16. Mai 2012
Kredito.de: Kredit-Nepp 2.0
Kredito.de ist ein neues Kredit-Portal aus der Hansestadt Hamburg, das den Kreditmarkt revolutionieren könnte: mit Kredit-Kosten, die klassische Kredit-Haie wie fade Fischstäbchen wirken lassen.
Bei Kredito.de gibt es das Geld ganz fix: bis 400 Euro werden bis zu 30 Tage lang ohne größere Umstände ausgezahlt. Den Effektivzins gibt Kredito.de mit 0,5 Prozent an. Das macht nur ein paar Cent aus. Es gibt einen Haken: Für die Kredit-Bewilligung ist ein so genanntes “Bonitätszertifikat” notwendig – und das kostet bis zu 49,90 Euro. Wer dann nach einrm Monat rund 450 Euro zurückzahlen muss, der hat rund 50 Euro Kosten gehabt. Als Effektizins ausgedrückt wären das 310 Prozent p.a.
Kredito-Geschäftsmodell in England bereits bestens bekannt
Sollte ein Kredito.de-Kunde nach einem Monat nicht zurückzahlen können oder einen neuen Kredit benötigen, wird offenbar ein neues Bonitätszertifikat fällig. Sollte sich das dann Monat für Monat wiederholen, steigen die Gesamtkosten aufgrund der sich wiederholenden Kosten für das Bonitätszertifikat in gigantische Höhen.
Das Geschäftsmodell ist in England bereits bestens bekannt – und berüchtigt. Die FAZ hat über die so genannten “Payday Lender” Anfang des Jahres einen ausführlichen Bericht geschrieben.
Kosten für Kredito-Bonitätszertifikat nicht im Effektivzins enthalten
Ob das allerdings im etwas stärker regulierten Deutschland funktioniert, wird sich zeigen. Nach der Preisangabenverordnung müssen sämtliche zwingende Kosten eines Kredites im Effektivzins ausgewiesen werden (*). Im Interview mit monero.de hat der renommierte Bankrechts-Experte Professor Julius Reiter deshalb die Meinung geäußert, dass es rechtswidrig sein dürfte, die Kosten für ein “Bonitätszertifikat” beim Effektivzins auszuklammern.
Außerdem haben mehrere Oberlandesgerichte in jüngster Zeit geurteilt, dass Bearbeitungsgebühren etwa für die Bonitätsprüfung nicht auf Kredit-Kunden abgewälzt werden dürfen, u.a. Oberlandesgericht Zweibrücken (4 U 174/10), OLG Bamberg vom 04.08.2010 (3 U 78/10), OLG Dresden vom 02.12.2010 (8 U 1461/10), OLG Düsseldorf vom 24.02.2011 (I-6 U 162/10), OLG Hamm vom 11.04.2011 (31 U 192/10), OLG Karlsruhe vom 03.05.2011 (17 U 102/10), OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011 (17 U 59/11) OLG Dresden vom 29.09.2011 (8 U 562/11), OLG Celle vom 13.10.2011 (3 W 86/11).
Für Kunden von Kredito.de könnten somit Chancen bestehen, das Geld zurückzufordern. Dann wäre Kredito.de sogar ausgesprochen günstig!
* Auszug Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Effektiver_Jahreszins#Preisangabenverordnung
Bei Verbraucherdarlehen gehört die Angabe des effektiven Jahreszinssatzes gemäß § 492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB zwingend zum Inhalt des Vertrages, um dem Verbraucher Zinsvergleiche zu ermöglichen. Zum Schutz des Verbrauchers ist in § 494 Abs. 3 BGB zusätzlich festgelegt:Ist der effektive Jahreszins zu niedrig angegeben, so vermindert sich der dem Verbraucherdarlehensvertrag zugrunde gelegte Sollzinssatz um den Prozentsatz, um den der effektive Jahreszins zu niedrig angegeben ist.
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 02 - Geld | Kommentare: 4 |




