Nach Renteneintritt weiterarbeiten: So verlängern Sie den Arbeitsvertrag

Endet mit Renteneintritt der Arbeitsvertrag automatisch? Kann nach Renteneintritt der Arbeitsvertrag verlängert werden? Das sind häufige Fragen von älteren Mitarbeitern, die gerne weiterarbeiten möchten.

Es kann einige Gründe geben, warum jemand über die Regelaltersgrenze (65 bis 67, je nach Geburtsdatum) hinaus seinen Beruf ausüben möchte. Möglicherweise ist die Immobilie noch nicht abbezahlt und das bisherige Gehalt wird weiterhin benötigt, um die Raten weiterzuzahlen. Oder der Arbeitnehmer hat einfach viel Spaß an seiner Arbeit und fürchtet sich vor dem Leben ohne Kollegen und Kantine.

Gesetzliche Rente erhöht sich deutlich bei Verlängerung

Die Rente: Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es mit solchen Wünschen keine Probleme. Niemand wird gezwungen, einen Rentenantrag zu stellen. Wer freiwillig sein Berufsleben verlängern möchte, der kann das tun und wird mit einem spürbar höheren Anspruch auf gesetzliche Rente belohnt. Einerseits fließen für den Senior-Mitarbeiter weiter Rentenbeiträge, die die Zahl seiner „Entgelt-Punkte“ erhöhen – vor allem gibt es für jeden Monat späteren Renteneintritt einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Das bedeutet bei einem Jahr Verlängerung (Rentenantrag z.B. mit 66 statt mit 65) einen Zuschlag von sechs Prozent. Bei zwei Jahren Verlängerung wären es zwölf Prozent – und zwar lebenslang.

65 sein Grund für Kündigung

Der Arbeitsvertrag: Beim Arbeitgeber ist es mit dem Verlängerungswunsch nicht ganz so einfach. Unternehmen sind mitunter ganz froh, wenn sie ältere Mitarbeiter loswerden können. Schließlich sind die Gehälter wegen der Altersstufen meist hoch. Aber darf einem 65-Jährigen wegen Erreichens der Regelaltersgrenze gekündigt werden? “Nein, das ist generell verboten“, sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Katia Genkin. Denn: Im Sozialgesetzbuch (Paragraf 41 SGB VI) hat der Gesetzgeber besonderen Kündigungsschutz geschaffen. Damit gelang es z.B. einem 70 Jahre alten Autoverkäufer, sich erfolgreich gegen eine Kündigung zu wehren (Arbeitsgericht Paderborn, Az: 3 Ca1947/05)
“In vielen Fällen ist allerdings gar keine Kündigung notwendig, um einen älteren Arbeitnehmer zu verabschieden.

Mehrfaches Verlängern des Arbeitsvertrages seit 2014 möglich

Es kommt auf den Arbeitsvertrag an, und zwar ob eine Befristung enthalten ist”, so Rechtsanwältin Genkin. Typische Formulierungen lauten „das Arbeitsverhältnis endet mit dem Erreichen des für den Arbeitnehmer geltenden Regelrentenalters“ oder „das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des 65. Lebensjahres“. Eine solche Befristung ist grundsätzlich zulässig, urteilte das Bundesarbeitsgericht mehrfach (u.a. Az: 7 AZR 9/03). Dann hätte der Mitarbeiter keinen Anspruch darauf, seinen bisherigen Arbeitsvertrag fortzuführen.

“Wenn aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber das wollen, können sie den Arbeitsvertrag ändern, etwa indem die Befristung verschoben oder ganz gestrichen wird”, so Rechtsanwältin Genkin. Das hat der Gesetzgeber in dem 2014 neu gefassten Paragrafen 41 SGB VI ausdrücklich geregelt. Dort heißt es nun: “Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben.”

Wird ein Rentner weiterbeschäftigt, gibt es bei den Arbeitnehmerrechten keinen Unterschied. Ansprüche etwa auf Feiertagszuschläge, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub bestehen für alle Arbeitnehmer – auch für diejenigen, die schon in Rente sein könnten.

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8 Gedanken zu „Nach Renteneintritt weiterarbeiten: So verlängern Sie den Arbeitsvertrag

  1. Karola utes Antworten

    Was muss ich in den Antrag zur Weiterbeschäftigung an die Firma schreiben? Gehe in Rente und möchte Weiterbeschäftigung bleiben.

  2. heinrich-georg piechatzek Antworten

    bin seit 2010 pensionär bei telekom bin im vorruhestand mit 55 gegangen.habe sei 2011 einen minijob im tvöd mit unbefristeten arbeitsvertrag.
    nach erreichen der regelaltersgrenze mit 65 jahren und 9 monaten hat man meinen unb. arbeitsvertrag gekündigt und einen befristeten vertrag für 1 jahr gegeben.
    ist das rechtens?

  3. Klaus Beyer Antworten

    Frage: wenn ich 2 Jahre nach Renten eintritt noch arbeite u. ich möchte im kommenden Jahr das Arbeitsverhältnis beenden, reicht ein formloses Schreiben, oder muß ich einen Aufhebungsvertrag machen,
    oder eine Kündigung schreiben.

  4. Anonymous Antworten

    Anonym
    Guten Tag, mein Mann ist im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Er geht am 1.3.2021 in die Regelaltersrente. Meine Frage wäre: 1) Muss er kündigen 2) Sich neu bewerben 3) Wie viel darf er hinzuverdienen, er will weiterhin Vollzeit arbeiten! 4) Er ist seit 15.3.2012 angestellt und hat einen Festvertrag, welche Kündigungsfrist gilt für ihn? Vielen Dank im Voraus

  5. Reinhold Schneider Antworten

    Bin 71 Jahre . Nach meinem Regelaltersrenteneintritt mit 65 unbefristet weiterbeschäftigt,
    und jetzt will man von mir eine Kündigung, was ich aber nicht möchte.

  6. Christiane Geier Antworten

    Habe meinen Rentenbescheid am 25. Juni 2019 erhalten. Nun wünscht mein Arbeitgeber ( staatlich anerkannte Privatschule) die Weiterbeschäftigubg meiner Person aus Personalgründen die Weiterbeschäftigung für ein weiteres Schuljahr 2019/2020. Was muss ich tun. Kann ich noch vom Rentenbescheid zurücktreten oder ist die Frist nocj verstrichen? Muss ich, wenn ich vom Rentenbescheid nicht mehr zurücktreten kann mit einer erhöhten Steuerbelastung rechnen? Ich erhalte dann ja eigentlich 2 Gehälter. Habe Lohnsteuerklasse 5

  7. ilona kolbe Antworten

    Hallo
    Ich habe eine Frage.
    Gehe mit 63 1/2 Jahren in Rente zum 31.5., also ab 1.6. ehalte ich Rente.

    Möchte aber auf halbe Tage trotz Erhalt der Rente weiterarbeiten. Ist das möglich, wenn der Arbeitgeber auch sein ok. gibt.
    Also Gehalt Rente ab 1.6. und Weiterbeschäftigung ab 1.7. Auf halbe Tage.

    • Anonymous Antworten

      Hallo, bei mir – im öffentlichen Dienst – lief dies ganz einfach ab:
      Wir haben nur eine befristete Änderung meiner bisherigenTeilzeit vorgenommen, sozusagen gekürzt. Also einen Teilzeitantrag mit einer geringeren Stundenzahl gestellt, der befristet bis zur Regelaltersrente ist. Bei mir 65 Jahre und 8 Monate.
      Aber Vorsicht: Es gibt Hinzuverdienstgrenzen bei Ihrer Rente!
      Bei mir war das kein Problem, da ich auf 5 Wochenstunden reduziert habe und somit unter die 450 Euro-Grenze fiel.
      Ich hoffe, ich konnte helfen. Viele Grüße

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