Arbeitslosengeld: Hoffentlich bei Steuer angegeben

Arbeitslosengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Insolvenzgeld: Das sind schöne Segnungen unseres Sozialstaates. Allerdings mit einem Schönheitsfehler: Solche Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem “Progressionsvorbehalt”. Das bedeutet: Sie erhöhen den Steuersatz für das restliche Einkommen – und müssen deshalb auch in der Steuererklärung angegeben werden.

Das kann zu einer ordentlichen Steuernachzahlung führen, wenn z.B. jemand ein halbes Jahr Arbeitslosengeld bezogen hat, dann wieder angestellt war. Für die sechs Monate Angestelltendasein hat der Chef zwar schon Lohnsteuer abgeführt. Da aber wegen des Arbeitslosengeldes der Steuersatz steigt, war die Vorauszahlung zu wenig. Das Finanzamt wird einen Nachschlag fordern. Deswegen oder vielleicht wirklich aus reiner Unkenntnis vergessen manche Leute, solche Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung anzugeben.

Das fliegt ab diesem Jahr garantiert auf.
Denn mit Erlass IV C 5 – S 2295/11/10001 hat das Bundesfinanzministerium vor kurzem alle Sozialleistungsträger verpflichtet, Leistungen in 2011 zu melden. Mit der neuen Steueridentifikationsnummer wird es dann spielend einfach sein zu sehen, wer in der Steuererklärung für 2011 Lohnersatzleistungen unterschlagen hat.

Wer Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit bezogen hat, der sitzt möglicherweise schon in der Meldefalle – sofern er bei bisherigen Steuererklärungen nicht korrekt war. Denn die BA musste bereits für das Kalenderjahr 2009 den Bezug von Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld nachmelden, für 2010 gilt das für alle von Arbeitsagentur erbrachten Arten von Lohnersatzleistungen.
Wer also in der Steuererklärung 2009 oder 2010 Geld vom Arbeitsamt nicht angegeben hat, sollte eventuell in Erwägung ziehen, eine Berichtigung abzugeben (Vulgo Selbstanzeige).

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