Wenn es bei der Baufinanzierung eng wird, kommt schnell die Eigenleistung zur Sprache. Dass, was der Bauherr selber oder mit Freunden erledigt, wirkt wie eine Eigenkapitalspritze. Werden zum Beispiel 20.000 Euro eingespart, so entspricht das einem um diesen Betrag hƶheren Eigenkapital.
Die meisten Banken und Sparkassen denken eher skeptisch, wenn der Bauherr mit seinen handwerklichen FƤhigkeiten prahlt und so die Finanzierung retten will. Mehr als 10 oder 15 Prozent der reinen Baukosten akzeptieren sie meist nicht als āMuskelhypothekā. Bei einem Reihenhaus mit 250.000 Euro reinen Baukosten würde eine Ersparnis von 25.000 Euro (10 Prozent) bereits etwa 800 Arbeitsstunden bedeuten.
Welche Eigenleistungen gerne gesehen werden
Dabei kommt es natürlich auf den jeweiligen Bauherren an: Einem geübten Installateur oder Maler mit entsprechendem Kollegen- und Bekanntenkreis werden die GeldhƤuser mehr zutrauen als einem Versicherungssachbearbeiter. Der hauptberufliche Handwerker hat neben der Routine auĆerdem oft den Vorteil, dass er sich teures Werkzeug nicht erst extra anschaffen muss.
Trockenbauarbeiten, AuĆenanlagen herstellen, Fliesen und FuĆboden verlegen, Tapezier- und Malerarbeiten sind hƤufig anzutreffende Eigenleistungen am Bau. BautrƤger sind oft sehr aufgeschlossen, wenn sie von dem Wunsch des Bauherren hƶren, mit anpacken zu dürfen. Das hat mitunter einen guten Grund: Sie sparen mƶglicherweise Leistungen für 15.000 Euro ein, geben aber nur 10.000 Euro āRabattā.
Problematisch sind Eigenleistungen, die eng mit Leistungen des BautrƤgers verbunden sind, etwa HausdƤmmung und das nachfolgende Verputzen. Einerseits kann es für den Bauherren teuer werden, wenn der Zeitplan wegen zu langsamer Arbeit durcheinander gerƤt. Solche Verzugskosten müsste er sich anrechnen lassen. Andererseits gerƤt die GewƤhrleistung in Gefahr. Wenn zum Beispiel Risse in der Fassade auftauchen, kann es mühsam werden zu klƤren, wer daran die Schuld trƤgt ā der Bauherr oder der BautrƤger.
Baufinanzierung: Alle Ratgeber im Ćberblick
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Der richtige Zeitpunkt für Eigenleistungen
Eigenleistungen sollten deshalb mƶglichst erst dann beginnen, wenn die Hauptarbeiten erledigt sind. Also: Erst die FuĆbodenheizung durch den Profi, dann der Belag durch den willigen Laien. Bevor er zu Werke geht, sollte sich der Bauherr mit Zwischenprüfungen davon überzeugen, dass die Arbeiten bis dahin korrekt gemacht wurden. Ohne SachverstƤndigen geht das kaum. Das Recht, Zwischenprüfungen zu machen, sollte vertraglich festgehalten werden. SelbstverstƤndlich ist es jedenfalls nicht, denn dass āHausrechtā hat bis zur vollstƤndigen Bezahlung normalerweise der BautrƤger.
Im Vertrag sollte mƶglichst genau beschrieben sein, im welchem Zustand das Haus für weitere Eigenleistungen übergeben wird, āVeredelter Rohbauā finden manche Juristen zu ungenau, eine āKomplettheitsklauselā kann absichern, dass alles vorhanden ist, was zu einem funktionsfƤhigen Haus gehƶrt. Die Eigenleistungen werden dann separat aufgelistet.
