Auslandskrankenversicherung: Die Testsieger bei Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest hat erneut Auslandskrankenversicherungen verglichen und Qualitätsurteile von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ vergeben. Unterschieden wurde nach Einzelpersonen und Familien. Mehrere  Reiseversicherungen bekamen in dem Vergleich 2017, der in Finanztest veröffentlicht wurde, ein “sehr gut. Die Testsieger mit den besten Noten (bis 1,0) sind hier unten in einer Tabelle aufgeführt.

Die Auslandskrankenversicherung ist laut Stiftung Warentest für alle sinnvoll, die außerhalb Deutschlands Urlaub machen. Innerhalb Europas ist der Schutz durch die Krankenkasse häufig lückenhaft. Außerhalb Europas zahlt die Kasse nie.

Sehr gute Tarife gibt es ab rund 8 Euro Jahres­beitrag, die Testsieger-Tarife ab knapp 10 Euro im Jahr. Familien mit Kindern können sich ab rund 20 Euro umfassend schützen, heißt es in Finanztest weiter. Insgesamt sei die Qualität der Angebote besser geworden, allerdings wurden Auslandskrankenversicherungen von LKH und Isa Mapfre sogar als “mangelhaft” eingestuft. Es gebe da z.B. Probleme bei Prüfpunkten Krankenrücktransport oder medizinische Leistungen.

Im Vergleich von Reisenkrankenversicherungen sollte unter anderem gecheckt werden:

  • Verzichtet der Versicherer auf einen verpflichtenden Selbst­behalt?
  • Erkennt der Versicherer neben schulmedizi­nischen Behand­lungen und Arzneien auch Methoden an, die sich in der Praxis als ebenso erfolg­versprechend bewährt haben?
  • Ist klar geregelt, dass der Versicherer im vollen Umfang leistet, wenn der Versicherungs­fall zuerst ihm gemeldet wird, ohne dass vorher Ansprüche gegen­über anderen Versicherern geltend gemacht werden müssen (Vorleistung)?
  • Ab wann werden Alterszuschläge erhoben (teilweise schon ab 50)
  • wie lang ist die maximale Reisedauer (bis zu 70 Tage)

Top-Angebote bei Einzelpersonen und Familien:

Warum eine Auslandskrankenversicherung wichtig ist: Mitglieder von AOK und Co. haben als gesetzlich Krankenversicherte in derzeit 38 Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, einen Grundschutz: Mit ihrer in Deutschland ausgestellten „Europäischen Krankenversicherungskarte“ werden sie auf Reisen wie Einheimische behandelt. Das gilt in allen Ländern der EU sowie zum Beispiel in beliebten Urlaubsländern wie Marokko, Tunesien oder Türkei.

Dennoch kann eine Reiseerkrankung teuer werden. Einerseits, weil ausländische Ärzte vor allem in Touristen-Gebieten meist nur Privatabrechnung akzeptieren. In Deutschland besteht dann zwar ein Erstattungsanspruch – maximal jedoch in der Höhe, wie eine gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet hätte.

Andererseits gelten im Ausland oft ganz andere Regeln für Selbstbeteiligungen, denen sich der gesetzlich Krankenversicherte unterwerfen muss. Wer hierzulande zum Beispiel von Zuzahlungen befreit ist, muss also möglicherweise im Ausland tief in die Tasche greifen. V

or allem aber: Sehr teure Kranken-Rücktransporte werden in keinem Fall übernommen. Erst recht sollten gesetzliche Krankenversicherte an eine Auslandsdreisekrankenversicherung denken, wenn sie in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen fahren, etwa die USA.

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