werden dann separat aufgelistet.