Finanzjournalist Andreas Kunze:

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25. Januar 2012
Rating-Agenturen: Jetzt wird zurückgeratet

Kennen Sie schon die Richards & Gold GmbH aus der Dörflistrasse 50 in Zürich?
Das sollten Sie, denn heute bekam ich von denen folgende Pressemitteilung:

Die von Fachleuten als Fehleinschätzung bezeichnete Bonitätsbewertung europäischer Staaten durch die Ratingagentur Standard & Poor’s sowie ihr scheinbar beabsichtigter Versuch der negativen Wirtschaftsbeeinflussung haben dazu geführt, dass Richards & Gold das Rating von Standard & Poor’s herabgesetzt hat.

Na, also, liebe Ratingagenturen: Jetzt wird zurückgeratet. Wenn Standard & Poor’s glaubt, unser schönes Europa in die Grütze raten zu können, kriegen sie das passende Feedback – und wenn das von Markenexerten aus dem Fränkli-Land kommt, ist das besonders überzeugend. Ich schließe mich dem an und rate die Ratingagentur Standard & Poor’s wegen der möglicherweise kostspieligen Entscheidung des OLG Frankfurts vorsichtshalber auf zzTop runter. Schlimmer wäre nur noch zzFlop.

Das Raten liegt den Menschen ja im Blut. Schon die alten Römer kannten das: Daumen hoch, Daumen runter. Da hat der Zuckerberg von Facebook sich das abgeguckt. Inzwischen gibt es kaum noch eine Nachricht ohne Rating oder Ratingagentur, etwa heute “Pressefreiheit: ROG stuft USA massiv herab“.

Bedauerlich ist nur, dass immer die Herabstufungen groß thematisiert werden. Deshalb von meiner Seite mal was Positives: Das Schnitzel mit Kartoffelsalat im Henkelmann (Facebook-Link) war heute besonders gut und steigt von LLL+ auf LLLL. Für das Folgerating muss der Wirt aber mindestens einen Espresso ausgeben. So ist das nunmal im Rating-Gewerbe.

20. Januar 2012
Putzfrau anmelden, bitte politisch korrekt

Ein Leser beschwerte sich über einen eigentlich harmlosen Text. Es ging darum, wie man eine Putzfrau richtig anmeldet, und zwar bei der Minijob-Zentrale. Putzfrau anmelden, so der Leser, sei als Überschrift nicht akzeptabel. Denn erstens würden solche Arbeiten auch von Männern erledigt, außerdem sei der Begriff insgesamt negativ und abwertend.

Als Alternative schlug der Leser vor: Reinigungskraft. Aber ist das wirklich die politisch korrekte Alternative zu Putzfrau? Mir erschließt sich nicht unbedingt, warum reinigen anspruchsvoller sein soll als putzen. Und Kraft? Das klingt nun wirklich nicht positiv. Da denke ich an Muckibude, Ketchup oder Hannelore.

Im kleinen Kreis wurden weitere Alternativen diskutiert. Facility Manager/in klingt generell gut, aber wird schon für Hausmeister-Tätigkeiten verwendet. Key Account Manager/in wäre ebenfalls naheliegend, da viele, sagen wir Sauberkeitsdienstleister, einen Schlüssel zum Büro oder zur Wohnung haben. Aber dann wären all die Key Account Manager/in entsetzt, die vermutlich oftmals selber nicht genau wissen, warum sie so heißen.

Wie wäre es, um bei angelsächsischen Ausdrücken zu bleiben, mit “Dust Director”? Die Gemeinsamkeit mit dem Art Director aus der Werbeagentur wäre, dass beide oftmals bei viel Arbeit schlecht bezahlt werden, eben so eine Art Direktor. Also vielleicht doch Sauberkeitsdienstleister oder Hygiene-Beauftragte/r? Was für eine Überschrift: So melden Sie den/die Sauberkeitsdienstleister/in richtig an.

Die ansonsten immer so politisch korrekten Engländer sagen übrigens Cleaning Lady. Das gefällt mir aber gar nicht. Es ist nicht geschlechtsneutral und wegen der sprachlichen Nähe zu First Lady könnten sich Reinigungsdienstleister veräppelt fühlen.

So nehme ich ein ungeklärtes Thema des journalistischen Alltages mit ins Wochenende und wünsche eine schönes solches.

16. Januar 2012
Der Laden ist eine Goldgrube

…für Verkäufer unter 30 (guter Anwalt und Rechtsschutzversicherung vorausgesetzt).

Gesehen in der Düsseldorfer Altstadt

10. Januar 2012
Lieber Herr Bundespräsident,

in aller Hochachtung möchte ich mich doch mal über Sie beschweren. Da ist in Dresden ein Prozess wegen Bundespräsidenten-Verunglimpfung geplant, für den Sie vor Monaten Ihre “Ermächtigung” erteilt haben.
Ich habe das zum Anlass genommen, für das Verbraucherportal monero.de Rechtsanwalt Udo Vetter zu interviewen und mir erklären lassen, wann Internetnutzer damit rechnen müssen, wegen Wulff-Witzen oder einfach nur blöden Sprüchen über Sie, verehrter Herr Bundespräsident, ins Gefängnis zu kommen.
Andere Kollegen haben das monero-Interview zum Anlass genommen, heute ebenfalls über den anstehenden Prozess und die von Udo Vetter beschriebenen Gefahren bei Wulff-Witzen zu berichten, etwa das Hamburger Abendblatt, die Augsburger Allgemeine, das Handelsblatt oder Legal Tribune.
Schon vorher hatten sich Dutzende Journalisten in Dresden für diesen spektakulären Prozess angemeldet. Kamerawagen aus ganz Deutschland waren nach Sachsen unterwegs.
Und Sie, hochverehrter Herr Bundespräsident? Sie ziehen im letzten Moment die “Ermächtigung” zur Strafverfolgung zurück. Lieber Herr Bundespräsident, wenn man den Journalisten so die Themenplanung kaputtmacht, muss man sich über schlechte Presse nicht wundern.

5. Januar 2012
Kündigung Fitness-Studio: Warum werden nun 22 Monate Laufzeit angeboten?

Die Kündigung eines Fitness-Studios ist immer wieder ein ziemlicher Kraftakt. Wer einen langfristigen Vertrag mit einem Fitness-Studio geschlossen hat, braucht für eine Kündigung schon gute Gründe, etwa eine schwere Erkrankung. Aber klar ist auch: Länger als zwei Jahre/ 24 Monate darf ein Verbraucher per AGB eines Fitness-Studios nicht gebunden werden. Geregelt ist das in Paragraph 309 Ziffer 9 a BGB:

Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit:

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam…

bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat, eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags.

Erstaunt war ich kürzlich, weil ein Fitness-Studio um die Ecke als Hochstlaufzeit nun 22 Monate anbot. War etwa die Frist im Gesetz verkürzt worden? Nein, aber mindestens ein Gericht hat das Thema Bindungsdauer neu definiert: Für die Dauer der Vertragslaufzeit sei nicht der vertraglich vereinbarte Leistungsbeginn maßgeblich, sondern der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
So entschied jedenfalls das Amtsgericht Gießen am 10.03.0210 (Az. 45 C 607/09). Rechtsanwalt Thorsten Ruppel hat dazu einen lesenwerten Artikel “Ordentliche Kündigung aus Fitnessstudio-Vertrag vorzeitig möglich?” verfasst.

Wenn jemand also z.B. Ende Dezember einen Fitness-Studio-Vertrag unterschrieben hat, der im Januar 2012 beginnen und am 31. Dezember 2014 enden soll, der wäre mehr als zwei Jahre gebunden – ein Gesetzesverstoß mit der Folge, dass die gesamte Vereinbarung dazu unwirksam ist.

Wenn nun 22 Monate als Höchstlaufzeit angeboten werden, dann will sich ein Fitness-Studio damit vermutlich einen Zeitpuffer für genau diese Fälle verschaffen. Es dürfte die absolute Ausnahme sein, dass Vertragsabschluss und Vertragsbeginn am gleichen Tag erfolgt. Nur ein Tag über der 2-Jahre-Frist reicht aber aus, um gegen das Gesetz zu verstoßen.
Für zahlreiche Altverträge könnte diese Rechtsprechung die Chance schaffen, vorzeitig aus einem Vertrag herauszukommen.

Fitness-Studio Kündigung erleichtert

3. Januar 2012
Frohes, neues Jahr – wie lang sagt man das?

Warum ich als Finanzjournalist in den Presseverteiler von Carolin Lüdemann geraten bin, ist mir nicht klar. Frau Lüdemann ist, so schreibt sie, Mitglied des Deutschen Knigge-Rates und hat eine Pressemitteilung zu Thema “Wem man was wann wünschen darf” verschickt. Gutes Benehmen kann nicht schaden, also hier die Tipps von Frau Lüdemann:

„Frohes, neues Jahr!“: Die besten Wünsche für das neue Jahr werden nur bis Mitte Januar ausgesprochen. Danach ist das neue Jahr einfach nicht mehr neu genug. Wer dennoch den Jahreswechsel würdigen möchte, der greift zu alternativen Formulierungen wie „Wir haben uns in diesem Jahr noch gar nicht gesehen. Ich hoffe, es hat gut für Sie begonnen.“

„Guten Appetit“: Entgegen der zahlreichen Gerüchte ist das Wünschen eines guten Appetits keineswegs verpönt. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass stets nur der Gastgeber seinen Gästen „guten Appetit“ wünscht und ihnen damit das Signal gibt, mit dem Essen zu beginnen. Die Gäste ihrerseits antworten dann mit „Vielen Dank.“ Übrigens: „Mahlzeit“ zu sagen ist kein guter Wunsch, sondern nur ein Gruß zu einer bestimmten Tageszeit. Obwohl „Mahlzeit“ aus Kniggesicht nicht als adäquate Grußformel geeignet ist, hält sie sich in vielen Unternehmen ausgesprochen hartnäckig. Wer den speziellen Mittagsgruß erwidert, dürfte beispielsweise auch auf ein „Hallo“ zurückgreifen und würde damit keineswegs gegen die Form verstoßen.

[Anm. AK: Auf Mallorca wünscht man sich übrigens "Bon Profit" - ein Vorbild für die Finanzbranche? ]


„Gesundheit“:
Das Gesundheitwünschen stammt aus einer Zeit, als noch die Pest kursierte. Musste damals jemand niesen, so wünschte sein Gegenüber Gesundheit – allerdings nicht dem Niesenden, sondern sich selbst. Man hoffte, durch die guten Wünsche an sich selbst die bösen Geister der Krankheit fernhalten zu können. Heute kommentiert der Niesende seinen Ausbruch mit einem dezenten „Entschuldigung“ und die Anwesenden gehen höflich darüber hinweg, dass soeben eine Vielzahl von Keimen durch die Luft geschleudert wurde.

31. Dezember 2011
Die Geheimwaffe für das MP3-Battle

Vor kurzem habe ich erfahren, was ein “MP3-Battle” ist: Man geht zu einer Party, nimmt seinen MP3-Player mit und darf damit eine Zeitlang die Meute beschallen.
Sieger des MP3-Battle ist, wer die meisten Leute auf die Tanzfläche bekommt.
Aber womit kriegt man heutzutage Menschen meines Alters noch auf die Tanzfläche? Immerhin müssten sie dafür Laptop, Tablet oder Smartphone beiseite legen.

Für den ultimativen Wettbewerbsvorteil habe ich mit meiner neuen Musiksoftware kurzerhand selber den Partyhit zusammengebaut. Titel: Rap the Rock. Gebaut ist der richtige Ausdruck, denn das ganze Stücke ist aus so genanten “Loops” zusammengewürfelt, also vorgefertigen Klängen, die zwischen ein bis acht Takte lang sind.
Selbst der “Gesang” kommt mit vollkommen sinnfreien Text aus einem “Soundpool”. So sinnfrei, dass er fast professionell wirkt. Entweder ich gewinne damit – oder sie betteln, dass ich aufhöre.
Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern eine schöne Party und einen guten Rutsch!
Rap the rock by fintext

24. Dezember 2011
Frohe Weihnachten

Allen Leserinnen und Lesern des Finblogs wünsche ich ein wunderschönes Weihnachtsfest. Exklusiv für Euch habe ich ein Weihnachtslied aufgenommen!

O-Tannebaum by fintext

23. Dezember 2011
Wulffs BW-Bank-Kredit: Geld zum Selbstkostenpreis?

Bundespräsident Christian Wulff kann m.E. durchaus beanspruchen, eine Vorbildfunktion einzunehmen. Und zwar als Vorbild für einen kritischen Verbraucher, der sich nicht mit schlechten Konditionen abspeisen lässt. Der Privatkredit über das Konto einer Unternehmergattin war schon gut, der darauffolgende Bankkredit bei der BW-Bank sogar noch besser.

Wer ist die BW-Bank, die den Kredit vergab? Die BW-Bank schreibt dazu:

Die Baden-Württembergische Bank
Wir tragen den Namen des Landes, in dem wir arbeiten und sind als operativ selbstständige Einheit innerhalb der Landesbank Baden-Württemberg für die Geschäftsfelder des Privat- und Unternehmenskundengeschäfts mit besonderem Fokus auf das Mittelstandsgeschäft in Baden-Württemberg tätig.

Was war das Besondere des Kredites der BW-Bank?

Laut “Spiegel” handelte es sich um ein “komplexes Finanzkonstrukt, wie es eher bei Unternehmen üblich ist”. Das halte ich nicht für zutreffend. Eine Baufinanzierung mit einem variablen Zins basierend auf dem Libor ist zwar in Deutschland die Seltenheit, in anderen Ländern wie Spanien aber weit verbreitet.

Ein solcher Kredit ist keineswegs komplex: Basiszins ist in der Regel Ein-Jahres-Libor (derzeit bei 2 Prozent), darauf schlägt die Bank noch ihre feste Marge.

Bundespräsident Wulff musste aber offenbar nur den Liborzins zahlen – auf den üblichen Aufschlag, die Marge, verzichtete die BW-Bank offenbar, wenn die kursierenden Informationen zutreffen. Anders sind jedenfalls die genannten Zinssätze “zwischen 0,9 und 2,1 Prozent” nicht erklärbar.

Mit anderen Worten: Die BW-Bank lieh dem heutigen Bundespräsidenten das Geld sozusagen zum Selbstkostenpreis. Zum Liborzins kann sich die Bank selber das Geld bei einer anderen Bank leihen. Da die BW-Bank, soweit ersichtlich, nichts dazubutterte, dürfte die Praxis aufsichtsrechtlich aber nicht zu beanstanden sein.

Wie groß ist das Kreditrisiko der BW-Bank?

Das Ausfallrisiko ist überschaubar. Herr Wulff war immer so beliebt als Politiker und hat so viele Freunde, dass es vermutlich zu einer überwältigenden Spendenaktion käme, wenn sein Haus in die Zwangsversteigerung geriete.

Wie viel spart(e) der heutige Bundespräsident mit seinem BW-Kredit?

M.E. wäre ein Aufschlag von zwei Prozentpunkten als Marge angemessen und üblich. Bei einer Kreditsumme von anfänglich 520.000 Euro, würde der anfängliche Vorteil somit etwa 10.000 Euro im Jahr betragen. Mit abnehmender Kreditsumme verringert sich der Vorteil.
Laut Tagesschau.de sollen die Anwälte inzwischen erklärt haben, das Libor-Darlehen sei in ein “langfristiges Bankdarlehen” umgewandelt worden. Damit ist vermutlich ein Festzins-Darlehen gemeint. Diese Umwandlungsoption ist mitunter in die Verträge mit eingebaut, um bei einem steigenden Zinsniveau die Notbremse ziehen zu können. Über die Höhe des Festzinses ist mir bislang nichts bekannt.

20. Dezember 2011
Der Bundespräsident und sein Kredit: Wie groß war der Vorteil?

Der Bundespräsident und sein privater Kredit für den Hauskauf: Gestern bat mich RTL zu diesem Thema um eine Einschätzung, wie groß der finanzielle Vorteil war, den Christian Wulff dadurch hatte oder hätte haben können.
Folgende Daten sind zum Privatkredit bislang veröffentlicht worden, ohne dass der Bundespräsident diese bestätigt oder dementiert hat:

  • Darlehenssumme: 500.000 Euro
    Kaufpreis des Hauses: 415.000 Euro
    Darlehenslaufzeit: fünf Jahre
    Darlehenszins: 4 Prozent
    Endfälligkeit (keine Tilgung, nur Zinszahlung)
    Vereinbarung und Auszahlung: Herbst 2008
    Jederzeitiges Rückzahlungsrecht, Rückzahlung im März 2010
  • Der Bundespräsident (genauer: der spätere Bundespräsident, zur Vereinfachung nur noch Bundespräsident) bekam mit vier Prozent Effektivzins einen Kredit, der bereits deutlich unter Marktniveau lag. Im Herbst 2008 war eine Baufinanzierung mit fünfjähriger Zinsfestschreibung nicht unter fünf Prozent zu bekommen. Dies hätte eine Beleihungsgrenze von 60 Prozent vorausgesetzt (60 Prozent des Kaufpreises).

    Der Bundespräsident bekam aber eine 120-Prozent-Finanzierung, weit aus mehr Geld also, als er für den Kauf des Hauses benötigte. Solche Überfinanzierungen hatten in den USA zum Kollaps des Immobilienmarktes beigetragen. Ein normaler Baufinanzierer hätte dafür mindestens einen Zinsaufschlag von einem Prozentpunkt zahlen müssen.

    Das Recht zu Sondertilgungen kostet ebenfalls einen Zinsaufschlag. Der Bundespräsident hatte offenbar die Vereinbarung, den Privatkredit jederzeit zurückzahlen zu können. Der normale Baufinanzierer muss dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten oder aber einen erheblichen Zinszuschlag hinnehmen, der das Recht zur vollständigen Sondertilgung vergütet.

    Nach meiner Einschätzung wäre für ein Baufinanzierung mit diesen Konditionen ein Zins von mindestens sechs bis sieben Prozent marktüblich gewesen. Der Zinsvorteil wäre somit bei mindestens zwei Prozentpunkten anzusiedeln. Bezogen auf 500.000 Euro Darlehenssumme und fünf Jahre Laufzeit würde sich ein finanzieller Vorteil von mindestens 50.000 Euro ergeben (2 % von 500.000 x 5). Da der (spätere) Bundespräsident den Kredit nach eineinhalb Jahren zurückgezahlt hat, ist der tatsächlich Vorteil mit mindestens 15.000 Euro anzusetzen.

    Bei RTL hatte ich für dieses Thema übrigens genau 3 Sätze!

    Der Bundespräsident und sein Privatkredit sind ein Dauerthema der Medien