Befristeter Arbeitsvertrag: Was der Gesetzgeber als Sachgrund durchgehen lässst

Trotz boomender Wirtschaft bieten Arbeitgeber bei Neueinstellungen oft nur einen Job auf Zeit, einen befristeten Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer sollten dann ihre Rechte kennen, denn ohne Sachgrund ist ein befristeter Arbeitsvertrag generell unzulässig.

Fast jeder 10. arbeitet mit befristetem Vertrag

Der Anteil der befristet Beschäftigten ist seit 1996 von 6,4 auf aktuell 8,5 Prozent gestiegen. Zur Zeit sind es rund 2,8 Millionen, so das Statistische Bundesamt. 36,5 Prozent der befristet Beschäftigten gaben an, mangels Dauerstelle ein befristetes Arbeitsverhältnis eingegangen zu sein. 31,6 Prozent nannten einen Probevertrag als Grund. 25,7 Prozent befanden sich in Ausbildung. 

Kann jeder Job befristet werden?

Ja, dafür muss aber ein sachlicher Grund vorliegen. Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Beispielen aufgezählt (Paragraph 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz, kurz TzBfG, Zulässigkeit der Befristung), die als Sachgrund anerkannt werden, etwa die Anschlussbeschäftigung nach einer Ausbildung oder die Vertretung. In der Praxis sind Schwangerschaftsvertretungen oder längere „Probejobs“ häufig anzutreffen.

§ 14 Zulässigkeit der Befristung
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
2.die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
4.die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,
6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.

Gibt es Ausnahmen von dieser Vorschrift?

Ja, bis zur Dauer von zwei Jahren kann ein Arbeitsverhältnis selbst dann befristet werden, wenn kein sachlicher Grund vorliegt. Das gilt jedoch nicht, wenn vorher bei dem selben Arbeitgeber bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Was passiert, wenn Voraussetzungen fehlten?

Fehlte etwa der sachliche Grund für eine Befristung oder wurde die Höchstdauer von zwei oder vier Jahren überschritten, besteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Dies kann gerichtlich festgestellt werden.

Sind Verlängerungen erlaubt?

Ein zunächst ohne Grund befristetes Arbeitsverhältnis kann insgesamt drei Mal verlängert werden, eine Gesamtdauer von zwei Jahren darf jedoch nicht überschritten werden. Ketten-Befristungen und damit eine Aushöhlung des Kündigungsschutzgesetzes sollen damit verhindert werden. Ein Sechs-Monats-Vertrag, der zweimal um je ein halbes Jahr verlängert wird, wäre also zulässig.

Kann ein befristeter Vertrag gekündigt werden?

Eine vorzeitige, ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn das ausdrücklich im Arbeitsvertrag steht. In der Praxis ist das aber oft so. Generell gilt aber: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich darauf verlassen, dass über die vereinbarte Zeit das Arbeitsverhältnis Bestand hat.

Reicht eine mündliche Absprache für die Befristung aus?

Nein, das Gesetz verlangt für befristete Verträge zwingend die Schriftform. Beginnt ein Arbeitnehmer mit der Arbeit, bevor beide Seiten den Vertrag mit Frist unterschrieben haben, schließen sie in diesem Moment ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Dabei bleibt es selbst dann, wenn der Arbeitnehmer später noch den ursprünglichen Vertrag mit Frist unterschreibt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass ein nachträglicher schriftlicher Vertrag keine Befristung mehr schafft (Az: 7 AZR 198/04).

Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis über die Frist hinaus fortgesetzt wird?

Wird das Arbeitsverhältnis mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht. Dafür reicht schon, wenn der Arbeitnehmer am Tag nach dem Fristablauf weiter beschäftigt wird. 

Dürfen befristete Jobs geringer entlohnt werden?

Nein. Der Gesetzgeber schreibt im Teilzeit- und Befristungsgesetz vor, dass „ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrages „nicht schlechter behandelt werden darf als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer“.

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