Wohngeld 2023: Das ändert sich mit dem “WohngeldPlus”

Steigende Energiekosten haben das Wohnen im ganzen Land immer teurer gemacht. 600.000 Haushalte erhalten derzeit Wohngeld. Ab 2023 sollen es rund 2 Millionen Haushalte sein, die Wohngeld erhalten können. Die Höhe der Förderung soll im Durchschnitt verdoppelt werden. Lesen Sie hier, wer Anspruch auf Wohngeld hat und wie hoch es ausfällt.

So viel Wohngeld gibt es künftig

Das Wohngeld wird auf der Grundlage der Anzahl der Personen im Haushalt, der Miete oder der Kosten für das Eigentum und des Gesamteinkommens aller anspruchsberechtigten Mitglieder berechnet.Bei der Berechnung des Wohngelds für Mietwohnungen wird die Bruttokaltmiete zugrunde gelegt. Derzeit beträgt es durchschnittlich 180 Euro und soll auf etwa 370 Euro pro Monat steigen.

Keinen Anspruch haben Menschen, die bereits andere Sozialleistungen beziehen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter.

Neu: Heizkostenpauschale und Klimakomponente

  • Wohngeldempfänger erstmals erhalten zudem dauerhaft eine Heizkostenpauschale als Zuschlag zur Miete. Bisher wurden Kosten für Heizung und Warmwasser beim Wohngeld nicht berücksichtigt. Im Schnitt liegt die Pauschale bei etwa 1,20 Euro mehr pro Quadratmeter, bei einer 50-Quadratmeter-Wohnung sind das also 60 Euro im Monat zusätzlich zum Wohngeld.
  • 40 Cent pro Quadratmeter als Klimakomponenten werden zusätzlich gezahlt, wenn die Miete nach energetischen Maßnahmen im Gebäudebereich erhöht wurde und die bisherige Höchstgrenze des Wohngeldes bereits erreicht ist. Bei einer 50-Quadratmeter-Wohnung wären das weitere 20 Euro im Monat zusätzlich zum regulären Wohngeld.

Wohngeld künftig für 18 Monate bewilligt

Der Bewilligungszeitraum des Wohngeldes wird von einem Jahr auf 18 Monate verlängert.  Zudem wird das Wohngeld bereits ab einer Mieterhöhung von zehn Prozent erhöht, bislang gab es erst ab einer Mieterhöhung von 15 Prozent eine Anpassung des Wohngeldes.

Neuer Wohngeld-Rechner

Wer wissen möchte, ob er Anspruch auf Wohngeld hat, kann dies auf der Seite des Bundesbauministeriums mit dem WohngeldPlus-Rechner prüfen. Besteht ein Anspruch, kann das Wohngeld beim örtlichen Wohngeldamt beantragt werden. Dort wird der Anspruch geprüft und die genaue Höhe festgelegt.

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