0-Prozent-Finanzierung: Weniger Rechte für Kfz-Käufer (BGH-Urteil)

Eine 0-Prozent-Finanzierung gibt es für das Auto ebenso wie  für das Handy oder das Notebook. Der Gratis-Kredit kann sich aber für Verbraucher als erheblicher Nachteil erweisen, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigt: Bei der 0-Prozent-Finanzierung fallen wichtige Rechte weg.

Jetzt kaufen, später in kleinen Raten zahlen. Das ist die Botschaft in vielen Kaufhäusern wie auch Media-Markt oder Saturn, die zugleich Finanzierungen anbieten. Generell gilt bei solchen Kaufpreis-Finanzierungen: Es handelt sich um „verbundene Verträge”, geregelt im Paragrafen 358 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Wikipedia-Link). Das bringt für den Kunden einige Vorteile mit sich:

  • Ein Verbraucherkredit gegen Entgelt kann innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden – im gleichen Moment wird auch der Kaufvertrag hinfällig und das Notebook oder das Handy kann zurückgebracht werden. Gegen Rückgabe der Ware muss der Händler den Kaufpreis erstatten. Es besteht sozusagen eine Art besonderes Umtauschrecht, was es sonst nicht im Kaufhaus gibt.
  • Wenn die Kaufsache Mängel hat, kann der Käufer nach erfolglosen Reparaturversuchen die Kreditraten stoppen. Das regelt Paragraf 359 BGB: “Der Verbraucher kann die Rückzahlung des Darlehens verweigern, soweit Einwendungen aus dem verbundenen Vertrag ihn gegenüber dem Unternehmer, mit dem er den verbundenen Vertrag geschlossen hat, zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.”

Das fehlende Entgelt bei 0-Prozent-Finanzierung ist das Problem

Beim “Verbundgeschäft” ist der Verbraucher somit in einer guten Position. Aber: Der Kredit muss einerseits mehr als 200 Euro betragen, andererseits muss es sich um einen Kredit gegen Entgelt handeln, und seien es nur ein paar Euro Gebühren. Bei einer echten 0-Prozent-Finanzierung ohne jegliche Kosten für den Kunden greifen die besonderen Rechte des Kunden nicht, hat der Bundesgerichtshof gerade klargestellt (Aktenzeichen XI ZR 168/13).

Es müsse ein entgeltlicher Darlehensvertrag vorliegen, für zins- und gebührenfreie Kreditverträge, also die typische 0-Prozent-Finanzierung, würden die besonderen Schutzvorschriften für Verbraucherkreditverträge nicht greifen, weil keine Gegenleistung für das Kapitalnutzungsrecht erbracht werde.Ein Minimum für eine Gegenleistung hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung nicht genannt. Selbst eine minimale Bearbeitungsgebühr bei der Händler-Finanzierung könnte den Verbraucher somit in die vorteilhafte Position bringen, dass ein Verbundgeschäft vorliegt.

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