FINBLOG.de – Aktuelle Notizen vom Finanzjournalist Andreas Kunze

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20. August 2010
Google Street View: Der wahre Skandal

In Deutschland könnte man Google Street View in Google Streit View umbenennen. Die einen finden es schlimm, die anderen finden es toll, dass Hausfassaden künftig im Internet angeguckt werden können. Die ZEIT hat Google diese Woche sogar zum Titelthema gemacht.

Die Medien-Meinung scheint aber mittlerweile pro Google zu kippen. Die verständnisvollen Kommentare (”kann doch sowieso jeder sehen”) nehmen jedenfalls zu. Mit den ganzseitigen Google-Anzeigen in den Zeitungen hat das natürlich nichts zu tun.
Am Ende steht Bundesministerin Ilse Aigner als große Verliererin da. Das geht ja schon damit los, dass Google auf Wunsch die Häuser nicht schwärzt, sondern pixelt. Beim Schwärzen hätte die CSU-Frau wenigstens darauf verweisen können, welche Farbe für den Schutz der Privatsphäre steht. Noch nicht mal diesen Triumpf gönnt ihr Google.

Schlimmer noch:
Den wahren Skandal haben Ilse Aigner und viele andere Google-Gegner glatt übersehen: Google Street View ist frauenfeindlich und politisch indoktrinierend. Denn wie kommt man zur Straßensicht? Ein kleines gelbes Männchen muss in die Straße gezogen werden! Wieso ein Mann? In einer aufgeklärten, gleichberechtigten Gesellschaft müsste es selbstverständich sein, dass der Internet-Nutzer die Wahl zwischen einem Google-Männchen und einem Google-Frauchen haben.

Und wieso gelb? Wanzt sich Google etwa an die Liberalen ran, um am Ende einen Keil zwischen die schwarz-gelbe Koalition zu treiben? Will Google etwa andeuten: Mit Liberalen sieht man mehr? Oder sind die kleinen gelben Männchen gar ein Zugeständins an die Machthaber in China, die tatsächlich Google Schranken gezeigt haben?

Sollte ein Google-Street-View-Gesetz doch noch kommen, wäre es m.E. folgerichtig, zumindest für das deutsche Territorium ein schwarz-rot-gelbes Alternativ-Frauchen vorzuschreiben, etwa so:
Google-gesetz in Google Street View: Der wahre Skandal

18. August 2010
Wenn Selbstständige zurück in die Kasse müssen

Wer seine Selbstständigkeit aufgibt und eine Festanstellung aufnimmt, muss als privat Krankenversicherter häufig zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Das leuchtet noch ein, wenn das Einkommen als Arbeitnehmer unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt (derzeit 49.950 Euro pro Jahr). Allerdings pochen die gesetzlichen Krankenkassen selbst dann auf eine Pflichtmitgliedschaft, wenn der Ex-Selbstständige mit seinem Arbeitnehmer-Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt.

Die Argumentation: Seit April 2007 müssten Arbeitnehmer erst mal drei Jahre hintereinander über der Grenze verdienen, bis sie wechseln dürfen. Das soll genauso gelten bei einem Ex-Selbstständigen, der wieder Arbeitnehmer wird. Also drei Jahre warten, bis der Weg zur PKV wieder frei wird?

Ein Arbeitnehmer klagte dagegen, verlor jedoch vor dem Landessozialgericht Stuttgart (L 4 KR 1420/09). Er fand kein Gehör damit, dass für Arbeitnehmer im Gesetz ein Bestandsschutz geschaffen wurde, nicht jedoch für Selbstständige. Befreite Arbeitnehmer mussten wegen der Neuregelung also nicht eine dreijährige Warteschleife in der gesetzlichen Kasse drehen.

Es gibt gleichwohl noch Hoffnung für Ex-Selbstständige, die in der PKV bleiben wollen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zugelassen. Sie ist beim 12. Senat des Bundessozialgerichtes anhängig (B 12 KR 6/10 R).
Geklärt werden soll:

Gilt die durch das GKV-WSG vom 26.3.2007 in § 6 Abs 1 Nr 1 SGB 5 eingefügte “Wartefrist”, nach der abhängig Beschäftigte mit einem Einkommen über der jeweils für sie geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze erst nach drei Kalenderjahren mit einem solchen Einkommen versicherungsfrei werden, auch für solche Versicherte, die vor Aufnahme ihrer Beschäftigung selbstständig tätig waren und die bereits privat krankenversichert sind, unabhängig davon, wie hoch ihr Arbeitseinkommen als Selbstständiger war?

Einen Artikel zum Thema hat die Rheinische Post, wo allerdings die anhängige Revision unerwähnt bleibt.

17. August 2010
Opel: 160.000 Kilometer sind schon lebenslang

Der Autobauer Opel macht derzeit mit einer “lebenslangen Garantie” von sich reden. Ein Blick in die Details entzaubert dieses Versprechen allerdings erheblich:

- die Garantie gilt nur für den Ersthalter, erhöht also nicht den Wiederverkaufswert.

- ab dem 36. Monat nach Erstzulassung fällt eine jährliche “Aktivierungsgebühr” von 11,90 € an.

- ab 50.000 Kilometern Laufleistung wird der Kunde an Materialkosten beteiligt.

- der Garantieanspruch ist der Höhe nach auf den Zeitwert des Fahrzeuges zum Eintritt des Garantiefalles begrenzt.

- der Garantieanspruch ist auf bestimmte Bauteile begrenzt.

- die Garantie gilt nur bis 160.000 Kilometer Laufleistung.

Die Wettbewerbszentrale hat wegen irreführende Blickfangwerbung inzwischen eine Abmahnung geschickt.

6. August 2010
“Erträgnisaufstellung”: 25 Euro Gebühren zurückholen

Unter Kunden der früheren Dresdner Bank (von Commerzbank geschluckt) rumort es: Ihnen wurden 25 Euro für eine “Erträgnisaufstellung” berechnet, die zuvor kostenlos war. Dazu gab es nur einen kurzen Hinweis auf Kontoauszügen. Die Kunden mögen doch bitteschön widersprechen, wenn sie zu zu diesen Konditionen keine “Erträgnisaufstellung” mehr haben wollen.

“Ich habe diesen Hinweis auf dem Kto-Auszug übersehen. Sicher meine Schuld. Allerdings finde ich zum einen die Gebühr doch etwas überzogen, zum anderen das Geschäftsgebahren an sich mehr als fragwürdig”, schrieb mir ein Finblog-Leser. Eine Commerzbank-Sprecherin hat auf Anfrage bestätigt, dass die übernommenen Kunden der Dresdner Bank lediglich per Kontoauszugsdrucker über die Preisänderung informiert wurden (Commerzbank-Kunden zahlten schon früher 25 Euro) . Das sei nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine ausreichende Information.

Die Commerzbank-Sprecherin erklärte allerdings auch:

Da es nachvollziehbar ist, dass ein Kunde diese Information auch einmal übersehen kann, bieten wir unseren Kunden in der Regel an, die angefallenen Gebühren für die Eträgnissteueraufstellungen zurückzuerstatten.

Das verstehe ich so: Wer darauf drängt, kriegt das Geld zurück.
Die umfangreiche Erträgnisaufstellung ist mit Einführung der Abgeltungssteuer für die meisten Kunden sowieso unnötig geworden. Wer statt des pauschalen Abzuges indes die Veranlagung wählt, dem kann die Erträgnisaufstellung hilfreich sein. Recht gut erklärt sind die unterschiedlichen Bescheinigungenbeim Online-Broker Flatex.

4. August 2010
Verbraucherschutz für Einsteiger

Wie schwer ist es eigentlich, Verbraucherschützer zu werden? Gar nicht! Wer mal auf die typischen Verbraucherschutz-Phrasen in Interviews achtet, stellt fest: Das kann jeder, das passt auch zu jedem Thema. Hier meine aktuelle Lieblingsliste:

    >>>Vergleichen Sie stets mehrere Angebote!
    >>>Unterschreiben Sie niemals voreilig!
    >>>Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen!
    >>>Das teuerste Angebot muss nicht das Beste sein!
    >>>Es gibt große Qualitätsunterschiede!
    >>>Immer genau das Kleingedruckte lesen!
    >>>Achten Sie auf mögliche Fallen!
    >>>Neben dem Preis ist die Leistung wichtig!
    >>>Suchen Sie unabhängigen Rat (Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest)
    >>>Kalkulieren Sie Ihre Ausgaben vorsichtig
    >>>Es könnte sich lohnen…

Egal, ob Versicherung, Geldanlage oder Stromtarif: Mit diesen Phrasen lässt sich alles verbraucherschützig kommentieren, ohne irgendein Detail zu kennen.

Beispiel: Ein fiktives Interview zu Riester-Rente.

? Sollte man eine Riester-Rente abschließen?
! Sie kann sich lohnen, es gibt aber große Unterschiede bei den Angeboten!
? Und welche?
!Neben dem Preis/ Prämie ist die Leistung wichtig, da sollte unabhängiger Rat eingeholt werden!
? Also besser nicht das erstbeste Angebot unterschreiben?
! Nein, um Gottes Willen, lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen!
? Was sind die Risiken?
! Es lauern zahlreiche Fallen im Kleingedruckten, das sollten Sie daher immer genau lesen.
?Noch ein Tipp zum Schluss?
!Ja, Sie sollten Ihre Ausgaben immer gut im Griff behalten, damit Sie nicht mehr ausgeben als sie einnehmen.

31. Juli 2010
Loveparade-Versicherung: So viel Geld steht zur Verfügng

Im Internet kursieren in diesen Tagen diverse Kommentare, wonach die Veranstalterhaftpflicht für die Loveparade sicher viel mehr abdecken würde. Statt 7,5 Millionen seien sicher 7,5 Millionen PRO PERSON gemeint. Das sei sicher ein Missverständnis der Medien.
Von wegen. Auf Anfrage bestätigte Versicherer Axa folgendes:

Die Veranstalter-Haftpflicht umfasst eine Gesamtdeckung von 7.5 Mio. Euro für Personenschäden und 2.5 Mio. Euro für Sachschäden.